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Meta macht es einfacher, Krypto-Ads zu schalten

Gute Nachrichten für Unternehmen, die Krypto-Anzeigen auf Facebook schalten: Meta (früher unter dem Namen Facebook bekannt) vereinfacht die Schaltung solcher Ads.

Von Hannah Klaiber
1 Min.
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Meta hat neue Richtlinien für Krypto-Ads bekannt gegeben. (Foto: Chinnapong / Shutterstock)

Unternehmen, die über mindestens eine der 27 von Meta akzeptierten Lizenzen und Registrierungen verfügen, haben die Aussicht auf eine Genehmigung, um Werbung für Kryptowährungen zu schalten. Meta macht das möglich, indem es den langwierigen Authentifizierungsprozess abschafft. Fortan können Werbetreibende ganz einfach eine behördliche Lizenz einholen.

Die neuen Krypto-Ad-Richtlinien

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Genauer gesagt erweitert Meta die Anzahl der zugelassenen Lizenzen von drei auf 27, was dazu führen soll, dass ab sofort deutlich mehr Unternehmen Werbung für Kryptowährungen schalten können.

Bisher mussten Unternehmen, die auf Meta-Diensten Krypto-Anzeigen schalten wollten, einen Antrag stellen und darin Informationen über die Lizenzen, die sie besitzen, und andere relevante Firmendetails darlegen – ob sie an der Börse gehandelt werden, zum Beispiel. Aber warum ändert Meta seine Richtlinien zur Schaltung von Anzeigen über Kryptowährungen?

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Woher der Sinneswandel?

Nach Aussagen des Unternehmens habe sich die Kryptowährungslandschaft „in den letzten Jahren weiterentwickelt und stabilisiert“. Darüber hinaus würden mittlerweile mehr staatliche Vorschriften existieren, die klare Regeln für die Branche festlegen. Infolgedessen kann Meta seine Richtlinien zur Schaltung von Anzeigen über Kryptowährungen gerechter und transparenter gestalten.

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Was bedeutet das für Werbetreibende?

Was sich also ändert, sind die Schritte, die Unternehmen durchlaufen müssen, um die Genehmigung zur Schaltung dieser Art von Anzeigen zu erhalten: Es reicht, wenn mindestens eine der 27 von Meta akzeptierten Lizenzen und Registrierungen vorhanden ist. Eine vollständige Liste dieser Lizenzen kann auf Metas Policy-Seite eingesehen werden.

Zu den Unternehmen und Dienstleistern, die eine Genehmigung für die Schaltung von Anzeigen über Kryptowährungen benötigen, gehören unter anderem: Plattformen, Software-Apps oder Produkte, die als Kryptowährungsbörsen und Handelsplattformen bekannt sind; Plattformen, Software-Apps oder Produkte, die das Verleihen und Ausleihen von Kryptowährungen anbieten; Kryptowährungs-Wallets, die es den Menschen ermöglichen, ihre Kryptowährungs-Token zu kaufen, zu verkaufen, zu tauschen oder einzusetzen sowie Hardware und Software für das Mining von Kryptowährungen.

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