Anzeige
Anzeige
News

Millionenstrafe: Apple muss Dating-Apps alternative In-App-Zahlungsoptionen anbieten

Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat Apple angewiesen, seine „unangemessenen Bedingungen“ für Entwickler zu ändern. Zunächst betrifft die Entscheidung aber nur Dating-Apps.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Niederlande entscheiden pro Tinder gegen Apple. (Foto: Alex Ruhl/Shutterstock)

Apple muss Entwicklern von Dating-Apps spätestens ab dem 15. Januar 2022 erlauben, alternative Zahlungssysteme für In-App-Käufe anzubieten. Für den Fall, dass das Unternehmen der Anordnung nicht nachkommt, droht die ACM mit einer saftigen Geldstrafe von fünf Millionen pro Woche – bis zu einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro.

Unangemessene Bedingungen müssen überarbeitet werden

Anzeige
Anzeige

„Einige App-Anbieter sind von Apples App-Store abhängig, und Apple nutzt diese Abhängigkeit aus“, schreibt Martijn Snoep, Vorstandsvorsitzender der ACM. „Apple hat aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung eine besondere Verantwortung. Deshalb muss Apple auch die Interessen der App-Anbieter ernst nehmen und angemessene Bedingungen stellen.“

Die niederländische Regulierungsbehörde hatte am Heiligabend seine Entscheidung verkündet und begründet (PDF). Schon seit 2019 hatte die Behörde Apples App-Store-Praktiken untersucht. Sie hatte sich zuletzt auf Rating-Apps fokussiert, weil für diesen Bereich eine Beschwerde der Match Group, dem Eigentümer von Dating-Diensten wie Tinder, Match.com und OkCupid, eingegangen war.

Anzeige
Anzeige

Die ACM kommt in ihrer Entscheidung zu dem Ergebnis, dass Apple App-Entwickelnden nicht nur alternative Zahlungssysteme anbieten muss. Vielmehr soll der Konzern es ihnen ebenso erlauben müssen, ihre Nutzenden auf Zahlungsmöglichkeiten außerhalb der App und damit außerhalb des App-Stores – etwa auf den eigenen Webseiten – hinweisen zu dürfen.

Anzeige
Anzeige

Apple legt Berufung ein und bleibt bei bekannter Argumentation

Aktuell gibt es für App-Entwickelnde keinen Weg am In-App-Bezahlsystem von Apple vorbei. Dabei behält das Unternehmen einen Anteil von 15 bis 30 Prozent an allen Käufen ein, die Kunden innerhalb einer App tätigen. Wenig überraschend zeigt sich Apple mit der Entscheidung der Niederländer nicht einverstanden und hat Berufung gegen die Anordnung eingelegt.

Zur Begründung bleibt Apple bei seiner bisherigen Argumentationslinie, dass der Konzern „keine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Softwarevertrieb in den Niederlanden hat, enorme Ressourcen investiert hat, um Entwicklern von Dating-Apps zu helfen, Kunden zu erreichen und im App-Store erfolgreich zu sein, und nach EU- und niederländischem Recht das Recht hat, Entwicklern dieser Apps eine Gebühr für alle Dienste und Technologien zu berechnen, die Apple ihnen zur Verfügung stellt.“ Das berichtet The Verge.

Anzeige
Anzeige

Weltweiter Druck auf Apple nimmt zu

Regulierungsbehörden weltweit beginnen aber in zunehmendem Maße, diese Argumentation kritisch zu hinterfragen und zumindest in Teilbereichen zu negieren. So gilt etwa die niederländische Entscheidung ausdrücklich nur für Dating-Apps. Im September hatte Apple eine Vereinbarung mit einer japanischen Aufsichtsbehörde getroffen, wonach es in Reader-Apps wie Kindle erlaubt sein wird, Benutzer auf externe Anmeldeseiten zu verweisen, auf denen an Apples Bezahlsystem vorbei ihre Kreditkartendaten angeben können.

In Südkorea gilt seit dem August ein Gesetz, das es Entwicklern ermöglichen soll, andere Zahlungssysteme als die von den Plattformbetreibern bereitgestellten zu verwenden. Der Gesetzgeber muss aber noch konkretisieren, was Apple und Google tun müssen, um rechtskonform zu werden. Auch in den USA hatte ein Gericht Apple im Rechtsstreit mit Epic Games dazu zwingen wollen, sich für Zahlungssysteme von Drittanbietern zu öffnen. Apple hatte Berufung eingelegt und war damit zunächst erfolgreich. Der Rechtsstreit dürfte damit noch eine Weile dauern.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige