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Mehrwertsteuersenkung: Diese Online-Dienste werden billiger

Bis Ende Dezember 2020 sinkt der reguläre Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19 auf 16 Prozent. Netflix, Spotify und Amazon wollen die Steuersenkung an die Endverbraucher weitergeben.

1 Min. Lesezeit
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Spotify gibt die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kundinnen und Kunden des Dienstes weiter. (Foto: David MG/ Shutterstock)

Im Rahmen des Corona-Hilfspakets senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Der reguläre Mehrwertsteuersatz sinkt in dieser Zeit von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Allerdings werden wohl nicht alle Unternehmen die Steuersenkung auch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben. Im Streaming-Segment sieht es allerdings gut aus.

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Der schwedische Musikstreaming-Dienst Spotify wird die Mehrwertsteuersenkung vollständig an seine Abonnentinnen und Abonnenten weitergeben. Gleiches gilt auch für den US-amerikanischen Film- und Serien-Streamer Netflix. Wer für ein Premium-Abo bei Netflix beispielsweise bislang 15,99 Euro monatlich bezahlt hat, muss bis Ende 2020 nur 15,59 Euro monatlich entrichten.

Auch Amazon will Mehrwertsteuersenkung weitergeben

Auch Abonnentinnen und Abonnenten der verschiedenen Amazon-Dienste sollen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren. Allerdings je nach Dienst auf unterschiedliche Art und Weise. Wer zahlender Kunde von Prime, Music Unlimited, Kindle Unlimited oder Free Time Unlimited ist, erhält laut dem Handelsriesen ab Anfang August 2020 einen Ausgleich. Wie genau der Prozess bei den einzelnen Abo-Diensten aussehen wird, will Amazon aber erst in den kommenden Wochen kommunizieren.

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Die Abopreise für die verschiedenen Prime-Video-Channels wurden hingegen direkt angepasst. Ihr zahlt demnach also bis Ende des Jahres einfach drei Prozentpunkte weniger dafür. Gleiches gilt für alle Fresh-Abonnements. Auch bei den direkt von Amazon verkauften Produkten soll die Mehrwertsteuersenkung an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Das gilt allerdings nicht notwendigerweise für alle auf Amazon angebotenen Produkte, denn Marktplatzhändler können selbst entscheiden, ob sie die Steuersenkung an die Käuferinnen und Käufer weitergeben wollen.

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