Bizarre Klage: Suchmaschine soll ähnlich klingende Ergebnisse löschen

MetaGer: Klage bedroht den Internetstandort Deutschland
Mit dem Recht auf Vergessen hat der Europäische Gerichtshof 2014 eine Möglichkeit geschaffen, die Löschung von Suchergebnissen im Zusammenhang mit dem eigenen Namen zu erwirken. Einer Anwältin aus Norddeutschland scheint das aber nicht weit genug zu gehen: Sie will die deutsche Metasuchmaschine MetaGer gerichtlich dazu zwingen, auch Suchergebnisse zu Seiten zu löschen, die bloß Ähnlichkeiten zu ihrem eigenen Namen aufweisen.
Der gemeinnützige Verein Suma e. V., der die Suchmaschine in Kooperation mit der Universität Hannover betreibt, sieht das nicht nur als Gefahr für MetaGer, sondern für den gesamten Internetstandort Deutschland. Auf Anfrage von t3n.de sagte Vorstandsmitglied und Geschäftsführer Wolfgang Sander-Beuermann: „Namensnennungen im Internet wären dann kaum mehr möglich, weil es zu jedem Namen Dutzende von ähnlichen Namen gibt, deren Namensträger dann alle ein Recht auf Löschung hätten.“

Kann das sein? Die Suchmaschine MetaGer soll auch Links zu Namen löschen, die dem der Klägerin ähneln. (Screenshot: MetaGer.de)
MetaGer: Gericht soll im Januar 2016 über die einstweilige Verfügung entscheiden
Ob die Klägerin, die einen Streitwert von satten 120.000 Euro angesetzt hat, vor Gericht mit ihren Forderungen Erfolg haben wird, bleibt fraglich. Das Landgericht Hannover hat eine Entscheidung zur einstweiligen Verfügung nach der mündlichen Anhörung vertagt. Die Urteilsverkündung ist für den 13. Januar 2016 angesetzt.
Der Anwalt des Suma e. V. rechnet nicht damit, dass die Klägerin Recht bekommen wird. Ganz auszuschließen ist das aber natürlich nicht. Eine Entscheidung zu Gunsten der Klägerin hätte nicht nur für MetaGer, sondern für alle Suchmaschinen in Deutschland gravierende Konsequenzen. Immerhin könnte dann beispielsweise jeder Meier die Löschung von Links zu völlig unbeteiligten Menschen mit dem Namen Meyer oder Maier anstreben.
Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ist unser Artikel „350.000 Löschanfragen: Google gibt Einblick in das ‚Recht auf Vergessen‘“.