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Soforthilfe für Selbstständige: Das tun Bund und Länder gegen die finanzielle Schieflage

Bund und Länder planen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Freelancern, Solo-Selbstständigen und kleinen Startups. Was du für die Soforthilfe tun musst und warum Kredite ein zweischneidiges Schwert sind. 

5 Min. Lesezeit
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Soforthilfen von Bund und Ländern – Aufatmen bei vielen Selbstständigen. (Foto: Andrey Arkusha / Shutterstock)

Während  in vielen größeren Unternehmen angesichts der aktuellen Situation über Kurzarbeit nachgedacht wird, haben zahlreiche Solo-Selbstständige, Freelancer, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende – unter welchem Begriff auch immer man sie zusammenfassen will – noch deutlich handfestere Probleme. Viele stehen offenbar vor einem starken Nachfrageeinbruch. Insbesondere viele Berufe aus dem Messe- und Konferenzumfeld, außerdem Künstler und Kreative, aber auch Personen aus der Gastronomie, der Gig-Economy und Berufen wie Yogalehrer, Fitness-Trainer (die naturgemäß ihren Kunden berufsbedingt näher kommen müssen als derzeit erlaubt und sinnvoll ist) müssen von eben auf jetzt umdenken. Denn sowohl private Kostenfaktoren als auch berufliche Mieten und Co. laufen wie gewohnt weiter.

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Die Bundesregierung, aber auch zahlreiche Landesregierungen haben daher eine Vielzahl von Programmen entwickelt, mit denen Selbstständige schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen sollen.

In Quarantäne: Fast noch finanziell am besten abgesichert

Noch einigermaßen sicher ist, wer selbst aufgrund einer möglichen Coronavirus-Infektion in Quarantäne muss. Dann werden nämlich nach dem Infektionsschutzgesetz Honorare und Einkünfte in dem Umfang gezahlt, wie sie auch im vergangenen Jahr bestanden. Herangezogen wird dafür in der Regel der Steuerbescheid – was genau passiert, wenn dieser noch nicht vorliegt, hängt von anderen vorliegenden Bescheiden ab.

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Doch es gibt auch zahlreiche andere Selbstständige, die aktuell finanziell in Schieflage geraten könnten – die Bundesregierung schätzt hier rund 700.000 Solo-Selbstständige und 300.000 mit Angestellten entsprechend ein. Die Bundesregierung will hier mit einem Soforthilfeprogramm auf Zuschuss- beziehungsweise Kreditbasis den Selbstständigen unter die Arme greifen: Rund zehn Milliarden Euro sollen als direkter, nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt werden, weitere 40 Milliarden Euro auf Kreditbasis. Bis zu 9.000 Euro sollen Solo-Selbstständige erhalten können, bis zu 15.000 solche mit bis zu zehn Mitarbeitern. Sie müssen allerdings eidesstattlich versichern, dass ein Liquiditätsengpass, resultierend aus Einbrüchen durch die Coronakrise, vorliegt. Das entsprechende Gesetz hat heute den Bundestag passiert und dürfte, vorbehaltlich des (unwahrscheinlichen) Einspruchs seitens des Bundesrats, am Freitag verabschiedet werden.

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Bundesländer: Gesonderte Programme für Soforthilfe

Davon abgesehen bieten zahlreiche Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung von Freelancern an. In Bayern, das hier bereits Mitte letzter Woche ein entsprechendes Programm aufgelegt hat, steht eine Corona-Soforthilfe bereit, die für jene Solo-Selbstständigen, die nicht mehr zahlungsfähig sind, 5.000 Euro Soforthilfe vorsieht (bis zu fünf Erwerbstätige). Wer mehr Mitarbeiter beschäftigt, bekommt auch mehr Geld zur Überbrückung von Engpässen (bis zu 30.000 Euro bei bis zu 250 Beschäftigten). Das ist, insbesondere bei größeren Unternehmen, nur ein Tropfen auf den heißen Stein, soll aber weitgehend ohne Prüfung ausgezahlt werden. Die Überprüfung der Bedürftigkeit soll freilich, so erklärt das Wirtschaftsministerium, im Nachgang erfolgen. Wer sich das Geld also ungerechtfertigt erschleicht, dem droht nicht nur die Rückzahlungsverpflichtung, sondern auch ein Verfahren wegen Subventionsbetruges.

Dabei muss liquides Privatvermögen genutzt werden, bevor ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. Zudem muss der Selbstständige nachweisen, dass seine finanzielle Schieflage direkt mit dem Coronavirus zusammenhängt. Gerade dies wird ein Stück weit Ermessensspielraum der Behörden bleiben.

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Auch Baden-Württemberg plant einen branchenübergreifenden Härtefallfonds, der immerhin fünf Milliarden Euro ausschütten soll. Für kleine Unternehmen, Startups und Freiberufler mit bis zu fünf Mitarbeitern stehen so immerhin je nach Einzelfall bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Erhöht wurde in dem Zusammenhang auch der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften, was aber eher für mittelständische Unternehmen und Startups eine Rolle spielen dürfte.

Selbstständige sollten beim Finanzamt die laufenden Vorauszahlungen anpassen, wenn sie weniger Umsätze erwarten. (Bild: empics / Shutterstock)

In Berlin sollen Selbstständige ebenfalls 5.000 Euro Soforthilfe beantragen können. Die Soforthilfe II sieht ein Landesprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für das laufende Jahr vor. Sie kann gegebenenfalls sogar mehrfach beantragt werden, im Sechs- beziehungsweise Drei-Monats-Rhythmus (Einzelunternehmer vs. größere Selbstständige). Die genauen Förderbedingungen und -konditionen werden voraussichtlich im Laufe der Woche verabschiedet werden.

Auch etliche der übrigen Bundesländer arbeiten an entsprechenden Förderprogrammen, um die Selbstständigen zu unterstützen. Hamburg etwa unterstützt mit der Hamburger Corona-Soforthilfe Solo-Selbstständige mit 2.500 Euro, Nordrhein-Westfalen plant bisher pro Person nur 2.000 Euro Soforthilfe ein. In anderen Ländern warten aber dem Vernehmen nach etliche Verantwortliche auf das, was der Bund vorgibt, und wollen danach entsprechende zusätzliche Programme verabschieden, die das Engagement des Bundes gut ergänzen. Eine tagesaktuelle Zusammenfassung zahlreicher Programme der einzelnen Bundesländer findest du bei Für-Gründer.

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Kreditangebote als Soforthilfe: Mit Vorsicht zu genießen

Darüber hinaus gibt es in den nächsten Wochen eine Vielzahl an Kreditangeboten zu durchaus attraktiven Konditionen. (Solo-)Selbstständige sollten dabei aber immer bedenken, dass sie diese auch schultern und fristgerecht zurückzahlen müssen – und dass das in unsicheren Zeiten rund um die Coronakrise nicht leichter geworden ist. In den meisten Fällen sind Darlehen auch über die KfW zu beantragen, was meist über die Hausbank erfolgen muss. Die haben, sofern man als Selbstständiger überhaupt eine solche hat, aber wenig Interesse an entsprechender Beratung und wimmeln, so berichten es Selbstständige und deren Berufsverbände, Antragsteller gerne einmal ab.

Berücksichtigen solltest du bei Krediten aber, dass es oftmals Gründe hat, wenn dir eine Bank diese in der Vergangenheit nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen eingeräumt hat oder hätte. Die Risiken angesichts schwankender Einkünfte sollten nicht unterschätzt werden. Bedenke auch, dass du je nach Rechtsform deines Unternehmens (als Solo-Selbstständiger also in der Mehrheit der Fälle) auch mit deinem Privatvermögen einstehen müsstest.

Laufende Kosten: Steuervorauszahlungen anpassen

Doch es gibt noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, wie du deine aktuellen Belastungen senken kannst. So könntest du beispielsweise dem Finanzamt gegenüber die Senkung der Steuervorauszahlungen beantragen, wenn du entsprechend vermitteln kannst, dass deine Einkünfte in diesem Jahr niedriger sein werden als im vergangenen Jahr, anhand dessen man deine Vorauszahlungen berechnet hat.

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Auch kann das Finanzamt in der entsprechenden Situation deine Steuerschulden stunden, was zumindest kurzfristig kein schlechter Schachzug ist. Die Chancen, dass ein solcher Antrag durchgeht, sind – auch in der aktuell angespannten Situation – allerdings dann höher, wenn du in der Vergangenheit stets termingerecht gezahlt hast.

Als Letztes noch ein Tipp für alle, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Hier musst du bekanntermaßen Jahr für Jahr dein wahrscheinlich zu erzielendes Einkommen prognostizieren. Wenn dieses übers Jahr droht, niedriger auszufallen, kannst du eine entsprechende Anpassung vornehmen, sodass du weniger in Krankenkasse und Rentenversicherung einzahlen musst. Dass dadurch dann auch im Fall des Krankentagegeldes (bei entsprechender Erkrankung) weniger rauskommt, solltest du aber im Hinterkopf behalten.

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3 Kommentare
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Dein t3n-Team

Hermann

Hallo liebes t3n-Team,

ich habe eine Bitte:

Warum tauchen bei der Aufzählung von Einzelunternehmen/Tätigkeitsbereiche (oft werden Sie als Klein-Selbständige oder modern Singel-Selbständige bezeichnet) nie die breite Anzahl derer auf, die im Bereich Bildung/Weiterbildung tätig sind. Sie haben viele viele Jahre harte Arbeit an der Basis geleistet. Viele wieder zurück in den Job geführt. Geduldig eine neue Sprache vermittelt oder den Weg in einen neuen Job begleitet. Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt oder den Karriere Weg unterstütz mit Wissensvermittlung. Niemand kümmert sich um diese wichtige Zielgruppe. Wovon leben diese Leute und wie geht es weiter.

Nehmt doch bitte dieses wichtige Thema mal auf – DANKE

Und noch ein Themenwunsch:
Das Thema BG – Bedingungsloses Grundeinkommen
Es wird unter den Menschen immer mehr der Ruf nach Sicherheiten, auch langfristig, lauter.
Das BG wäre jetzt perfekt zu diskutieren. Ich kann gerne eine Liste sehr kompetenter und seriöser und kluger Personen (aus Wirtschaft, Politik und Bevölkerung) zuarbeiten die hier interessante Ansätze, Berechnungen und fundierte Strategien zur MACHBAREN Umsetzung kommunizieren.
(Übrigens hat die CDU bereits im Jahr 2007 in einem Artikel der Welt am Sonntag dazu einen Artikel der Machbarkeit veröffentlicht)

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ute Hermann

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Soloselbständiger

–> Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen

Damit ist klar:
Zuerst muss ich also mein hart erarbeitetes Erspartes einbringen und mit heruntergelassenen Hosen da stehen. Dazu wochenlang keinen Euro Einnahmen, kein Gehalt.
Nee danke, da mach ich den Betieb lieber dicht!
Wollte die Regierung das eigentlich nicht vermeiden?
Für mich wirkt das wie ein Schlag ins Gesicht eines jeden Klein-Selbständigen :-(

Antworten
Tobias Weidemann

Es ist in der Tat so, dass gerade bei Beantragung von KfW-Krediten den Solo- und gar nicht so Solo Selbstständigen (auch kleinere Reisebüros mit einer Handvoll Mitarbeitern, Startups, Gastro etc.) gesagt wird, dass sie besser bedient wären, wenn sie einfach eine Insolvenz hinlegen und neu starten. Dass das viele nicht wollen, hat andere Gründe, die sehr ehrenwert sind.
Übrigens ist die Situation in Sachen Privatvermögen einsetzen (ja oder nein), Lebenshaltungskosten von den Zuschüssen bestreiten (ja, in welchem Umfang möglich, oder nein) teilweise noch in ein und demselben Bundesland je nach Programm unterschiedlich und es wurde zum Beispiel in Bayern und NRW über die Zeit nachge“bessert“. Was ich damit sagen will: Es lohnt sich, hier auf die aktuellen Entwicklungen für die eigene Unternehmensgröße im eigenen Bundesland zu schauen. In Bayern wiederum gibt es demnächst (?) ein Programm für Künstler in der KSK, von dem aktuell noch nicht ganz klar ist, wer darunter fällt – nur Auftrittskünstler oder jeder, der nach KSK-Gesichtspunkten Künstler ist… Will sagen: Vieles ist im Fluss. Jetzt sehe ich gerade noch, dass die Beantragung offenbar nur bis Ende Mai überhaupt möglich ist (für die Bundesmittel)…
Eine extrem akribische Arbeit mit regelmäßigen Updates zu den einzelnen Bundesländern findet man übrigens hier: https://freienbibel.de/die-freien-faq-zur-corona-krise/ – allerdings nur bezogen auf Soloselbstständige (der Du ja Deinem Nick zufolge bist). VIel Erfolg und alles Gute!

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