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Ratgeber

Diese neuen Gesetze auf EU-Ebene kommen 2022 auf Onlinehändler zu

Das Jahr 2022 könnte für den Onlinehandel innerhalb der Europäischen Union ein besonders spannendes werden. Selten zuvor standen so viele Gesetzesinitiativen zur Digital- und Nachhaltigkeitspolitik auf der Agenda von Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten.

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Zahlreiche Gesetzesinitiativen kommen in den nächsten Monaten auf den E-Commerce zu. (Foto: Shutterstock.com)

In den kommenden Monaten stehen innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Entscheidungen an, die Onlinehändler betreffen werden. Und auch wenn nicht klar ist, welche davon angesichts der aktuellen zusätzlichen Herausforderungen durch die Pandemie, die Lieferkettenproblematik und die Material- und Chipknappheit in einigen Bereichen überhaupt verabschiedet werden, sollten Menschen, die im E-Commerce-Umfeld Entscheidungen treffen, einige Themen im Hinterkopf behalten.

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So steht beispielsweise im ersten Quartal der Data Act an. Dieser Gesetzesvorstoß soll dazu beitragen, dass eine gerechtere Datenwirtschaft in Europa entsteht. Dazu stellt die Regelung den rechtmäßigen Zugang zu Daten und deren Nutzung sicher. Offen ist auch noch das EU-weit einheitliche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Kontrolle der Lieferketten in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist ein reibungsfreier, grenzüberschreitender Handel, während Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU vermieden werden.

Für mehr Transparenz bei grüner Werbung

Ebenfalls in den nächsten Wochen steht eine Neuregelung zu Green Claims an. Dabei soll für Transparenz bei grünen Werbeversprechen gesorgt werden – erfahrungsgemäß ein Thema, bei dem Onlinehändler ihre Produktbeschreibungen und –kennzeichnungen im Blick behalten müssen. In Richtung Nachhaltigkeit geht auch die Sustainable Product Initiative, die vorsieht, dass Waren von Herstellern und Händlern in Zukunft so lange wie möglich im Warenkreislauf gehalten werden sollen. Dabei wird es voraussichtlich auch um die Retourenbehandlung gehen, ein Thema, das sich allerdings im Einzelfall schwer greifen und nachhalten lässt.

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Ein reichlich dickes Brett wird die Umsetzung der globalen OECD-Steuerreform, die im Frühjahr angegangen wird, aber dem Vernehmen nach durchaus noch einige Extrarunden drehen könnte. Die Idee dahinter ist so einfach wie schlüssig, birgt aber reichlich Konfliktpotenzial: Digitale Leistungen großer Konzerne werden in Zukunft dort besteuert, wo sich ihre Nutzer befinden. Die EU muss dazu in diesem Jahr einen Vorschlag unterbreiten, wie sie diese erste Säule der OECD-Reform umzusetzen gedenkt. Denn gerade in diesem Umfeld ist ein einheitliches Vorgehen ohne nationale Alleingänge, die Steuerschlupflöcher eröffnen, Grundvoraussetzung für das Gelingen.

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Recht auf Reparatur: es gibt keine einfachen Wahrheiten

Reichlich Diskussionsstoff dürfte auch ein weiteres Gesetzesvorhaben beinhalten: Es geht dabei um das Recht des Kunden auf Reparatur und die Verbesserung der Reparaturfähigkeit von Produkten generell. Während es durchaus hilfreich sein kann, den Herstellern eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Originalteilen noch länger aufzuerlegen als bisher, wird auch in Zukunft vieles an der technischen Zugänglichkeit scheitern, etwa im Hinblick auf Akkus. Das Bestreben der Hersteller, hier immer kompaktere Abmessungen bei geringsten Spaltmaßen zu ermöglichen, steht der Reparierbarkeit durch festes Verkleben meist entgegen. Hier besteht auch bei den Herstellern – von wenigen Initiativen, die gezielt auf Reparierbarkeit setzen – wenig Bereitschaft, das zu ändern.

Nachgebessert wird bei der Verpackungsrichtlinie. Deren Ziel, Abfall zu vermeiden und mehr Recycling zu ermöglichen, geht nicht immer mit der Realität im Handel und speziell im Onlinehandel einher. Bisher war der E-Commerce da weitgehend „fein raus“, in wieweit das so bleibt, ist unklar. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) wünscht sich hier eine EU-weite Vereinheitlichung der erweiterten Herstellerverantwortung, um den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt zu stärken. An eine Reform der E-Commerce-Richtlinie, die in ihren Grundzügen bereits über 20 Jahre alt ist und die Grundprinzipien des Onlinehandels bestimmt, geht es beim Digital Services Act, der ebenfalls in diesem Jahr auf der Agenda steht. In diesem Zusammenhang soll der Digital Market Act für ein besseres wettbewerbliches Gleichgewicht in der digitalen Welt sorgen. Die Verhandlungen über beide Gesetzestexte sollen bis Sommer 2022 abgeschlossen sein, was im Moment durchaus noch möglich erscheint.

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Auch wichtig ist eine Änderung, die im dritten Quartal ansteht, die Single-VAT-ID: Sie betrifft die im vergangenen Jahr eingeführten One Stop Shops, die das Umsatzsteuer-Handling vereinfachen sollen. Bisher müssen sich Händler in allen EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in denen sie Lagerbestände haben. Eine einheitliche VAT-ID würde es vereinfachen, die Ware näher am Kunden zu lagern und somit schneller zu liefern. Damit würde der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU gestärkt werden.

Weichenstellungen für Gleichwertigkeit der Vertreibskanäle

All das sind Themen, zu denen sich die jeweiligen Verbände bereits innerhalb ihrer Gremien positioniert haben. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland warnt jedoch vor überzogenen Forderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und digitalen Wandel. „Echte Nachhaltigkeit und digitaler Wandel sind nur erreichbar, wenn die Harmonisierung auf der EU-Ebene mit Fairness im globalen Wettbewerb und Gleichwertigkeit der Betriebskanäle einhergehen“, erklärt Alien Mulyk, die seit zwei Jahren Referentin für Public Affairs Europa & Internationales beim BEVH ist. Sie hält die Weichenstellungen auf EU-Ebene zwar für entscheidend, gibt aber zu bedenken, dass Anbieter aus Drittstaaten hier oftmals leichteres Spiel haben, weil dort im Prinzip die Einhaltung der identischen Rechte und Pflichten nicht ausreichend geprüft wird. „Bis heute fehlen in vielen Bereichen effektive Durchsetzungsmechanismen, die nötig wären, um für Fairness zu sorgen. Das betrifft etwa eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden und des Zolls.“

Ein weiterer Zankapfel ist, dass Online und Offline sich hier nicht immer gerecht behandelt fühlen (übrigens beiderseits). Doch der Handel ist inzwischen Omnichannel, sodass es weder für Kund:innen noch für Händler:innen einen Unterschied macht, welcher Teil des Handelsprozesses wo verortet ist. „Viele Händler mit stationärer DNA haben sich mittlerweile online ein zweites Standbein aufgebaut, auch wegen pandemischer Einschränkungen, und sichern so ihr Fortbestehen. Das ist insbesondere im Hinblick auf das Update der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung relevant, die das Geschäft für Omnichannel-Händler deutlich erschwert, verkompliziert und den Onlinevertrieb unattraktiver macht“, glaubt Mulyk.

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Es rettet somit auch den Präsenzhandel nicht, wenn die EU Onlinehändlern Steine in den Weg legt. Diese Strategie schadet allen, die bereits in diesen Kanal investiert haben, und nimmt stationären Händlern Digitalisierungsanreize – retten wird es die Innenstädte aber dennoch nicht. Muly glaubt daher an den Leitsatz „was offline erlaubt ist, muss auch online erlaubt bleiben“.

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