Mit der Begründung, sie verstoßen gegen Gemeinschaftsstandards, löschten Instagram und Facebook einige ihrer Bilder, berichtet die Künstlerin Barbara in einem Facebook-Post, mit dem sie sich aus ihrer Auszeit zurückmeldet.
Update: Inzwischen sind zwei der vier Bilder wieder online - der "kleine grüne Kaktus" und die Flashmob-Aufforderung allerdings nicht. In einer Meldung an Barbara entschuldigte sich Facebook zudem für das versehentliche Löschen.
Auf Anfrage hat uns Barbara die gesperrten Bilder zur Verfügung gestellt:
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Barbara erklärt selbst: „Mir ist bewusst, dass auf einem Schild das Wort Ar....och steht, aber es richtet sich nicht gegen eine greifbare Person, es soll auch zeigen, dass die „Gutmenschen“, die nur „singen und klatschen“ können, durchaus in der Lage sind, mal etwas härter zu kontern. Falls aber dieses Wort der Grund für die Löschung war, dann dürfte auch zum Beispiel der Song "Schrei nach Liebe" von den Ärzten nicht mehr auf Facebook erscheinen."
Nach eigener Aussage habe Facebook Barbara mit der Löschung des Accounts gedroht, sollte es zu weiteren Vorfällen kommen. In ihrem Post schreibt die Künstlerin weiter, sie sehe die Freiheit des Internets ruiniert.
Setzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soziale Netzwerke unter Zugzwang?
Das im Juni 2016 beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sorgt vielfach für Kritik. Die damit einhergehende Löschpflicht und Androhung von Bußgeldern zwingt soziale Netzwerke zu schnellem Handeln. Facebook etwa richtete im August 2017 ein zweites Löschzentrum in Deutschland ein. Doch das kann bei weitem nicht ausreichen, um allen Meldungen umfänglich gerecht zu werden. Eine genaue Bewertung gemeldeter Beiträge benötigt Zeit, die sozialen Netzwerken offenbar kaum bleibt. Die Befürchtung, Social-Media-Plattformen würden zu vorschnellem Löschen von Beiträgen oder Sperren von Accounts gedrängt, scheint sich durch diese und andere Vorfälle zu bestätigen. Erst vor kurzem sperrte Twitter das Profil des Titanic-Magazins wegen eines satirischen Tweets als Reaktion auf einen ebenfalls gelöschten Tweet der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch.
Den kompletten Gesetzestext des NetzDG könnt ihr bei Gesetze im Internet nachlesen.
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