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Legitime Datensammlung oder „weltweite Überwachungsmaschine“: Sammelklage gegen Oracle eingereicht

Oracle-Chef Larry Ellison wirbt damit, die größte Konsument:innen-Datenbank der Welt zu besitzen. Eine irische Bürgerrechtsbewegung sieht darin jedoch eine „weltweite Überwachungsmaschine“ – und hat Klage eingereicht.

1 Min. Lesezeit
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Oracle-Gründer Larry Ellison. (Foto: drserg / Shutterstock.com)

Die Sammlung und Auswertung von Nutzer:innendaten ist ein Milliardengeschäft. Auch Oracle ist in diesem Sektor äußerst aktiv, seitdem der US-amerikanische Tech-Konzern 2014 die Datenplattform Bluekai übernommen hat. Firmenchef Larry Ellison warb zwei Jahre nach der Übernahme öffentlich damit, dass Oracle Daten von fünf Milliarden Konsument:innen von mehr als 1.500 einzelnen Datensammlern vereint habe.

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Das wiederum sieht die irische Bürgerrechtsorganisation Irish Council for Civil Liberties (ICCL) als einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen an. Daher hat die Organisation jetzt in Kalifornien eine Sammelklage eingereicht.

Oracles massiver Datenschatz soll umfangreiche Profile umfassen

Nach Angaben des ICCL soll Oracle unter anderem Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen sowie Kaufhistorie im Netz und in Ladengeschäften erfasst haben. Das deckt sich mit einem Bericht der US-Publikation Techcrunch, die 2020 nach einem Datenleak Teile des Datenbestandes ausgewertet hatte.

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Laut dem damaligen Bericht enthielt die Datenprobe unter anderem Informationen über einen deutschen Staatsbürger, der mit einer Prepaid-Karte Geld auf einer Glücksspielseite eingezahlt hatte. Diese Art von Informationen sind für die Werbebranche enorm hilfreich. Der ICCL sieht darin laut Klageschrift jedoch einen „unregulierten weltweiten Datenmarkt“, der die Privatsphäre auflöst und „zentrale Grundsätze der demokratischen Selbstverwaltung“ bedroht.

Oracle-Chef über Datensammlung: Anwälte bekommen Angst und halten sich die Augen zu

In der eingangs erwähnten Präsentation von 2016 erklärte Ellison, dass das Oracle-System auch erfassen könne, wie lange Menschen sich in einem bestimmten Gang eines Supermarktes aufhalten, und fügte hinzu: „Das erschreckt die Anwälte, die den Kopf schütteln und sich die Augen zuhalten.“ Genau das will der ICCL jetzt offenbar auf die Probe stellen.

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Auf Nachfrage heißt es von der deutschen Pressestelle, dass man den Fall derzeit nicht kommentieren könne.

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