„Recht auf freie Meinungsäußerung“ – dafür kämpft Instagram-Influencerin Cathy Hummels

Cathy Hummels auf Instagram. (Screenshot: Instagram/t3n.de)
„Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich“, lässt Instagram-Influencerin Cathy Hummels ihre rund 342.000 Follower bei dem sozialen Netzwerk wissen. Die 30-jährige Ehefrau des Fußballprofis Mats Hummels befindet sich in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Hummels wird vorgeworfen, sie mache auf Instagram verbotene Werbung, schreibt die Futurezone. Der VSW erwirkte deswegen eine einstweilige Verfügung.
Instagram-Influencerin: Cathy Hummels wehrt sich gegen Abmahnung
Aber Hummels will diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und hat jetzt dagegen Widerspruch eingelegt. Den Zivilprozess um das Wettbewerbsrecht wollen Hummels‘ Anwälte eigenen Angaben zufolge bis vor den Bundesgerichtshof ausfechten, wenn das notwendig werden sollte. Hummels könnte also Rechtsgeschichte schreiben. Allerdings sei laut Futurezone bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München am Montag klar geworden, dass die Klage des VSW keine großen Chancen haben werde.
Das Gericht halte Meinungsäußerungen zu Produkten für zulässig, solange dafür keine Bezahlung oder sonstige Gegenleistungen erbracht worden seien. Das ist zwar offenbar bei einem der insgesamt 15 beanstandeten Postings der Fall gewesen – Hummels soll dabei einen Kinderwagen erhalten haben. Für dieses nicht gekennzeichnete Posting haben die Anwälte aber die Abmahnung akzeptiert.
Hummels kennzeichnet im Normalfall Instagram-Beiträge, bei denen sie Geld für die Nennung von Unternehmen und Produkten bekommt, als „bezahlte Partnerschaft“. Die Frage ist, ob sie als Influencerin mit einigen Hunderttausend Followern auch „privat“, also ohne Kennzeichnung posten darf, wenn Produkte erkennbar sind. Die VSW-Anwälte wollen hier „Rechtsklarheit“ erreichen, wie die Futurezone schreibt.
Für Cathy Hummels scheint der Fall klar. Auf Instagram teilt sie mit: „Ich sehe es nicht ein, meine Authentizität zu verlieren, indem ich alles kennzeichne, obwohl ich dafür keine Werbung mache, sondern lediglich euch, meinen Followern, Impressionen vermitteln mag.“ Noch steht bei dem Verfahren vor dem Münchner Landesgericht ein Urteil übrigens aus. Die Branche beobachtet sicher ganz genau, wie das Gericht entscheidet.
Schließlich hatte erst vor kurzem ein anderer Fall um eine Instagram-Größe für Aufsehen gesorgt. Das Berliner Landgericht hatte – übrigens auch wegen einer Klage des VSW — der Bloggerin Vreni Frost per einstweiliger Verfügung untersagt, Marken ohne Kenntlichmachung der kommerziellen Absicht zu vertaggen. Frost hatte dagegen erklärt, bei den fraglichen Postings keine kommerziellen Zwecke verfolgt zu haben.
Eine Analyse von t3n-Redakteurin Cornelia Dlugos zu dem Fall lest ihr hier: „Absurdes“ Instagram-Urteil gegen Vreni Frost? So einfach ist das nicht!