Bis zu 600 Euro Schadenersatz: So schließt du dich der Sammelklage gegen Facebook an
Klarnamen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, vielleicht auch noch der Beziehungsstatus: Facebook verfügt über eine Menge Daten seiner Nutzer:innen. Entsprechend schwer wiegt ein Datendiebstahl beim Meta-Konzern, der es auf genau diese Nutzer:innendaten abgesehen hatte.
2021 wurde ein massives Datenleck bei Facebook bekannt, durch das Hunderte Millionen Datensätze erbeutet werden konnten. Ende 2024 entschied der Bundesgerichtshof, dass deutsche Betroffene Schadenersatz geltend machen können – und zwar auch dann, wenn der Diebstahl ihrer Daten bisher keinen weiteren Schaden verursacht hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nun eine Sammelklage gestartet, der sich betroffene Nutzer:innen kostenlos anschließen können. Es winken bis zu 600 Euro Entschädigung.
Sammelklage gegen Facebook: Schnell sein kann sich jetzt lohnen
Laut dem Zeitplan des Verfahrens auf der zugehörigen Website der Verbraucherzentrale startet am 10. Oktober 2025 die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamburg. Danach haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich der Klage anzuschließen – die Uhr tickt also.
Anmeldungen zur Sammelklage sind voraussichtlich bis zum 31. Oktober möglich. Die Höhe des zu erreichenden Schadenersatzes staffelt der VZBV nach den abgegriffenen Daten. Der generelle Diebstahl der Daten soll mit 100 Euro entschädigt werden. Je nachdem, welche Daten zusätzlich veröffentlicht wurden, steigt der Betrag:
– E-Mail-Adresse: + 100 Euro
– Geburtsdatum: + 100 Euro
– Wohnort: + 100 Euro
– Beziehungsstatus: + 200 Euro
Der Maximalbetrag, den der VZBV in der Klage pro Nutzer:in geltend macht, summiert sich also auf 600 Euro.
Wie kann ich prüfen, ob ich zu den Betroffenen gehöre?
Die Verbraucherzentrale bietet in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Klage-Check an, über den jede:r überprüfen kann, ob die eigenen Daten Teil des Datenlecks sind. Nötig ist dafür einzig und allein die Telefonnummer, die 2018 und 2019 im Facebook-Profil hinterlegt war.
In unserem Selbstversuch war zunächst der lange zurückliegende Zeitraum ein gewisses Hindernis. Wie war noch gleich die alte Handynummer? Nach einem Blick in die Unterlagen und der Abfrage im Klage-Check dann aber die Gewissheit: Die Daten waren nicht Teil des Datenlecks – Anschluss an die Sammelklage damit ausgeschlossen.
Nach Angaben von inside-digital.de sollen Tausende Menschen schon zu einem anderen Ergebnis gekommen sein: Bis zum 1. Oktober hätten sich bereits über 14.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen.
TL;DR: Möchtest du dich den Klager:innen anschließen, kannst du auf der Website der Verbraucherzentrale den Klage-Check durchführen und dich, falls deine Daten betroffen sind, zur Sammelklage anmelden. Teilnahmeschluss ist voraussichtlich der 31. Oktober 2025. Ein Erfolg der Klage ist natürlich nicht garantiert.