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Smoking-Gun-Beweis der US-Regierung gegen Huawei erweist sich als Mutmaßung

Die vom Auswärtigen Amt als „Smoking Gun“ eingestuften vermeintlichen Belege für Huaweis Spionagetätigkeit im Auftrag Chinas erweisen sich bei näherem Hinsehen als weniger eindeutig.

2 Min. Lesezeit
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(Foto: Paul McKinnon/Shutterstock)

Wie das Wall Street Journal (WSJ) berichtet, hat die US-Regierung einen Strategieschwenk vollzogen. Standen die Offiziellen bislang auf dem Standpunkt, keine „harten Fakten“ gegen Huawei vorlegen zu müssen, öffnen sie sich nun stärker und gewähren Einblicke in die vorliegenden Erkenntnisse.

Huawei soll gesetzlich vorgeschriebene Abhörschnittstelle missbrauchen

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Danach soll Huawei die gesetzlich vorgeschriebenen Hintertüren, die jede Telekommunikationskomponente für den Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden beinhalten muss, widerrechtlich selber nutzen, ohne den Netzbetreiber darüber zu informieren.

Diese Anschuldigung wird indes erneut nicht näher belegt. Vielmehr soll die Aussage reichen, dass dieser Zugriff den US-Geheimdiensten bereits seit 2009, also seit dem Aufbau der 4G-Netze, bekannt sei. Die Nachfrage des WSJ, ob der unautorisierte Zugriff auf die Abhörschnittstellen jemals beobachtet worden wäre, wollten Regierungsvertreter nicht beantworten. Ebenso unbeantwortet blieb die Frage, in welchen Netzen und in welchen Bereichen dieser Netze Huawei von der vermeintlichen Möglichkeit Gebrauch mache.

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„Wir haben Beweise dafür, dass Huawei die Möglichkeit hat, verdeckt auf sensible und persönliche Informationen in den Systemen, die das Unternehmen weltweit betreibt und verkauft, zuzugreifen“, so Robert O’Brien, nationaler Sicherheitsberater der US-Regierung. Ein anderer Regierungsvertreter ergänzte O’Briens Aussage um die Information, dass Huawei die vermeintliche Möglichkeit gegenüber seinen Kunden und den nationalen Sicherheitsbehörden nicht offenlege. Andere Netzausrüster würden zudem nicht über diese Zugriffsoptionen verfügen.

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Huawei weist Anschuldigungen zurück, Netzbetreiber sehen faktisch kein Risiko

Huawei weist die Anschuldigungen erneut zurück. Die Nutzung der gesetzlich vorgeschriebenen Abhörschnittstelle sei streng reguliert, teilt der Konzern mit. Nur besonders autorisiertes Personal des Netzbetreibers könne die Schnittstelle nutzen. Wenn Huawei der Zugang, etwa zur technischen Unterstützung, gewährt werden solle, sei immer eine Handlung des Netzbetreibers dafür erforderlich. Im Ergebnis sei ein Netzwerkzugriff ohne Autorisierung des Netzbetreibers „extrem unplausibel und würde zudem sofort entdeckt werden.“

Ähnlich äußert sich die Telekom. Deren Abhörschnittstelle sei von einem deutschen Unternehmen konzipiert und gebaut worden. Huawei könne daher auf keinen Fall Zugriff erlangen. Auch bei Vodafone sind bislang keine Anzeichen eines unautorisierten Zugriffs durch Netzausrüster bekannt geworden. Der ehemalige NSA-Mann und jetzige Cybersecurity-Berater Curtis W. Dukes ergänzt, ihm sei in seiner Laufbahn kein einziger Fall des Missbrauchs des Abhörsystems bekannt geworden, hält den Vorgang als solchen für technisch durchaus möglich.

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Abhörschnittstellen gibt es in allen Netzen

Abhörschnittstellen gibt es in allen Telekommunikationseinrichtungen. Sie sollen es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, mit einer richterlichen Anordnung ausgestattet verdeckt Informationen aus den Netzen zu ziehen, um kriminelle Handlungen aufklären zu können. Schon zu Zeiten reiner analoger Kommunikation gab es Schaltungen, die das Abhören von Gesprächen ohne Wissen des Abgehörten ermöglichten. Unter dem Begriff „Lauschangriff“ stand die Vorgehensweise traditionell in der Kritik.

Heutzutage ist die Verpflichtung des Vorhaltens einer Abhöreinrichtung vielfach der Hauptstreitpunkt in Verfahren, in denen nationale Netzbehörden Dienste zur Anmeldung als Telekommunikationsdienst verpflichten wollen. Zuletzt war Google deswegen vor Gericht gezogen, während sich Skype in den Niederlanden letztlich unterworfen hatte.

Passend dazu: 5G-Netzausbau: Bundesregierung soll Beweise gegen Huawei haben

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