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Das fordert die deutsche Startup-Szene von der Politik

Der Bundesverband Deutsche Startups hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland zu erleichtern. Jetzt legt der Verband neue Forderungen vor.

Von Vicky Isabelle Bargel
3 Min.
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Christian Miele ist der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Startups. (Foto: Bundesverband Deutsche Startups)

Wenn Deutschland in Sachen Startups endlich ganz vorne mitspielen will, dann muss die Bundesregierung Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern. Dieser Ansicht ist zumindest der Bundesverband Deutsche Startups. In einer groß angelegten Umfrage hat der Verband jetzt herausgefunden, wie wichtig das Thema für ein florierendes Startup-Ökosystem ist. Die Einschätzung von 1.900 Gründerinnen und Gründer sowie Investoren wurde dabei berücksichtigt. Durchgeführt wurde die Untersuchung in Kooperation mit der Boston Consulting Group, BCG Digital Ventures, der Internet Economy Foundation (IE.F) und Hengeler Mueller. Die wichtigsten Erkenntnisse und die konkreten Forderungen, die der Verband daraus ableitet, findet ihr hier zusammengefasst.

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Das sind die zentralen Erkenntnisse:

  • Für ein erfolgreiches Startup-Ökosystem sind Mitarbeiterbeteiligungen aus Sicht des Lobbyverbandes unverzichtbar. Das gaben zumindest 84 Prozent der Befragten an.
  • Für 77 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet Mitarbeiterbeteiligung die Anerkennung persönlicher Leistung, sie fühlen sich durch die Beteiligung also wertgeschätzt. Außerdem gaben 66 Prozent der Befragten an, darin eine starke Identifikation mit dem Startup und seinen Zielen zu sehen. 59 Prozent betrachten Mitarbeiterbeteiligung als finanzielle Kompensation.
  • Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen sorgen für ein sich selbst befeuerndes Startup-Ökosystem, denn 38 Prozent der Befragten gaben an, Erlöse aus früheren Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen entweder für die Gründung eigener oder für die Investition in ein bestehendes Startup genutzt.
  • Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit seinen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung schlecht dar und ist nicht wettbewerbsfähig. Nur drei Prozent sind der Meinung, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland besser seien als im EU-Ausland. 49 Prozent der Befragten sehen die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland als deutlich schlechter an als im EU-Ausland. Die restlichen 48 Prozent konnten hierzu keine Angabe machen.
  • Die schlechten Rahmenbedingungen sollen insgesamt fatale Folgen für deutsche Startups haben. 37 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen den Wechsel in ein etabliertes Unternehmen in Betracht, 26 Prozent denken über den Wechsel zu einem Startup ins Ausland nach. 23 Prozent der Gründerinnen und Gründer verzögern oder streichen aufgrund der Rahmenbedingungen Investitionen in Deutschland und 18 Prozent stimmten sogar der Aussage zu, dass sie planen, den Hauptsitz des Startups zwecks Gewinnung von Talenten in das Ausland zu verlegen.

Um die Chancen für Deutschland zu verbessern, hat der Bundesverband Deutsche Startups diese konkreten Forderungen und Handlungsempfehlungen an die Politik formuliert:

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  • Der Verband schlägt vor, eine eigene Anteilsklasse im GmbH-Recht zu schaffen, die speziell auf Startups und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zugeschnitten ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen praktikabel als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt werden können. Solche Mitarbeiteranteile müssen kostengünstig, schnell, einfach und digital ausgegeben und übertragen werden können und sollten der primär vermögensmäßigen Beteiligung angemessene Informations- und Beteiligungsrechte haben.
  • Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sollte fair gestaltet werden. Dazu sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren geldwerten Vorteil erst dann besteuern müssen, wenn ihnen auch tatsächlich Geld aus den Anteilen zufließt. Aktuell wird eine Steuer bereits fällig, sobald die Unternehmensanteile ausgegeben werden. Außerdem fordert der Verband, dass die geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen einheitlich als Kapitalerträge versteuert werden.
  • Um das deutsche Startup-Ökosystem zu stärken, sollten Freibeträge für Reinvestitionen der Erlöse aus Beteiligungen ermöglicht werden, fordert der Verband. Erlöse sollten dann steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn das Geld als Gründer oder Investor in Startups reinvestiert wird.
  • Als letzte Forderung formuliert der Lobbyverband, dass ein transparenteres Bewertungsverfahren für Startups geschaffen werden sollte. Aktuell sei die Bewertung von Startups für steuerliche Zwecke schwierig. Für Mitarbeiter führe dies zu nicht abschätzbaren Risiken bei der Gewährung und Übertragung von Mitarbeiteranteilen durch hohe Steuerforderungen auf Grundlage unvorhersehbarer Bewertungen. Um diese Risiken wirksam zu reduzieren, sollten nach internationalem Vorbild neutrale, einfache und kostengünstige Bewertungsverfahren für Startups und Mitarbeiteranteile eingeführt werden.

Zwar hat die Bundesregierung das Thema Mitarbeiterbeteiligung auf ihrer Agenda und auch in ihrem kürzlich veröffentlichten Konjunkturprogramm adressiert, aktuell sollen allerdings nur die Freibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erhöht werden. Inwieweit die Koalition also auf die Forderungen des Bundesverbandes Deutsche Startups eingeht und ob noch in der aktuellen Legislaturperiode mit signifikanten Änderungen gerechnet werden kann, gilt es abzuwarten.

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