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Mund-Nasen-Masken: Wer sie beim Verkauf falsch deklariert, riskiert eine Abmahnung

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wer Mund-Nasen-Masken oder Atemschutzmasken in gutem Glauben im Internet anbietet, kann rechtlichen Ärger bekommen, wenn er einen bestimmten Begriff dafür wählt.

2 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock)

Seit heute müssen in sämtlichen Bundesländern (mit Ausnahme Schleswig-Holstein, wo die Maskenpflicht erst ab Mittwoch gilt) Atemschutzmasken, auch Alltagsmasken genannt, getragen werden. In den letzten Tagen haben viele Privatleute in Heimarbeit entsprechende Masken hergestellt – und teilweise nicht nur im Freundeskreis verteilt, sondern auch zum Verkauf angeboten. Doch das ist gefährlich, weil es hierfür Regeln gibt – und einige Fallstricke, die aus der guten Absicht schnell eine teure Abmahnung entstehen lassen können.

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Masken herzustellen und im Freundes- und Bekanntenkreis zu verteilen, ist natürlich unkritisch, doch schon wer diese im Internet, etwa in Facebook-Gruppen, zum Verkauf oder auch gegen eine Spende anbietet, kann Schwierigkeiten bekommen. Denn prinzipiell müsste man dafür ein Gewerbe anmelden. Auch das Medizinproduktegesetz kann hier hineinspielen, denn sämtliche Masken, die „zur Verhinderung der Verbreitung von Erregern dienen sollen“, fallen unter das MPG. So blöd es erscheint: Schon wenn man von „Schutz“-Masken spricht, ist das ein Werbeversprechen und führt dazu, dass ein solches Produkt eigentlich eine Zertifizierung durchlaufen müsste.

Mund-Nasen-Masken – nicht zu beanstanden

Lediglich mit der Bezeichnung von selbstgefertigten Masken als „Mundbedeckung“, „Mund- und Nasen-Maske“ oder „Behelfsmaske“ ist man im grünen Bereich, erklärt der Münchener Anwalt Phil Salewski gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Ähnliches bestätigt Anwältin Scarlett Lüning: „Selbstgefertigte Masken, die medizinrechtliche Anforderungen nicht erfüllen, dürfen daher weder als ‚Atemschutzmaske‘, ‚Mundschutz‘ oder ‚Mundschutzmaske‘ betitelt werden.“ Man solle grundsätzlich auf alles verzichten, was irgendwie mit „Schutz vor Coronavirus“ oder überhaupt Schutzklassifizierungen werbe.

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Bisher sind noch keine größeren Abmahnfeldzüge bekannt, doch das könnte sich ändern (auch wenn die Betreffenden auf diese Weise verdammt viel mieses Karma einsammeln). In einem anderen Kontext wurde vergangene Woche ein vergleichbarer Fall bekannt: Das Unternehmen, das in Österreich die Markenrechte an dem Begriff „Spuckschutz“ hat, will Dritte daran hindern, diesen Begriff zu verwenden. Allerdings muss man eingestehen, dass der Fall, den Fachanwalt Arno Lampmann dokumentiert hat, zunächst einmal nicht auf unbedarfte Privatleute abzuzielen scheint.

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Kritischer als bei Privatleuten ist der Fall allerdings bei Händlern, die jetzt das schnelle Geld mit den begehrten Masken machen wollen. Sie müssen – egal, ob sie die Masken über den eigenen Shop, per Newsletter oder Spam-Mail oder über eine Handelsplattform wie Amazon Marketplace oder Ebay anbieten – damit rechnen, dass sich abmahnfreudige Anwälte mit entsprechenden Konkurrenzhändlern zusammentun und einen abmahnfähigen Sachverhalt herleiten. Besonders kritisch ist das, wenn man berücksichtigt, dass der Händler beim Amazon Marketplace (anders als etwa bei Ebay) nicht die Lufthoheit über das gesamte Angebot hat. Ob und in welchem Umfang der Händler für geänderte Produktbeschreibungen haftbar gemacht werden kann, darüber entscheiden mal wieder (wenn auch in einem anderen Branchenkontext) die Gerichte.

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Titus von Unhold

Die möglichen Abmahnungen sind übrigens recht harmlos im Vergleich zu den Verfahren die durch die Marktaufsichtsbehörden eingeleitet werden können.

Antworten
Max

Na Gott sei Dank!

Es ist ja schon echt bedenklich, dass die Situation von so vielen ausgenutzt wird:
– Eine Atemschutzmasken, die sonst wenige Cent kostet, gibt es jetzt für mehrere Euro das Stück
– Desinfektionsmittel wird ebenfalls für horrende Preise verkauft
– Auch Community Masken werden mittlerweile für 10€ das Stück verkauft, obwohl es nur ein Stück Stoff ist
– Oder Deine Meldung, dass sie sogar falsch deklariert werden
– Ebenfalls bedenklich finde ich den Missbrauch von Hilfszahlungen. Das nun große Unternehmen das asubeuten oder eben Selbstständige, die es nicht brauchen – echt eine Schande.

PS: Aktuell sollte man sich das Geld für eine Maske besser sparen und selbst eine herstellen. Denn wirksamen Schutz versprechen ja ohnehin, die gerade nicht erhältlichen Atemschutzmasken. In unserem Ratgeber haben wir eine Bastelanleitung aus Haushaltsmaterialien veröffentlicht, siehe hier https://atemschutzmasken-ratgeber.de/mundschutz-aus-haushaltsmitteln/

LG Max vom atemschutzmasken-ratgeber.de

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