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Neuer Mindestlohn für Azubis: Eigentlich ein Witz

Mindestens 515 Euro sollen Azubis ab 2020 im ersten Lehrjahr verdienen. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Bildungsministerin vor. Ein Mindestlohn ist gut, die Höhe ist trotzdem ein Witz.

3 Min. Lesezeit
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Neuer Azubi-Mindestlohn ab 2020: 515 Euro. (Foto: Shutterstock-Lewis Tse Pui Lung)

In etwa 320 Euro für die Miete, 200 Euro für Verpflegung, 40 Euro für den HVV und dann will man ja auch noch was erleben. Das waren so über den Daumen gepeilt die monatlichen Kosten, die ich vor knapp 15 Jahren einplanen musste, als ich Azubi in Hamburg war. Verdient habe ich übrigens im ersten Lehrjahr nur 300 Euro. Was erleben war da eigentlich gar nicht drin – hätte ich nicht noch bis spät abends in einer Kiezkneipe an der Bar gearbeitet. Dass so ein Gehalt viel zu wenig sei, findet auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Sie hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf durchs Kabinett gebracht, der für Auszubildende eine Mindestvergütung vorschreibt. 515 Euro sollen sie ab 2020 im ersten Lehrjahr bekommen. Im Zweiten kommen 18 Prozent drauf, im Dritten 35. Sie erkennt damit an, dass auch Azubis ihren Teil zur betrieblichen Wertschöpfung beitragen und entsprechend bezahlt werden sollen. 300 Euro – das war Dumping!

Neuer Azubi-Mindestlohn: 515 Euro reichen gerade mal für die Miete

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Kommentare aus der Wirtschaft ließen nicht lange auf sich warten. Die Arbeitskraft sei nun in Gefahr. Vor allem kleine Betriebe würden durch den Mindestbetrag viel zu stark belastet, hieß es unter anderem. Ein Argument, das schon bei der Diskussion um den Mindestlohn angebracht und nach der Einführung praktisch widerlegt wurde. Das große Firmensterben blieb aus. Arbeitsplätze wurden auch nicht ins Ausland verschoben. Und schon gar nicht ist die Wirtschaft in sich zusammengebrochen. Das hält Unternehmensvertreter trotzdem nicht davon ab, gegen die geplante Azubi-Mindestvergütung zu poltern. Gut, deren Aufgabe ist es, Umsatz zu machen, und Kosten gering zu halten. Was sollen sie dazu schon sagen?! Für meinen Geschmack geht Karliczeks Gesetzesentwurf jedoch noch gar nicht weit genug. 515 Euro? Auch davon kann in Deutschland kein Mensch leben. Ob Stadt oder Land, Norden oder Süden, Westen oder Osten – völlig egal.

„Nicht jeder Azubi schafft es, abends noch an der Theke zu arbeiten.“

Wer in einem Single-Haushalt weniger als 900 Euro verdient, gilt in Deutschland als arm. Auszubildende sind insofern superarm. Denn ein gehöriger Teil lernt nicht mehr im Heimatdorf und wohnt im Hotel Mama. Ein gehöriger Teil zieht – wie ich damals – vom Dorf in die Stadt und absolviert da die Ausbildung. Die Stadt, das ist der Ort, wo es viele junge Leute hinzieht, die nach beruflichen Perspektiven suchen. Die Stadt ist aber auch der Ort, wo eben jene Menschen für ein kleines WG-Zimmer heutzutage gut und gerne 500 Euro hinblättern. Na immerhin: Es bleiben noch 15 Euro übrig!

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In Deutschland brach zuletzt übrigens jeder vierte Auszubildende seine Lehre ab. Das zeigen Zahlen des Berufsbildungsberichts 2018, den das Bildungsministerium jedes Jahr vorlegt. Das hat verschiedene Gründe – unter anderem ungünstige Arbeitsbedingungen. Aus heutiger Sicht kann ich das verstehen. Damals hätte ich nie im Leben daran gedacht, eine Ausbildung abzubrechen. Ich komme aus Ostdeutschland. Ich habe schon von Haus aus gelernt, dass ich meine Zähne zusammenbeißen und da durch muss. Aber nicht jeder Azubi schafft es, abends noch an der Theke zu arbeiten. Ich denke da vor allem auch an Berufsgruppen wie Friseure, Handwerker, Pflegekräfte, Menschen in der Gastronomie – oftmals Knochenjobs, wo sowieso schon Überstunden geschrubbt werden! Ich kann schon nachvollziehen, dass junge Leute abbrechen und sich eine neue Ausbildung suchen, wenn das Geld nicht reicht. Oder sich gar überlegen doch noch zu studieren. In der Hoffnung auf bessere Gehaltschancen. Selbst Bafög bildet die Lebensumstände oft realistischer ab als manch ein Azubigehalt. Und das will schon was heißen!

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Dein t3n-Team

Titus von Unhold

Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn, sondern eine Beihilfe! Diese soll die primär unterhaltspflichtigen Eltern entlasten. Nicht mehr, nicht weniger.

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Sam S.

Beitrag lesen hilft eventuell.

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Chr-st-phR FmmR

Lieber Titus,
wie es mir scheint hast du deine Ausbildung schon vollendet. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist du selbst Chef einer Firma und hast ein paar Auszubildende unter dir denen du Beihilfe leistest, dafür dass du sie ausgezeichnet ausbildest. Damit sie nach ihrer Ausbildung auf dem freien Arbeitsmarkt die besten Chancen haben. Denn warum sollte ein Betrieb auch Lohn an einen Auszubildenden zahlen, wenn er ja dort ist um ausgebildet zu werden.
Per Definition auf Wikipedia stimme ich dir zu das es heißt das die Ausbildungsvergütung kein Lohn ist aber,…
Die Realität sieht anders aus.
Auszubildenden sind günstige Arbeitskräfte 350€ für eine 40 Stunden Woche, das rechnet sich für den Betrieb. Wobei Überstunden, Fahrtzeiten und das Lernen für die Berufsschule nicht berücksichtigt sind.
Auszubildende werden dazu angelernt in den jeweiligen Berufen zu arbeiten und tragen durch ihre Arbeit auch zur Wertschöpfung bei und sollten dementsprechend entlohnt werden.

Jetzt mal ein Paar Zahlen:

Mietkosten in meiner Umgebung für eine ein Zimmerwohnung ~ 350€ Warm
Kosten für Unterhalt: Essen, Trinken, Medikamente, Hygieneartikel ~300€
Fahrtkosten mit dem Auto: 150-250€ alternativ
Bus und Bahn würden mich : 230€ kosten trotz Vergünstigung.

Ich halte hier nochmal kurz inne um ihnen den Betrag meiner Beihilfe vom Betrieb mitzuteilen: 380 €
ausgezahlt im 2. Lehrjahr, ein 6 Jahre altes Notebook stellt mir das Unternehmen und ein Iphone 4 mit Handyvertrag.

Unterhaltskosten der Wohnung wie Strom, Internet, GEZ oder eine Versicherung ~115-190€
Unbezahlte Überstunden oder Fahrtzeiten im ersten Lehrjahr 437 Stunden
Anzahl der Auzubis in meinem Betrieb ~30
Ausbilder 3
Zeit die ich mit meinem Ausbilder gesprochen habe in 2 Jahren 60min.

Ich hätte noch einige Stunden Gesprächsstoff um Ihnen klar zu machen das ihr Beitrag eine Beleidigung an jeden Auszubilden in ganz Deutschland ist, wenn Sie diese Meinung vertreten.

mfg

Antworten
Max Muster

Lächerlich. Das ist sehr wohl ein Lohn – nur eben dass dieser geringer ausfällt da noch in Ausbildung. Dennoch müssen die jungen Menschen Leistung erbringen, sowohl im Betrieb wo sie spätestens ab dem 2. Lehrjahr als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt werden und auch in der Berufsschule wo sie in den Schulaufgaben und Prüfungen Leistung zu erbringen haben (Noten müssen ja auch stimmen). Und da jemand mit effektiven 2 – 4 € / Stunde abzuspeisen ist absolut unangemessen. Heutzutage sind viele der Azubis schon älter und haben bereits eine eigene Wohnung und haben auch noch Fahrtkosten etc. zu bezahlen. Da muss man schon deutlich mehr bezahlen. Ich sage nicht dass man Lohn einer vollwertigen Arbeitskraft bezahlen soll, aber 600 – 800 € (netto) sollten es schon sein je nach Lehrjahr und Ausbildungsberuf. Mal davon abgesehen dass die Ausbildungsvergütung für den Azubi ist und nicht für die Eltern, schließlich leistet der Azubi auch die Arbeit im Betrieb. Die Eltern können meinetwegen auf das Kindergeld zurückgreifen sollte der Azubi noch bei den Eltern leben… unglaublich wie hier einige Lohndumping forcieren!

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Winfried Eitel

Die 515 € sind brutto. SV-Beiträge fallen an, Lohnsteuer wohl nicht. Im Artikel wird demnach falsch gerechnet… Schade
Das 500 € WG-Zimmer ist also netto gar nicht machbar.
Für den Arbeitgeber kommen noch die AG-Anteile zur SV zu den 515 € hinzu.

http://www.parmentier.de/steuer bietet einen bewährten Brutto-/Netto Rechner.

Antworten
LS

Wer bei t3n dreht eigentlich gerade durch und lässt diese ganzen Kommentare seiner Redakteure zu politischen Themen zu, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben sowie auch nicht die Fähigkeit etwas distanziert und objektiv zu betrachten?

Antworten
Sebos

Genau das denke ich mir auch gerade … die Substanz war schon deutlich besser. Bitte wieder ändern!

Antworten
Jurek

Nun ich bekam 1.050DM plus Ticket / 1995

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Samuel Sommer

Interessanter Artikel.
Meine eigene Ausbildung?
420€/netto.
Heute: Inhaber einer kleinen Agentur.

Ganz klar – weder kann man von 420 Euro leben, noch viel Spaß haben. Ich habe in der Zeit auf ein Auto verzichten müssen. Und das war okay. Es muss auch nicht immer die eigene Wohnung sein – ein WG Zimmer reicht doch auch. Trotzdem war es verdammt wenig. Gerade wenn man keine finanzielle Unterstützung der Eltern hatte.
Szenenwechsel.
Heute.
Es ist völlig egal ob Mitarbeiter oder Auszubildender – die eingesetzte Arbeitskraft
muss sich über einen gewissen Zeitraum rechnen. Sonst gehe ich pleite und kann nicht mehr ausbilden. Das ist gerade heute aber eine gefährliche Rechnung.
Top ausgebildet, viel Zeit investiert und nach 3 Jahren weg? Dann hat es sich nicht gelohnt.
Wie oft kann ich das wohl machen?
Mindestgehalt? Finde ich angemessen.
Aber es muss verhältnismäßig sein. Eine Ausbildung kann auch erfolgen wenn ich noch Zuhause wohne.
Alternativ brauche ich die Garantie den Azubi auch 2 Jahre nach der Ausbildung beschäftigen zu können. Oder eine Ablöse zu erhalten.

Antworten
Frank

Halte – ohne selbst einer zu sein – undifferenziertes Eindreschen auf Arbeitgeber (oder sonstwen) auch für wenig hilfreich. Nicht, dass man der Arbeitgeberseite nicht höchst kritisch gegenüberstehen dürfte. Aber: Eine klassische duale Ausbildung läuft oft in Handwerk und Dienstleistung, bei KMUn, also kleinen Betrieben. Deren Personal wie Personaletat ist naturgemäß erst mal begrenzt. Und das „Lehrjahre keine Herrenjahre“ sind, ist ein ziemlich alter Spruch – dennoch hat sich seither viel geändert:
1. sind Haupt- und Realschulabschlüsse, früher Grundlage der allermeisten Ausbildungsberufe, über die Jahre dramatisch entwertet worden. Es muss schon das Abi sein. Hatte neulich eine Statistik vor, nach der sich die Zahl in D belegbarer Studiengänge in den vergangenen 17 Jahren fast verdoppelt hat – und wer lang genug sucht, wird sogar darin bacchalaureieren können, wie er sich mit der linken Hand von hinten nach vorn zwischen den Schenkeln durch die Fott abwischen kann…lassen wir das. Fakt jedenfalls ist, dass Nr. 1 schon mal klar dazu geführt hat, dass das Eintrittsalter in eine duale Ausbildung über die Jahre deutlich gestiegen ist. Und mit ihm die Ansprüche der „Stifte“. Was es da kollektiv auf Titus einzudreschen gilt, verstehe ich nicht, sein Hinweis ist nicht nur berechtigt – mehr noch stammt der Begriff Lehrgeld noch aus einer Zeit, in der die Eltern solches Aufwenden mussten, damit das jugendliche Kind von einem Betrieb zwecks Ausbildung unter die Fittiche genommen wurde. Die Einführung einer Ausbildungsvergütung oder -beihilfe war da also schon ein erster deutlicher Fortschritt. Und das Alter: Klar, mit 14, 15, lebt man i. d. R. eben noch bei seinen Eltern!
2. Mag sich das wg. 1. in der Wirklichkeit nun mal geändert haben, traurigerweise. Und vllt. findet sich am Wohnort der Eltern oder in dessen Reichweite nicht eine geeignete Ausbildungsstelle, muss es eben in die Ferne und damit eigenen Wohnraum gehen. Wenn dann aber für ein WG-Zimmer schon mehr als der Lehrlingslohn gefordert wird – ist das ein Problem der Arbeitgeber, insbesondere kleiner Handwerksbetriebe? Oder nicht vielmehr Resultat einer jahrzehntelang verpennten Wohnbaupolitik, die vor allem wenig sich sozial verpflichteten Eigentümern (und deren teilweiser Gier) in die Hände gespielt hat? Also bitte nicht den Sack dreschen, wenn man den Esel meint!
3. Ob sich das an Standorten mit sehr großen, ausbildenden Unternehmen mit Zustrom aus der Ferne bspw. durch – analog zu Studentenwohnheimen – geförderten Azubi-Unterkünften lösen ließe, müssen andere beantworten. Aber dafür scheint sich de facto bislang niemand zuständig gefühlt zu haben!
4. Ist daher, weil in einer überalternden Gesellschaft bei solchen „Geschenken“ an junge Menschen wohl kaum von „Klientelpolitik“ gesprochen werden kann, der Vorstoß von Frau Karliczek – die ich ansonsten jetzt weiß Gott nicht für die hellste Kerze auf der Torte halte – doch schon mal begrüßenswert, überhaupt ein Mindestazubilohn in die Diskussion zu bringen. Die dabei genannte/vorgeschlagene Höhe spiegelt doch nur wieder, wo heute in der Wirklichkeit die Glocken hängen.

Und jetzt mal ganz pöse als Replik auf die Haltung im Kommentar: In Zusammenhang mit dem unglaublichen Gequengele um den „Fachkräftemangel“ waren auch kleine Handwerksbetriebe dabei – denen das vllt. noch am ehesten zu glauben ist. Viele fanden für ihre unbesetzten Ausbildungsstellen niemanden passenden, und wichen im Zuge der Flüchtlingsdiskussion dann auf Leute – auch älteren Jahrgangs – aus, deren Bleiberecht teils bereits geklärt, teils sogar noch ungeklärt waren. Und waren damit hoch zufrieden – wie sie sagten, nicht etwa, weil diese Leute sprachliche oder gar mathematische Überflieger waren, sondern sich durch ein paar andere Eigenschaften auszeichneten: Interesse, Lernbegierigkeit, hohe Motivation und absolute Zuverlässigkeit! Das fiel vielen „Lehrherren“ auf – im Vergleich zu dem, was sie sonst so kennen gelernt hatten.

Anspruchsdenken??? Vllt. mal einen Gang runterschalten, innehalten, nachdenken – ehe man für ein komplexes Problem oder Phänomen derart „zweizellig“ allein auf eine gesellschaftliche Gruppe eindrischt!

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Martin Wunderlich

Wie schon einer der Vorkommentatoren schrieb: es ist kein Lohn sondern Beihilfe. Und ich halte es für ein Gerücht, dass Auszubildende nennenswert zur Wertschöpfung beitragen. Wenn es gut läuft, gleicht sich ihr Wertschöpfungsanteil und die Kosten die durch die Ausbildung entstehen im Durchschnitt aus.

Des weiteren kommt es nicht von ungefähr, dass die Eltern solange Kindergeld beziehen, bis das Kind fertig mit Ausbildung ist und mit richtig Arbeiten anfängt: Die Eltern sind in der Zeit unterhaltspflichtig, idealerweise bezahlen sie das Nötigste und man hat das Ausbildungsgeld zusätzlich.
Wenn das nicht reicht, sollte man besser die Schuld bei den Eltern suchen statt bei Staat oder Wirtschaft.

Daher würde ich zusammengefasst sagen, dass das hier wirklich nicht mit der Mindestlohndebatte vergleichbar ist.

Antworten
Lars

Auch ich sehen hier kein Problem damit. Habe selbst im ersten Lehrjahr gerade mal 325 DM Ausbildungsvergütung bekommen, im 4. Lehrjahr waren es dann schon 480 DM! Davon habe ich sogar noch meinen Teil an Wirtschaftsgeld bei den Eltern leisten müssen und geschadet hat es auch nicht. Es ist nirgends geschrieben, dass man von seinem Lehrgeld frei, großzügig und völlig Sorgenfrei leben können muss. Auch ich hatte gern mit 18 ein eigenes Auto gehabt, schon um die Freundin nicht bloß mit dem Bus fahrend ausführen können, aber das war nun mal nicht drin, geschweige denn gleich ne eigene Wohnung! Den Menschen heutzutage die hier aufschreien fehlt anscheinden etwas Erdung und der Bezug zur Realität. Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

Ps: und bevor Ihr jetzt groß rummotzt, ich bin inzwischen Chef eines 40 Mitarbeiter starken Unternehmens mit aktuell 2 Lehrlingen, die jeder mehr als 1200€ im 1. Lehrjahr von mir erhalten. Aber auch nur, weil wir als Unternehmen sozial auf unsere Mitarbeiter ausgerichtet sind und Verhältnisse kennen. Aber gleich zu fordern und zu schreien… ne, es sind immer noch Auszubildende die auch intern Kräfte und Kapazitäten binden, gerade in den ersten 2 Lehrjahren, anstatt „billige“ Arbeitskräfte zu sein. Wäre es so wie Ihr behauptet, dann gäbe es keinen Lehrstellenmangel, sondern überall 40 Lehrlinge auf 2 Festangestellte!

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Matze

Ich möchte mich Martin Wunderlich und Lars zu 100% anschließen. Mich würde jedoch interessieren, was Herr Weck als Karriere- und New Work-Redakteur dazu zu vermelden hat. Nachdem meine Vorkommentatoren der Schreibe deutlich mehr Objektivität verliehen haben…

Antworten
Bernd

Interessant. Der Staat zahlt ne Menge Geld fürs Studium (die Allgemeinheit bezahlt). Wenn ein Azubi Geld zum Leben braucht gab es dafür bisher BAB (unabhängig von Ausbildungsvergütung), so wie es auch Bafög für Studenten gibt. Durch den Azubi-Mindestlohn wird die Last jetzt von der Allgemeinheit noch mehr auf den u.a. Kleinbetrieb abgewälzt, dafür dass er einem jungen Menschen was beibringt, damit dieser Mensch später mit diesem Wissen Geld verdienen kann. Klingt irgendwie nicht so fair.

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