Linkbuilding: Was erlaubt Google, was nicht? Hier sind die Antworten

Matt Cutts von Google. (Quelle: youtube.com)
Die Google Richtlinien sind ein klarer Leitfaden für Website-Betreiber. Wer gegen sie verstößt, kann mit manuellen Abstrafungen oder algorithmischen Abwertungen rechnen.Diese Richtlinien sind aber eher wie Gesetze, die dann unterschiedlich ausgelegt werden können. Wie sich auch in der juristischen Welt zeigt, müssen immer wieder Einzelfälle betrachtet werden und dann evtl. auch die Richtlinien konkretisiert werden.

Matt Cutts erklärt die Welt aus Googles Sicht.
Einen Teil dieser Arbeit übernimmt Matt Cutts von Google, der das Webspam-Team bei Google leitet. Für diesen Artikel wurden seine wichtigsten Statements der letzten Monate zusammengefasst, um den aktuellen Stand der – vor allem in Bezug auf externe Verlinkungen – aufzuzeigen.
Gastbeiträge: Erlaubt oder verboten?
Gastbeiträge – vor allem natürlich die, bei denen auch Links auf anderen Websites entstehen, sind Matt Cutts schon lange ein Dorn im Auge. Anfang Januar 2014 gab es hierzu schon einen Beitrag in seinem Blog, in dem er auf die Gefahren hinwies. Am 19. März 2014 folgte dann eine Abstrafung des Netzwerks MyBlogGuest, bei der nicht nur die Netzwerk-Website selber abgestraft wurde. Vielmehr traf es wohl auch viele Websites, die das Netzwerk genutzt hatten und dort entweder Beiträge eingestellt oder auf der eigenen Website veröffentlicht hatten, so SearchEngineLand.
Today we took action on a large guest blog network. A reminder about the spam risks of guest blogging: http://t.co/rc9O82fjfn
— Matt Cutts (@mattcutts) March 19, 2014
Daraus kann man aber nicht unbedingt schlussfolgern, dass Gastbeiträge grundsätzlich gegen Google-Richtlinien verstoßen – auch wenn Matt Cutts das in seinem Blog-Beitrag so formulierte:
„Guest blogging is done; it’s just gotten too spammy. In general I wouldn’t recommend accepting a guest blog post unless you are willing to vouch for someone personally or know them well. Likewise, I wouldn’t recommend relying on guest posting, guest blogging sites, or guest blogging SEO as a linkbuilding strategy.“
Die Form, in der die meisten Website-Betreiber Gastbeiträge zum Linkaufbau nutzen, ist demnach wirklich tot. Wenn es also in dem Gastbeitrag primär darum geht, einen Link aufzubauen (und sich dann in der Regel auch ein recht sinnfreier Keyword-Link in dem Beitrag befindet), ist das wohl ein Verstoß gegen die Richtlinien. Wer aber einen guten, sinnvollen Beitrag auf einem thematisch passenden Portal veröffentlich und zum Beispiel einen Brand-Link in den „Über den Autor“-Bereich einbaut, sollte eher kein Problem haben. Dennoch gilt: Wer auf der absolut sicheren Seite sein will, sollte keine Gastbeiträge mehr veröffentlichen oder akzeptieren – was allerdings auch gleichzeitig sehr schade für Teile der Blogger-Szene wäre.
Links: Wann gelten sie als gekauft?
Dass Google das Kaufen und Verkaufen von Links verbietet, ist ja mittlerweile den meisten Website-Betreibern bekannt. In den meisten Fällen ist es sicherlich eindeutig, da dann für einen Link auf einer anderen Website Geld bezahlt wird. Es gibt aber auch durchaus andere Fälle, in denen es nicht unbedingt diesen eindeutigen Zusammenhang gibt, weil es zwar eine Gegenleistung gibt, aber diese nicht unbedingt in Form einer reinen Geldzuwendung erfolgt.
Einige allgemeine Entscheidungskriterien zeigt Matt Cutts in einem Video auf:
- Wie hoch ist der Wert der Gegenleistung? Wenn es nur um einen Stift im Wert von einem Euro geht, hat dieser Stift wahrscheinlich keinen Einfluss auf den Linkgeber. Ganz anders ist das sicherlich bei einer Gutscheinkarte im Wert von 200 Euro.
- Erhält die Gegenseite etwas nur geliehen? Wer einen Blog-Beitrag über ein Produkt schreibt und dieses von der Gegenseite nur zum Testen als Leihgabe erhält, verstößt eher nicht gegen Richtlinien. Wenn der Tester das Produkt allerdings nach dem Test behält, ist das eher ein Indiz dafür, dass Google diesen Link als Verstoß ansehen würde.
- Was wird mit der Gegenleistung beabsichtigt? Wenn das primäre Ziel einer Aktion darin besteht, dass auch ein Link entsteht, ist das in der Regel grenzwertig. Wer hingegen auf einer Konferenz ein Werbegeschenk mitnimmt und dann in der Folge unaufgefordert darüber berichtet, ist eher auf der sicheren Seite.
- Ist die Gegenleistung einer Überraschung? Wenn ein Film-Blog über eine DVD berichtet, verwundert es wohl niemanden, dass dem Blog die DVD kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Der entstandene Link ist dann also unproblematisch – in klarer Abgrenzung zu dem Fall, dass der Blogger für diesen Beitrag einen Laptop geschenkt bekommt.
Wie man schon sieht: Eine ganz klare Grenzlinie gibt es hier leider nicht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte entweder gar keine Gegenleistung akzeptieren oder eben alle ausgehenden Links klar als Nofollow-Links markieren, damit diese von Google ignoriert werden.
Artikelverzeichnisse: Ein zweischneidiges Schwert
Eine andere Möglichkeit, Links aufzubauen, besteht in der Nutzung von Artikelverzeichnissen. Diese sind in der Regel kostenlos, zeichnen sich aber vor allem dadurch aus, dass diese Verzeichnisse oftmals Artikel zu allen möglichen Themen beherbergen und dass sie es auch erlauben, bestimmte Keywords zu verlinken.
Auch hier hat sich Matt Cutts in einem Video relativ eindeutig geäußert. Der Grund für die ablehnende Haltung besteht auch hier wohl wieder in der gelebten Praxis, denn grundsätzlich ist ja gegen kostenlose Artikelverzeichnisse nichts einzuwenden. Aber in der Realität sind diese dann eben doch oft ein Hort schlecht geschriebener Beiträge, die eben viele irrelevante Links enthalten. Und auch wenn Matt Cutts das Wort „Abstrafung“ in seinem Video-Beitrag vermeidet, ist doch davon auszugehen, dass es als ein eher negatives Signal gewertet werden kann, wenn man Artikelverzeichnisse in großen Maßstab nutzt.
Widgets: Klare Ansagen von Matt Cutts
In der Vergangenheit haben viele Websites Widgets benutzt, um bestimmte Keywords zu verlinken. Hierzu wurde anderen Website-Betreibern ein Widget zur Verfügung gestellt, das dann – zum Beispiel über die <noscript>-Sektion und daher für den normalen Besucher einer Website unsichtbar – Dofollow-Links enthielt.
Gegen diese Praxis hat sich Google schon vor einiger Zeit klar ausgesprochen. Es gab hierzu allerdings eine interessante Anpassung der Richtlinien und einen Video-Beitrag von Matt Cutts, schreibt SearchEngineLand. Demnach stellen über Widgets aufgebaute Links nicht zwangsweise einen Verstoß dar. Google ist hier vielmehr gegen „versteckte oder qualitativ minderwertige Links mit harten Ankertexten in Widgets, die auf mehreren Websites verwendet werden“. Wenn also zum Beispiel ein Brand mit einem sichtbaren Link verlinkt wird, könnte das durchaus erlaubt sein. Auch hier gilt aber: Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte auf Widget-Links dann doch eher verzichten.
Texte für die Zielgruppe
Es geht Google aber nicht um externe Verlinkungen. So ist Google auch bemüht, die Qualität von Texten zu erkennen und gute Texte mit guten Rankings zu belohnen. Dass „gut“ dabei nicht immer kompliziert bedeuten muss, hat Matt Cutts in einem Video klargestellt. Dabei geht es um die Frage, welcher Schreibstil grundsätzlich besser ist: „wissenschaftlich“ oder „einfach zu lesen“.
Interessanterweise weist Matt Cutts darauf hin, dass der eher wissenschaftliche geschriebene Inhalt zwar vielleicht detaillierter ist, dass er zeitgleich aber auch bestimmte Leser überfordert. Grundsätzlich sollte ein Inhalt also zur Zielgruppe passen und auch von einem durchschnittlichen Leser („einem Sechstklässler“) erfasst werden können. Beim Erstellen von Inhalten sollte man also grundsätzlich darauf achten, dass dieser eben zur Zielgruppe passt und nicht zu umständlich formuliert ist.
User-Generated-Content
Wer zum Beispiel ein Forum betreibt, kann auch Probleme mit Google bekommen, denn die Inhalte der Nutzer können durchaus gefährlich sein. So gibt es durchaus eine Abstrafung für „User-Generated-Spam“ – wenn auch meistens in der Form, dass nur ein Teil der Website (zum Beispiel das Forum) betroffen ist. Mehr Informationen dazu liefert Matt Cutts in einem weiteren Video.
Matt Cutts hat sich auch zu einer Sorge geäußert, dass zum Beispiel eine Kommentarfunktion der Website schaden kann. Wenn es also einer Seite neben dem eigentlichen Content auch noch Kommentare gibt, die hinsichtlich Grammatik und Rechtschreibung auffällig sind, kann das nach Meinung von Matt Cutts der Seite an sich eher nicht schaden.
Neue vs. alte Websites
Abschließend sei noch auf ein anderes interessantes Statement von Matt Cutts verwiesen. Er hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine noch junge Website überhaupt eine Chance gegen viele ältere Website hat. Laut Matt Cutts ist es aber so, dass viele ältere Sites, die lange Zeit keine Aktualisierung der Inhalte oder der Nutzerführung hatten, durchaus in den Augen Googles nachteilig gesehen werden können. Eine neue Site mit aktuellem Website und frischen Inhalten kann sich dann – zumindest theoretisch – in den Suchergebnissen durchaus gegen den Platzhirsch durchsetzen.
Fazit
Zwischen den Zeilen kann man schon erkennen, dass die Grenze zwischen „erlaubt“ und „verboten“ doch sehr fließend ist und nicht eindeutig gezogen werden kann. Man kann allerdings schon sagen, dass Google grundsätzlich den Nutzer im Blick hat. So ist ein Link, der für einen Nutzer sinnvoll ist, in der Regel auch für Google nicht zu beanstanden. Es gibt aber noch eine andere einfache Zusammenfassung: Wer versucht, über Automatismen, Netzwerke und ähnliches Abkürzungen zu nehmen, um aufwendige Maßnahmen abzukürzen, setzt in der Regel auf das falsche Pferd und setzt sich der Gefahr einer Abstrafung aus.