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Urteil in NRW: Solo-Selbstständige müssen Coronahilfen nicht zurückzahlen

Das Chaos zu Beginn der Corona-Pandemie hat unter vielen Berufstätigen zu Unsicherheiten geführt. Einige Solo-Selbstständige aus NRW brauchen ihre Soforthilfen jetzt nicht zurückzahlen.

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Gerichtsurteil gefällt: Solo-Selbstständige müssen Coronahilfe nicht zurückzahlen. (Foto: dpa)

Dieses Corona-Urteil könnte noch Kreise ziehen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag in drei Leitverfahren entschieden, dass Corona-Hilfen in Höhe von 7.000 Euro nicht an das Land Nordrhein-Westfallen (NRW) zurückgezahlt werden müssen. Der Grund, so die Richter, liegt in missverständlichen Bewilligungsbescheiden aus dem Frühjahr 2020.

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Die Formulierungen seien nicht klar und für die Normalbürgerin beziehungsweise dem Normalbürger verständlich genug gewesen. Das müsse in Bewilligungsbescheiden jedoch der Fall sein. Antragstellende hätten laut Gericht auch davon ausgehen können, dass sie die komplette Soforthilfe nicht zurückzahlen müssen, wenn ihr Umsatzausfall höher als 9.000 Euro war.

Das Land NRW sah das zwar anders und verwies auf Infos auf deren Internetseiten sowie darauf, dass über 400.000 Solo-Selbstständige klaglos die zu viel erhaltenen Gelder zurückgezahlt hätten, jedoch hat auch ein nicht unerheblicher Anteil der Antragstellenden gegen den Schlussbescheid einen Einspruch eingelegt. Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen, so das Urteil.

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Soforthilfen zurückzahlen: Viele legten Einspruch ein

Verhandelt wurde vor Gericht unter anderem der Fall eines Steuerberaters aus Düsseldorf. Er gab an, dass ein Großteil seines Geschäftsmodells auf der Aus- und Fortbildung anderer Steuerberaterinnen und Steuerberater beruht. Durch das Verbot von Präsenzvorträgen dieser Art habe der Solo-Selbstständige jedoch einiges an Umsatz nicht erwirtschaften können.

Laut dem Verwaltungsgericht sind ihm zunächst 9.000 Euro an Soforthilfe ausgezahlt worden. Im Rahmen des sogenannten Rückmeldeverfahrens setzte die Bezirksregierung die Höhe der Soforthilfe danach auf circa 2.000 Euro fest. Der Kläger sollte 7.000 Euro zurückzahlen. Wie ihm ging es noch zwei weiteren Personen, deren Fall verhandelt wurde. Auch sie bekamen Recht.

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Die Verfahren stehen stellvertretend für einen Großteil weiterer Streitigkeiten um die Soforthilfe in dem Bundesland. Allein das Verwaltungsgericht Düsseldorf geht von etwa 500 Klageverfahren in ähnlichen Sachverhalten aus. Ob dieses Urteil aus NRW auch einen Einfluss auf ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern hat, bleibt jetzt abzuwarten. Fälle von Einsprüchen sind bekannt.

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