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Mehr Rechte für Verbraucher:innen: Das ändert sich 2022

Das Jahr 2022 beginnt mit wichtigen Neuerungen. Vieles wird einfacher bei Kündigungen von Verträgen und auch beim Online-Handel. Das ist jedoch noch lange nicht alles.

Von Hannah Klaiber
2 Min.
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Online abgeschlossene Verträge können bald auch online gekündigt werden. (Foto: Shutterstock / TippaPatt)

Neues Jahr, neue Gesetze: 2022 bringt zahlreiche wichtige Änderungen für Verbraucher:innen mit sich. Verträge können künftig online einfacher gekündigt werden und entsprechende Fristen verkürzen sich. Dazu kommen weitere interessante Änderungen.

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Im Juli 2022 wird nach Angaben von Golem ein Kündigungsbutton beim Online-Shopping eingeführt. „So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können“, erklärt Ulrike von der Lühe von der Verbraucherzentrale. Bis heute war es nicht vorgeschrieben, dass online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden können.

Auch die Kündigungsfristen ändern sich im Jahr 2022. Ab März können Verbraucher:innen Verträge nach der Mindestlaufzeit innerhalb eines Monats kündigen, wie die Chefin der Verbraucherzentrale ankündigt. Die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr falle damit weg, so von der Lühe weiter.

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Online-Shopping, Verträge und Handel: Das ändert sich 2022

Auch die Gewährleistungsrechte gestalten sich im kommenden Jahr neu. Digitale Produkte werden künftig wie analoge Produkte mit einer Gewährleistung von zwei Jahren angesehen. Positiv sei auch, dass für alle Verträge, die ab dem neuen Jahr geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werde, wird die neue Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne) von Golem zitiert. „Das bedeutet, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.“

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Im Einzelhandel gibt es ebenfalls Neuerungen: Ab Neujahr wird die Pfandpflicht bundesweit ausgeweitet. Dann wird einheitlich ein Pfand auf alle Einwegflaschen aus Plastik in Höhe von 25 Cent fällig. Auch alle Getränkedosen werden künftig pfandpflichtig.

Das Ende der Plastiktüte

Zudem gehören ab 2022 Plastiktüten endgültig der Vergangenheit an. Diese Tragetaschen sind dann verboten. Nur noch sogenannte „Hemdchenbeutel“, bislang bei Obst, Gemüse und an Frischetheken im Einsatz, seien erlaubt, berichtet die Verbraucherzentrale.

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Außerdem müssen Onlinemarktplätze wie Amazon oder eBay künftig angeben, wie sich das Ranking ihrer Angebote ergibt, so der Verband weiter. Zudem gibt es 2022 auch noch Änderungen bei Kaffeefahrten und bei der Telefonwerbung. Eine Übersicht der Neuerung findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale.

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