Langsamer Up- und Download? So setzt ihr euer Recht auf schnelles Internet durch
Gerade in ländlichen Bereichen Deutschlands ist die Internetversorgung immer noch ein Problem. Um diesen Umstand zu beheben, wurde 2022 das Recht auf schnelles Internet eingeführt. Damit wird die Mindestversorgung für alle Haushalte festgelegt.
Diese Geschwindigkeiten muss euer Internetzugang erreichen
Anfang 2022 legte die Bundesnetzagentur fest, dass die Mindestversorgung mit Internet Downloadgeschwindigkeiten von zehn Megabit pro Sekunde und einen Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde beinhaltet. Die Latenz der Internetverbindung muss dabei unter 150 Millisekunden liegen. Gerade Online-Games profitieren von einer niedrigen Latenz, da so die Eingaben schneller bei den Servern ankommen.
Das Minimum für Internetgeschwindigkeiten soll sich aber bald ändern. Der Digitalausschuss des Bundestags hat beschlossen, dass die Grenze für den Download auf 15 Megabit pro Sekunde angehoben wird. Der Upload steigt auf fünf Megabit pro Sekunde. Diese Änderung soll ab Dezember 2024 umgesetzt werden. Laut ersten Schätzungen der Bundesnetzagentur dürfte dann die Zahl der Haushalte, die die Mindestversorgung nicht erreichen, von 1,8 Millionen auf 2,2 Millionen steigen.
Was ihr tun könnt, um euer Recht auf schnelles Internet einzufordern
Wenn ihr festgestellt habt, dass an eurem Standort nicht die Mindestgeschwindigkeiten erreicht werden, solltet ihr die Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur nutzen, um dies an mehreren Tagen zu dokumentieren. Wie ihr richtig messt, erklären wir euch im verlinkten Artikel. Mit diesen Daten könnt ihr euch dann über das Kontaktformular bei der Bundesnetzagentur melden. Das gilt auch, wenn ihr gar keine Internetverbindung an eurem Standort buchen könnt. Schildert euren Fall über das Formular und fordert damit eine Prüfung vor Ort an. Das solltet ihr besser früher als später machen. Denn der Prozess kann eine Weile dauern.
So schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website, dass die erste Prüfung zunächst etwa zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Steht dann fest, dass die Internetanbieter:innen in eurer Region nachbessern müssen, haben sie einen Monat Zeit, ein Angebot zu machen. Sollte das klappen, kommt ihr schließlich nach rund drei Monaten zu einem Internetzugang.
Allerdings kann sich das Ganze auch noch länger ziehen. Sollte kein Provider ein Angebot vorlegen, verpflichtet die Bundesnetzagentur ein Unternehmen innerhalb von maximal vier Monaten. Danach hat der verpflichtete Anbieter noch einmal maximal drei Monate Zeit, um mit den Vorbereitungen für die Bereitstellung zu beginnen. Nach Beginn soll es maximal drei weitere Monate dauern, bis das Mindestangebot für eure Region bereitsteht. Je nachdem, wie viele Baumaßnahmen dabei umgesetzt werden müssen, kann es auch länger dauern. Dass diese Zeiten nicht unrealistisch sind, zeigt das Beispiel des ersten Providers, der für die Mindestversorgung mit Internet verpflichtet wurde.