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Wichtig für Agenturen und Freelancer: Diese Regelungen zur Scheinselbstständigkeit sollen ab Januar 2017 gelten

Im Rahmen des Gesetzesentwurfs „gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Leiharbeit begrenzen. Geplant sind aber auch neue Regelungen zur Scheinselbstständigkeit.

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Ab 2017: Neue Regelungen zur Scheinselbstständigkeit

In dem Gesetzesentwurf, den Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in dieser Woche vorgestellt hat, soll die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorangetrieben werden. Der 33 Seiten umfassende Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen zur Scheinselbstständigkeit. Die Abgrenzung von Schein- gegenüber „echter Selbstständigkeit“ soll demnach über einen neuen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt werden, wie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) mitteilt. Am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten.

Gesetzesentwurf: Neue Regelungen zur Scheinselbstständigkeit. (Foto: markus spiske / flickr.com, Lizenz: CC-BY)

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Der zusätzliche Paragraph 611a? BGB behandelt „Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“: Demnach liegt ein Arbeitsvertrag vor, wenn es sich bei aufgrund eines Vertrages zugesagten Leistungen um Arbeitsleistungen handelt. Weiter heißt es: „Arbeitsleistungen erbringt, wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt.“

Für eine Scheinselbstständigkeit spricht demnach laut Arbeitsministerium, wenn der Auftragnehmer etwa nicht frei darin ist, Arbeitszeit oder Leistung frei zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen. Auch wer „überwiegend für einen anderen tätig ist“ oder „Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind“, könnte unter den Verdacht der Scheinselbstständigkeit fallen. Ob es sich um eine echte oder eine Scheinselbstständigkeit handelt, darüber entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

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Kriterienkatalog für Scheinselbstständigkeit

In einem Artikel mit Fragen und Antworten zu dem neuen Gesetzentwurf hat der VGSD den aus acht Punkten bestehende Kriterienkatalog für Scheinselbstständigkeit aufgelistet. Der VGSD beurteilt den Gesetzesentwurf allerdings nicht positiv. Die neue Kriterien führten zu keiner größeren Rechtssicherheit: „Viele Soloselbstständige und Wissensarbeiter – ganz besonders solche, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in Projekten und bei Kunden verbringen – müssen um ihre Selbstständigkeit bangen.“

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via www.vgsd.de

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7 Kommentare
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Benny Lava

„…darüber entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV).“

Dieser Satz ist Quatsch und steht auch nicht so im Entwurf.
Zumal der DRV soetwas schon rein rechtlich nicht zusteht.

Insgesamt ist das Gesetz ein weiterer Schritt, so viele Bürger wie möglich wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu drängen.

Wofür dort das Geld gebraucht wird, dürfte jedem nach der Entwicklung der letzten Monate klar sein.

Antworten
Deckow

Über die Sozialversicherungspflicht entscheidet ja auch jetzt schon die Rentenversicherungsanstalt also muss ich das nicht nochmals ändern.

Antworten
Olaf Barheine

Merkwürdiger Verein, dieser VGSD. Die tun ja so, als würden in Zukunft alle Freiberufler unter Generalverdacht gestellt. Reine Panikmache! Man könnte ja fast meinen, die vertreten in Wirklichkeit die Interessen der Vermittler und jener Unternehmen, die sich auf Kosten der Arbeitnehmerschaft um ihre soziale Verantwortung drücken wollen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Antworten
Tom

Wer schon mal das Antragsverfahren der DRV durchlaufen hat, weiss, dass das hier keine Panikmache ist, sondern bereits Fakt. Es ist nahezu unmöglich, der DRV deutlich zu machen, dass man tatsächlich selbstständig ist!!

Antworten
Benny Lava

Die DRV hat deutlich zu machen, dass man nicht selbständig ist. Die Beweislast liegt bei ihr.

Wenn sie widerrechtlich Beiträge einfordert, muß man sich natürlich wehren. Und wenn man keine groben Fehler in der Ausgestaltung der Selbständigkeit gemacht hat, gelingt das auch.

Guido H.

Die Frau Nahles hat selbst noch nie irgendwo gearbeitet, war immer nur Politikerin… und von Selbstständigkeit haben die GroKos anscheinend erst recht keine Ahnung und sind willfährige Helfer der willkürlichen DRV-Kriterien.

Scheinselbstständigkeit wird durch die DRV mit unterstellter fehlender unternehmerischer Leistung begründet. Sie behaupten also, man sein kein unternehmerischer Selbstständiger u.a. wenn man:

– keine Angestellten hat. Die denken bei „unternehmerisch“ nur an Arbeitsplätze, nicht an die Umsatzrendite die Solo-Selbstständige (Berater, Freelancer, Entwickler, etc.) optimieren. Weiterhin ist Fixkostenminimierung überlebenswichtig, wovon diese Sesselpupser aber keine Ahnung haben wollen oder dürfen weil sie ja nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Kopf haben. Welcher solo-selbstständige Wissenarbeiter würde sich einen Angestellten ans Bein binden wenn er/sie selbst mobil und flexibel unterwegs ist.

– mit kundeneigenen Arbeitsmitteln arbeitet. Aber in einer abgesicherten IT-Umgebung oder einer Labor/Test/Entwicklungsumgebung, oder auch z.B. in einem Klinikumfeld gibt es Bestimmungen zur Sicherheit, die einen Einsatz von mitgebrachten Arbeitsmitteln verbieten. Und ich denke, dass fast auch nur in solchen Umfeldern die Kundenseite die Arbeitsmittel sinnvollerweise vorgibt.

– vorwiegend für einen Auftraggeber arbeitet. Selbstständige dürfen also nicht angfristig für einen Auftraggeber tätig sein, egal was, wer wie, warum. Ironischerweise breitet sich die projektbezogene Arbeitsweise weiter aus. Man kann nicht einfach ex und hopp mal 10 Stunden hier und morgen 3 Stunden dort „selbstständig sein“, da Kontinuität zugusten von Aufgabenpaketen unabdingbar ist. Diese Blödiane verstehen nicht, dass ein Berater oder Entwickler teilweise mehrere Wochen Einarbeitung in ein Kundenthema benötigt, und zwar vor Ort, um sinnvolle Beiträge liebern zu können.

–> bald gibt es de facto Berufsverbote bei qualifizierten, freien Wissensarbeitern. Und das, obwohl zwei Dinge zuvor propagier wurden: Förderung der Selbstständigkeit und Förderung der Wissenarbeit.

Antworten
Wahrheit auf dem Arbeitsmarkt

@Guido H.:
Du hast zwar Recht aber dank prohibitiv hoher Rechtskosten existiert das Verbot schon de fakto.
Software-Patente, Aaron Swartz, private Haftung wohl als Zoll-Beauftragter, Geschäftsführer-Durchgriffs-Haftung usw. machen es uninteressant.
Am stabilsten sind Firmen die eine Rechtsanwalts-Kanzlei finanzieren können:
http://www.golem.de/news/in-app-purchase-patent-lodsys-traut-sich-nicht-vor-geschworene-gegen-kaspersky-1310-101951.html
http://www.golem.de/news/patentstreitigkeiten-mit-uniloc-x-plane-entwickler-bittet-um-spenden-1209-94602.html
Das kann sich er durchschnittliche App-Programmierer nicht leisten der nur 500 Euro pro Monat verdient weil ja der Fachkräftemangel angeblich so groß ist…
https://t3n.de/news/mehrzahl-app-entwickler-verdient-558607/

Ich könnte so schöne Dinge zur täglichen Verbesserung und Demokratie-Steigerung programmieren und bräuchte keine Subventionen und würde sogar Steuern auf die Einnahmen bezahlen wie es gute Freiberufler machen und Cashburner und Holding-Ketten vielleicht möglicherweise nicht so sehr. Leider droht die Existenzvernichtung. Organisationen sind leider nicht interessiert obwohl sie internationale Partner in besseren Rechtsräumen (Anguila usw.) hätten. Wenn die Linke oder Gewerkschaften aktiv Computer als Vorteil sehen würden, würde Deutschland viel besser stehen und die Lohngerechtigkeit würde dank Apps viel besser sein.
Openleaks gibts ja bis heute immer noch nicht obwohl die Presse, Gewerkschaft und Verbraucherschutz es dringend brauchen könnten statt das immer nur die Mainstreamer sich Themen aussuchen welche sie aufdecken wollen und gewisse aktuelle Themen sich als nicht sehr viel besser als damals die angeblichen Hitler-Tagebücher oder die Versprechen zur UMTS-Auktion erwiesen haben.

Die Top-Boni-150Euro/h-Freiberufler erkennen zu selten das es gigantische Mengen Zwangsfreiberufler gibt, welche wirklich besser sozialversicherungspflichtig wären und wo 10%-80% an die Vermittler und Vermittler-Ketten gehen wo man per Gesetz maximal 20% als Höchstbetrag festlegen sollten. Auch an den Kommentaren zu
http://meedia.de/2015/10/25/das-ende-von-guenther-jauch-kostet-allen-80-mitarbeiter-ihren-job/
erkennt man was ein Bekannter mir mal erzählte dessen selbständiger Sohn alle zwei Wochen abwechselnd mit jemand anderem eine ÖR-TV-Sendung schneidet.
Als Uber irgendwo in USA zur Festanstellung verordnet wurde (Gerichtsverfahren laufen vermutlich schon) hiess es bei CNBC oder so das viele kleine Firmen ihre Buchhaltung usw. von Selbsständigen erledigen lassen.
Man muss also klar überlesen was selbsständig und was festangestellt (z.b. mit kleinen Kündigungsfristen und schnell fetter werdenden Rücklagen) sein soll.
Paketboten und Uber-fahrer sollte m.E. zumindest eine Mindesteinnahme (also normalerweise den Mindestlohn) pro Stunde bekommen. Der Rest kann über Leistungslohn flexibel sein. Wer so viel Geld wie Uber hat, kann den Fahrern klar aufzeigen wann Nachfrage ist und wann man besser zu Hause bleibt.
Den Hintermännern der Sonnenbrillen-Verkäufer ist egal wie viele Verkäufer die Touristen am Strand an-nerven. Franchise (auch Selbstständigkeit) hätte den US-Mittelstand vernichtet ist ein Sprichwort.
Ich-AGs sind auch beliebt. Wenn man ÖR-Dokus guckt, kriegt man viel fragwürdiges Verhalten mit. Ob die Mitgründer des neuen Marktes und der UMTS-Auktion und des immer noch nicht gelieferten Ausbaues und der ewigen Email-Adresse (ehemaliger Staats-Konzern wie auch die immer-noch-nicht-Ausbauer-Firma) dafür geeignet ist, muss man mal überlegen. 1-Euro-Jobs und Hartz-4 stammen von rot-grün 2000 !
Am echten Markt müsste man die Lebenseinnahmen messen und Jobs/Studiengänge/Ausbildungs-Berufe closen bis die Lebens-Einnahmen der bisherigen Arbeiter wieder stimmen. Das Finanzamt, Rentenkasse (19%), Arbeitslosenkasse(1,9%), Krankenkasse(14-15%) kennen also ganz genau die Einkommens-Verteilungen der Bevölkerung pro Arbeitgeber und pro Postleitzahl und könnten Reserven-Bildung und Lebens-Einnahmen-Garantie durchsetzen statt den Arbeitsmarkt mit Sessel-Jobs zu überfluten welche sehr weg-optimierbar sind. Zigtausende angeblich dringend gesuchte ITler werden von vielen Großkonzernen wie HP und M$ entlassen. Auch Qualcomm hat wohl große Stellenstreichungen beschlossen.

Horror-Handwerker die zigtausende Euros an Schäden verursachen und man keine guten Handwerker mehr findet, zeigen andere Schieflagen vom Markt auf.

Dank IT könnte man vieles verbessern. Aber nicht wenn man abgemahnt wird. Würde Wikipedia oder Adblocker/NoScript/Ghostery/… noch existieren wenn es hier gegründet worden wäre ?

Das jeder in der (von uns vermutlich mit-finanzierten) Künstlersozialkasse nur kleine Geldmengen ausgezahlt bekommt und den Rest sparen (und natürlich erst dann versteuern) muss, sollte klar sein. Ständig sind Schauspieler im TV die Privatinsolvenz anmelden müssen oder von Hartz abhängen und z.B. teure Möbel usw. verkaufen und z.B. kleineren Konditionen leben müssen.
Der Staat ist genau dafür da, Schweinezyklen durch Schlauheit und Erfahrung VORHER auszugleichen. Jeder Hamburger kennt Ebbe und Flut besser… Nicht mal Tiere leben in den Tag hinein sondern sammeln Reserven für im Winter. VW hat die Abwrackprämie immer noch nicht zurückgezahlt wie es für alle Keynes-Hilfen Gesetz sein sollte für Branchen und Firmen die nicht für schlechte Zeiten gespart haben. Dann könnte man die Steuern senken und Sozialbeiträge senken.

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