Anzeige
Anzeige
Analyse

Mobile World Congress: Warum die Absage noch lange die Juristen beschäftigen wird

Die kurzfristige Absage des Mobile World Congress sorgt bei Unterrnehmen und Besuchern für Kopfzerbrechen. In welchen Fällen du mit Schadensersatz rechnen kannst.

3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
MWC Barcelona. (Foto dpa)

Der Mobile World Congress fällt in diesem Jahr aus, nachdem die Messegesellschaft in Barcelona jetzt wegen der Ausbreitung des Coronavirus abgesagt hat. Für die Event-Manager und Entscheider in den Unternehmen ist das – gerade einmal zwei Wochen vor der Messe – eine Situation, die trotz des Verständnisses für die Gründe einige Probleme verursacht. Die Messestände sind geplant, sämtliche Flüge und Hotels für zahlreiche Mitarbeiter fest gebucht. Doch wen trifft die Schuld und war es richtig, so kurz vor knapp die Notbremse zu ziehen? Und für das Controlling mindestens genau so wichtig: Was wird aus den Kosten, die die späte Absage der großen Konferenz und Messe verursacht hat?

Muss der Veranstalter des Mobile World Congress zahlen?

Anzeige
Anzeige

Oliver Matzek, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht, erklärt auf Anfrage von t3n, es komme hierbei natürlich auf den Einzelfall und die Gestaltung der jeweiligen Verträge gegenüber der Messe an. Dabei gebe es aber durchaus einige grundsätzlichen Anhaltspunkte: „Ausgangspunkt etwaiger Schadensersatzverpflichtungen ist die Frage, ob der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat. Meines Erachtens gibt es hier keine konkrete gesundheitliche Bedrohung. Vielmehr wird die Veranstaltung abgesagt, weil viele Aussteller absagen und die Veranstaltung dadurch unattraktiv wird. Das ist meines Erachtens aber das Risiko eines Veranstalters, er kann sich dadurch grundsätzlich nicht entlasten.“

In der Tat hatten in den letzten Tagen bereits einige Unternehmen, etwa Sony, Intel und die Deutsche Telekom, einen Rückzieher gemacht und angekündigt, dass sie nicht wie geplant ihre Stände aufbauen werden. „Diejenigen Unternehmen, die selbst bereits die Teilnahme an der Messe abgesagt haben, haben keine Ansprüche gegenüber dem Messeveranstalter“, erklärt der Jurist. Unternehmen, die nicht ihrerseits einen Rückzieher gemacht hätten, könnten allerdings durchaus Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. „Ein entgangener Gewinn wird sich wohl nicht beziffern lassen. Der Schaden ist daher auf die aufgewendeten Kosten gerichtet und in dieser Höhe zu ersetzen, vorausgesetzt es gibt keine vertraglichen Einschränkungen, die das verhindern.“

Anzeige
Anzeige

Auch Messebesucher könnten Geld erstattet bekommen

Mut macht Matzek auch all jenen, die bereits Flug und Hotelzimmer für die Tage der Messe gebucht haben – in Barcelona Anfang Februar bekanntermaßen ein teures Unterfangen. „Bei den aufgewendeten Kosten geht es nicht nur um Kosten der Messe, sondern auch Kosten für Hotel und Flug, also Stornokosten.“ Das gelte sowohl für die Aussteller, als auch für die Besucher der Messe, ergänzt der Experte für Reiserecht. „Bei den Ausstellern handelt es sich um Verletzungen des Ausstellervertrages, bei den Besuchern ist es dagegen so, dass auch das Vertrauen auf die Durchführung der Messeveranstaltung geschützt wird. Daher sind die entstandenen Kosten auch hier grundsätzlich zu erstatten.“ Es gehe dabei um den vorvertraglichen Bereich, denn die Besucher gingen durch den Erwerb des Tickets letztlich auch eine vertragliche Beziehung mit dem Messeveranstalter ein.

Anzeige
Anzeige

Und so dürfte der Mobile World Congress 2020 – auch oder gerade weil er überhaupt nicht stattgefunden hat – die Juristen in vielerlei Hinsicht noch über die nächsten Jahre beschäftigen. Die besten Karten hat hier natürlich, wer durch entsprechende Versicherungen abgesichert ist. Zumindest im Fall von Reise- und Hotelkosten bedeutet das nämlich, dass man sich selbst nicht darum kümmern muss, sein Recht durchzusetzen, die jeweilige Versicherung wird das wohl im eigenen Interesse tun.

Das könnte dich auch interessieren: 

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Ralf Ost

Man sollte dem Messeveranstelter dankbar sein, das er diese Massenveranstaltung abgesagt hat, um unvorsichtige Menschen vor sich und anderen zu schützen. Ich würde nie auf die Idee kommen, diesen zu verklagen.
Der nächste Veranstalter zieht eine Messe durch, da er womöglich befürchtet verklagt zu werden….und dort reicht ein „Infizierter“ ….alles weitere zeigt uns unserer Zukunft.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige