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NetzDG-Update: Nutzer sollen Hass-Posts einfacher melden können

Eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) soll es erleichtern, Hetze und Terror-Propaganda zu melden. Das Update umfasst kürzere Klickwege, einfacheren Widerspruch sowie Schlichtungsstellen und soll so für transparentere soziale Medien sorgen.

Von Jan Vollmer
2 Min. Lesezeit
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Justizministerin Christine Lambrecht will es einfacher machen, Hass im Netz zu melden. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Das Bundesjustizministerium will es laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) einfacher machen, gegen Hass im Netz vorzugehen. Wer Opfer von Beleidigungen oder Drohungen wurde, soll von den Netzwerken mehr Informationen verlangen können. Das schreibt die Zeitung mit Blick auf einen Entwurf zur Änderung des NetzDG aus dem Justizministerium. Der Entwurf soll am 1. April vom Kabinett beschlossen werden.

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Der Entwurf sieht laut der SZ auch vor, dass Nutzer in Zukunft leichter gegen die Entscheidungen der Netzwerke widersprechen könnten – etwa gegen die Löschung eines eigenen Beitrags, oder wenn sie unzufrieden damit sind, dass ein Beitrag trotz Meldung nicht gelöscht wurde.

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

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Keine komplizierten Klickwege mehr

Das NetzDG habe sich zwar „grundsätzlich bewährt“, zitierte die Süddeutsche Zeitung weiter aus dem Entwurf, die Praxis zeige aber, dass einige Regelungen weiterentwickelt werden müssten: Das Ministerium will keine komplizierten Klickwege mehr hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Laut dem neuen Entwurf sollen Meldewege künftig leicht zu finden und zu bedienen sein – und zwar direkt von dem Post aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll. Laut der SZ schreibt das Justizministerium in dem Gesetzesentwurf, dass „strafbare Angriffe wie Volksverhetzungen oder Bedrohungen nicht tatenlos hinzunehmen sind.“

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Widerspruch: Das neue „Gegenvorstellungsverfahren“

Das Justizministerium will es dem Bericht zufolge den Nutzern auch leichter machen, den Entscheidungen der Netzwerke zu widersprechen. In einem sogenannten „Gegenvorstellungsverfahren“ sollen Nutzer verlangen können, dass die Netzwerke eine Entscheidung überprüfen. Die Netzwerke müssten sich dann rechtfertigen, warum sie löschen – oder einen Beitrag eben nicht entfernen.

Private Schlichtungsstellen für den Streit zwischen Nutzer und Netzwerk

Außerdem, so die Zeitung, sollen Nutzer und Netzwerke ihre Streits auch in privaten Schlichtungsstellen beilegen können. Das soll schneller und günstiger gehen als der Weg über das Gericht.

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Das vor zwei Jahren eingeführte NetzDG verlangt auch, dass Netzwerke alle sechs Monate Transparenzberichte vorlegen. Diese Berichte sollen nun ausführlicher werden: In den neuen Berichten soll laut SZ auch stehen, mit welchen Mechanismen illegale Inhalte gefunden wurden – und welche Personengruppen besonders häufig Opfer von Hassrede werden. Dabei sollen die Netzwerke auch darüber berichten, wie gut die neuen Maßnahmen funktionieren, und entsprechend erklären, wie viele der gelöschten Beiträge dank erneuter Prüfung wieder online gingen. Mit Material der dpa

Mehr zum Thema: NetzDG: Bundesamt für Justiz hat 1.300 Bußgeldverfahren eingeleitet 

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Bennet Jäger

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