Sora: Hinterbliebene kritisieren respektlose KI-Videos
Mithilfe von Sora lassen sich KI-Videos von verstorbenen Persönlichkeiten wie Queen Elizabeth II., Robin Williams oder Martin Luther King erstellen. Wie The Guardian berichtet, führt das bei den Hinterbliebenen zu Frust und wirft einmal mehr die Frage auf, was beim Einsatz von KI-Tools erlaubt sein sollte und was nicht.
Wo sollten die Grenzen von Deepfakes liegen?
Mit Sora 2, der neuen Video-App von OpenAI, ist fast alles möglich – und genau deshalb ist sie bei Nutzer:innen so beliebt. Bisher ist die KI-Anwendung nur in den USA und Kanada auf Einladung verfügbar. Trotzdem verzeichnete sie eine Million Downloads in gerade einmal fünf Tagen und ist damit zum Start sogar noch erfolgreicher als ChatGPT. Dank Sora lassen sich per Texteingabe kinderleicht hochwertige KI-Videos erstellen. Nutzer:innen können nicht nur Deepfakes von sich selbst erzeugen. Auch Videos, die Prominente zeigen, sind möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass diese historischen Persönlichkeiten bereits verstorben sind.
Bei den Nutzer:innen ist diese Deepfake-Funktion äußerst beliebt. Sie erstellen beispielsweise Videos, die Adolf Hitler in einer Shampoo-Werbung darstellen. Andere zeigen Martin Luther King während seiner berühmten „I have a dream“-Rede, die er durch Affengeräusche unterbricht. Die Hinterbliebenen sind davon nicht begeistert. Zelda Williams, die Tochter des verstorbenen Schauspielers Robin Williams, bat die Menschen in einem Instagram-Beitrag, ihr keine KI-Videos mehr von ihrem Vater zu schicken. „Es ist dumm, es ist Zeit- und Energieverschwendung. Und glauben Sie mir: Es ist nicht das, was er gewollt hätte“, schrieb sie. „Zu sehen, wie das Vermächtnis realer Menschen zu entsetzlichem Tiktok-Schund verkommt, ist unerträglich.“ Ihr Vater hatte selbst dafür gesorgt, dass er bis ins Jahr 2039 nicht digital in Filme oder Werbespots eingefügt werden darf.
Sora soll bessere Sicherheitsrichtlinien bekommen
Auch Bernice King, die Tochter von Martin Luther King, hat die respektlosen KI-Videos ihres Vaters stark kritisiert – mit Erfolg. In einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform X gab OpenAI bekannt, dass mit Sora künftig keine Inhalte mehr erstellt werden dürfen, die den Bürgerrechtsaktivisten zeigen. „Obwohl die Darstellung historischer Persönlichkeiten ein starkes Interesse an der freien Meinungsäußerung darstellt, ist OpenAI der Ansicht, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und ihre Familien letztendlich die Kontrolle darüber haben sollten, wie ihr Bild verwendet wird“, so OpenAI in dem Beitrag. Prominente haben die Möglichkeit, beim Unternehmen zu beantragen, dass keine Deepfakes von ihnen erstellt werden dürfen. Im Falle bereits verstorbener Personen gilt das auch für berechtigte Nachlassvertreter:innen. OpenAI gab außerdem bekannt, strengere Sicherheitsmaßnahmen für die Verwendung öffentlicher Personen einführen zu wollen.
Zwar werden Prominente auch in Comedy-Sendungen oder Cartoons humorvoll dargestellt, allerdings gibt es im Vergleich zu KI-Videos einen entscheidenden Unterschied: Während Medienanstalten für ihre Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können, ist die Frage, ob KI-Unternehmen wie OpenAI für die Inhalte ihrer Nutzer:innen haften müssen, bis heute ungeklärt. Lebende Personen sind durch das US-amerikanische Verleumdungsrecht geschützt. Es sieht vor, dass sie nicht so abgebildet werden dürfen, dass es ihrem Ruf schaden könnte. Außerdem gibt es in den meisten Bundesstaaten Gesetze, die verhindern, dass die Stimme oder das Abbild einer Person ohne deren Zustimmung für kommerzielle oder irreführende Zwecke verwendet wird.
OpenAI testet die Grenzen des Machbaren aus
Verstorbene Persönlichkeiten sind von diesen Gesetzen nicht im selben Maße geschützt. Ashkhen Kazaryan ist Experte für Verfassungsrecht in den USA. Er meint, dass es noch zwei bis vier Jahre dauern könnte, bis sich der Oberste Gerichtshof mit dem Thema befasst und eine Entscheidung trifft. Bis dahin sei die Möglichkeit, Sora-Deepfakes von toten Prominenten zu erstellen, die Art von OpenAI, „erst einmal vorsichtig den Zeh ins Wasser zu stecken“.