Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Ratgeber
Verpasse keine News mehr!

90 Euro in 10 Minuten: Lohnt sich schnelles Geld statt Schadensersatz von Meta und Google?

Wer sich einer Abhilfeklage anschließt, bekommt bei Erfolg automatisch Schadensersatz. Das kann dauern. Aber es gibt Anbieter, die User:innen ihre Rechtsansprüche gegen Sofortzahlungen abkaufen. Was dahinter steckt und ob es sich lohnt.

4 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Klagen gegen Big Tech: Bei Erfolg winkt Schadensersatz (Bild: RomanR / Shutterstock, Bearbeitung: t3n)

Dass Unternehmen mit falschen Versprechungen werben oder mit den Daten ihrer Nutzer:innen unsauber arbeiten, ist nicht auf eine Branche beschränkt. Aber die Häufung von Gerichtsurteilen und Vergleichen, die große Tech-Firmen zu Zahlungen an ihre Nutzer:innen verpflichten, ist für dieses Jahr schon bemerkenswert. Im September kündigt Amazon beispielsweise an, 1,5 Milliarden der insgesamt 2,5 Milliarden US-Dollar schweren Einigung an bis zu 35 Millionen Kund:innen auszuzahlen, die durch Manipulation in Prime-Abos gelockt wurden.

Anzeige
Anzeige

Der Telekommunikationsriese AT&T zahlt rund 180 Millionen Dollar an von Datenlecks Betroffene, wie Mashable berichtet. Das KI-Labor Anthropic spendiert Autor:innen insgesamt 1,5 Milliarden Dollar oder bis zu 3.000 Dollar pro illegal heruntergeladenem Buch, das seinen Weg in die Trainingsdaten der Sprachmodelle des Unternehmens gefunden hat. Und auch Verfahren gegen Youtube oder Facebook haben US-Gerichte zuletzt zugunsten der Kläger:innen entschieden.

Mittlerweile können Verbraucherschutzorganisationen auch in Deutschland ähnliche Klagen führen. Weil es aber dauern kann, bis die Gerichte entscheiden, hat sich ein paralleles Ökosystem herausgebildet, das Nutzer:innen ihre Rechtsansprüche abkauft. Heißt konkret: Wer diese abtritt, bekommt eine Sofortzahlung und kann keine eigenen Klagen mehr gegen die entsprechenden Firmen führen. Den Rest des Schadensersatzes, der potenziell deutlich höher ausfallen kann, streicht der Drittanbieter ein. Wir haben bei einer Expertin und der deutschen Verbraucherzentrale nachgefragt: Lohnt sich das? Oder ist Abwarten die bessere Idee?

Anzeige
Anzeige

Verbraucherschützer gegen Tech-Elite

In den USA sind sogenannte „class action lawsuits“, bei denen einzelne Personen, Gruppen oder Verbände gegen Unternehmen klagen und andere Betroffene nach einem Gerichtsurteil Ansprüche anmelden können, gängig. Hierzulande ist das Phänomen noch relativ neu.

„Erst seit 2018 mit der Einführung der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland ein rechtliches Verfahren, mit dem massenhafte gleichgelagerte Ansprüche effektiv gebündelt werden können. 2023 wurde dieses Instrument mit der Abhilfeklage nochmals erweitert“, erklärt die Pressestelle des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Bei einer Abhilfeklage müssen angemeldete Betroffene nach einem positiven Gerichtsurteil nicht selbst Ansprüche geltend machen. Stattdessen erhalten sie automatisch eine Auszahlung. „Damit stehen Verbraucher:innen heute deutlich bessere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren – gerade auch gegenüber großen Tech-Anbietern.“

Die Verbraucherzentrale betreibt eine eigene Webseite, auf der sich Nutzer:innen für laufende Sammelklagen anmelden können. Auf der Liste finden sich zum Beispiel Amazon, Facebook, Vodafone oder DAZN. Interessierte können sich auch direkt im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Anzeige
Anzeige

„Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos, es gibt kein Kostenrisiko und das Verfahren zielt ausschließlich darauf ab, die Rechte der Betroffenen zu sichern und ihnen – soweit möglich – eine angemessene Entschädigung zu verschaffen“, so die Verbraucherzentrale. „Das kann für Verbraucher:innen gerade im Tech-Bereich entscheidend sein, wo einzelne Ansprüche oft zu gering sind, um individuell vor Gericht zu ziehen.“ Neben der Verbraucherzentrale führt auch der Verbraucherschutzverein eine Verbandsklage gegen Meta.

„Der Vorteil der Verbandsklage liegt darin, dass Verbraucher keine Kosten haben. Es besteht eine gute Chance, dass sie ihre volle Entschädigung erhalten“, sagt auch Astrid Stadler. Stadler ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Uni Konstanz und Expertin auf dem Gebiet. „Da die Verbandsklage nicht auf der Abtretung von Verbraucheransprüchen besteht, fällt auch die Gefahr weg, dass die Beklagtenseite im Prozess die Wirksamkeit der Abtretung bestreitet.“

Warum Privacy Reclaim überhaupt funktioniert

Auf diese Abtretung vergleichsweise geringer Einzelansprüche setzt auch der Anbieter Privacy Reclaim. Der Dienstleister, der von der durch den „Internet-Anwalt“ Christian Solmecke bekannt gewordenen Kanzlei WBS unterstützt wird, hat in den vergangenen zwei Jahren direkt zwei GmbHs gegründet, um gegen Google und Meta zu klagen. Qualifizierte Nutzer:innen von Android-Handys erhalten nach Ausfüllen eines Formulars 40 Euro, Meta-User:innen 50 Euro. Dafür verlieren sie aber sämtliche Schadensersatzansprüche. Und die können theoretisch deutlich höher ausfallen.

Anzeige
Anzeige

„Im Meta-Fall haben die Gerichte in Einzelverfahren zwischen 1.500 und 5.000 Euro Entschädigung zugesprochen. In etwa 50 Prozent der Prozesse wurden die Klagen aber ganz abgewiesen“, sagt Stadler. „Daher ist völlig offen, wie die Abhilfeklage des Verbraucherschutzvereins gegen Meta oder Klagen von Drittanbietern, die sich Ansprüche abtreten lassen, ausgehen werden.

Selbst wenn die Klagen erfolgreich sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen, welcher Betrag zugesprochen wird.“ Immerhin: Bei Verbandsklagen tragen die Betroffenen kein finanzielles Risiko. Dass es mittlerweile trotzdem nicht schon mehr dieser Klagen gibt, hat laut Stadler finanzielle Gründe.

Denn Prozesse gegen große Unternehmen zu führen, kann teuer werden. Deswegen gibt es überhaupt einen Markt für Anbieter wie Privacy Reclaim. Im Fall der Meta-Klage des Verbraucherschutzvereins hat sich mit Padronus ein Prozessfinanzierer gefunden, der sich mit einer Marge von 9,5 Prozent zufrieden gibt. Mehr dürfen solche Finanzierer aber auch nicht verlangen, wie Stadler erklärt.

Anzeige
Anzeige

„Braucht der Verband einen Drittfinanzierer, darf letzterer nur eine Erfolgsgebühr von maximal zehn Prozent bekommen. Diese Regelung hat die FDP damals in letzter Minute eingebracht“, so die Expertin. „Das liegt deutlich unter den üblichen Margen des Marktes. Normalerweise arbeitet kein Finanzierer zu diesen Bedingungen, so dass die Verbände aus eigenem Budget nur wenige Klagen finanzieren können.“

Warten kann sich lohnen

Unsichere Finanzierung, unklare Prozessausgänge: Auf den ersten Blick wirken Verbandsklagen wie ein schwer durchzusetzendes Instrument gegen die Datensammelwut großer Tech-Konzerne wie Meta, Amazon oder Google. Dass sich diese Prozesse teilweise über Jahre hinziehen, macht sie erstmal weniger attraktiv für einzelne Betroffene. Sofortzahlungen präsentieren sich hingegen als schnelle, einfache Lösung, von der beide Seiten profitieren. Im Fall einer erfolgreichen Klage machen die beteiligten Anbieter allerdings im Zweifel ein weitaus besseres Geschäft als die Nutzer:innen selbst.

Deswegen hat Astrid Stadler auch eine Empfehlung für Betroffene. „Wer auf diesen Betrag nicht dringend angewiesen ist, sollte sich lieber der Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins gegen Meta anschließen“, so die Jura-Professorin. „Damit bewahrt man sich die Chance, deutlich mehr zu bekommen.“ Die Betonung liegt hier wohlgemerkt auf „Chance“. Aber wo man beim Abtreten seiner Ansprüche potenziell hunderte Euro verlieren kann, kostet einen der Anschluss an eine Verbandsklage nichts – außer vielleicht etwas Sitzfleisch.

Anzeige
Anzeige

Top-Artikel
Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Captain Miuta

Bitte diskriminierende Äußerungen wie „User:innen“ unterlassen, danke.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren