Schluss mit Extra-Kosten: Wieso ihr jetzt bei Sofortüberweisungen Geld spart
Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle Banken in der Eurozone eingehende Sofortüberweisungen kostenfrei anbieten. Für ausgehende Sofortüberweisungen – auch Echtzeitüberweisungen genannt – dürfen ab dem 9. Oktober 2025 keine Gebühren mehr anfallen.
Diese EU-Regelung gilt für alle Überweisungen innerhalb der Eurozone und wurde von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments bereits Anfang 2024 beschlossen: „Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren für ‚nicht sofortige‘ Überweisungen.“
Die wegfallenden Gebühren sind nur eine Maßnahme aus einem ganzen Paket mit dem Namen 2024/886 Instant Payment Regulierung. Ziel des Europäischen Parlaments ist es, den Zahlungsverkehr zu modernisieren, effizienter zu gestalten und die Verbrauchersicherheit zu stärken.
Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab dem 9. Januar 2025 muss der Überweisungsbetrag „unverzüglich verfügbar gemacht werden, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers“.
Dabei müssen die Banken sicherstellen, dass die Echtzeitüberweisung unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden kann.
Mehr Sicherheit bei Sofortüberweisungen
Die EU verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, zuverlässige und moderne Tools zur Betrugserkennung und -prävention einzusetzen. Diese sollen sicherstellen, dass Überweisungen nicht aufgrund von Betrug oder Irrtümern auf falsche Konten gelangen.
Innerhalb der EU müssen Zahlungsdienstleister daher eine unverzügliche und kostenlose Identitätsprüfung der Empfänger anbieten. Zusätzlich haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, einen individuellen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen festzulegen. Diese Summe können sie dann unkompliziert vor der nächsten Transaktion anpassen.
Zahlungsverkehrsdienstleister müssen auch überprüfen, ob gegen die Kundschaft Sanktionen oder andere restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhängt wurden.
„Modernisierung des Zahlungsverkehrs“
Die Verordnung über den sofortigen Zahlungsverkehr stellt die lang erwartete Modernisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt dar. Michiel Hoogeveen, der federführende Europaabgeordnete, betonte nach der Verabschiedung der „2024/886 Instant Payment Regulierung“: „Die Kunden können sich nun von der Unannehmlichkeit verabschieden, zwei oder drei Arbeitstage auf ihr Geld warten zu müssen. Wir setzen etwas um, das den Menschen und Unternehmen wirklich am Herzen liegt: Geldüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden zu jeder Tageszeit.“
Für welche Länder gilt die neue Regelung?
Das Europäische Parlament hat die neue Verordnung für alle Staaten im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschlossen. Die Regelungen sind damit für alle Mitglieder des SEPA-Zahlungsraums verpflichtend. Zum SEPA-Raum zählen derzeit insgesamt 38 Länder, darunter alle Staaten der Europäischen Union sowie unter anderem Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz.
So entrümpelt ihr euer Konto und Depot
In allen SEPA-Staaten sind Echtzeitüberweisungen bereits möglich, was den Zahlungsverkehr innerhalb Europas erheblich erleichtert. Laut Europäischer Kommission machten Sofortüberweisungen bis Ende 2022 jedoch nur etwa 11 Prozent aller Euro-Transfers in der EU aus.