Anzeige
Anzeige
News
Artikel merken

Rekord: DSGVO-Strafen kratzen dieses Quartal an der Milliarden-Grenze

Die Riesensumme kommt vor allem durch ein Bußgeld von Amazon zustande. Doch auch Facebook und Google mussten zahlen. Beobachter sprechen vom Ende der Schonzeit.

2 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige

Die Datenschutzbehörden trauen sich immer stärker, Bußgelder gegen Internet-Konzerne auszusprechen. (Grafik: mixmagic/ Shutterstock)

Im dritten Quartal hat die EU fast 20 Mal so hohe Strafen in Sachen DSGVO verhängt wie in den vorherigen zwei Quartalen zusammen. Die Finanzanalysten von Finbold bringen eine Zahl von 984,47 Millionen Euro ins Gespräch. Eine weitere Vergleichszahl nennt das Institut: 2020 verhängten Behörden 306,3 Millionen Euro – im ganzen Jahr. Sie entnahmen die Zahlen einem Spezialportal für DSGVO-Strafen. Eine Reihe von Gründen erklärt die hohe Zunahme – und, dass das Niveau nicht so schnell sinken wird.

746 Millionen Euro Strafe für Amazon

Anzeige
Anzeige

Der aktuelle Topwert kommt vor allem durch eine kürzlich ausgesprochene Strafe gegen den Onlinehändler Amazon zustande. Für das massive Targeting von Webnutzern, um personalisierte Werbung auszuspielen, verhängte die Luxemburger Datenschutzbehörde CNPD gegen Amazon ein Bußgeld von 746 Millionen Euro. Amazon beschwerte sich und legte Berufung ein: Man habe nicht gegen die DSGVO verstoßen und zudem sei die Strafhöhe vollkommen überzogen, heißt es aus der Europazentrale des Multis. Die zweithöchste Strafe ist gegen Whatsapp ergangen: 225 Millionen Euro veranschlagte die irische Datenschutzkommission gegen die Facebook-Tochter. Auch sie legte Berufung ein.

Langwierige Verfahren in kleinen Ländern

DSGVO-Verfahren sind komplex und können viele Monate in Anspruch nehmen. Besonders lange dauern sie zurzeit in Irland: Die Whatsapp-Strafe ist die erste, obwohl seit 2018 etwa 10.000 Beschwerden pro Jahr reinkommen. Die anderen Datenschutzbehörden sollen die Iren dazu gedrängt haben, eine hohe Strafe auszusprechen. Selbst 225 Millionen entsprächen nicht einmal 0,08 Prozent des Umsatzes. Die DSGVO sehe bis zu vier Prozent vor. Viele Tech-Unternehmen haben wegen ehemaliger Steuervorteile ihren Sitz in Irland und daher ist die DPC zuständig.

Anzeige
Anzeige

Strafkatalog noch nicht ausgeschöpft

Die Analysten von Finbold betonen, dass sich die Behörden 2020 „in gewisser Weise nachsichtig mit den Unternehmen“ gezeigt hätten. Man habe wohl die außerordentlichen Belastungen durch die Pandemie abfedern wollen. Die hohen Bußgelder in diesem Jahr zeigen jedoch in eine andere Richtung: Die Schonfrist ist vorbei. Nicht überrascht sind die Fachleute über die einseitige Bestrafung von Tech-Konzernen. Einige der Plattformen seien marktbeherrschend und verarbeiteten die Daten von Milliarden Kunden. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten stehe nun einmal besonders im Fokus der Datenschutzämter. Man rechne damit, dass die Bußgelder weiter steigen. Die Erklärung: Mehr Behörden fassen Vertrauen in die DSGVO, zudem könnten einige Länder zu weiteren Strafmaßnahmen neben den Bußgeldern greifen, um Konzerne zum Einlenken zu bewegen.

Anzeige
Anzeige
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
2 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Marcus

Buchstabendreher in der Überschrift: DSVGO — DSGVO

Antworten
Raimund Schesswendter

Zwei Gegenleser und keiner hats gesehen… Vielen Dank!

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige