Sparen bei der Bank: Bafin-Portal hilft Verbrauchern, das günstigste Girokonto zu finden

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin startet im Rahmen des Zahlungskontengesetzes einen neuen Vergleichsdienst, der die Suche nach dem passenden Girokonto vereinfachen soll. Es geht dabei um die Features und Kosten der in Deutschland erhältlichen Konten für Privatpersonen. Verbraucher:innen sollen so das für sie passende Kontenmodell finden können.
Gelistet sind insgesamt fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Banken und Sparkassen. Mithilfe einer entsprechenden Suchmaske lassen sich die Angebote anhand von 27 Vergleichskriterien filtern, sortieren und gezielt suchen. Auch Merkmale wie unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte können im Rahmen der Suche berücksichtigt werden. Dabei ist ein Detailvergleich von bis zu drei Kontoangeboten möglich, wobei sich die Daten auch herunterladen lassen.
Banken müssen ihren Eintrag aktuell halten
Hier finden sich unter anderem Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze. Im Rahmen des Betriebs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und Fintech-Startups, die private Girokonten anbieten, gesetzlich verpflichtet, alle relevanten Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Auch entsprechende Änderungen müssen sie übermitteln, um die Datenbank aktuell zu halten. Dabei sind diese stets für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, denn die Bafin überführt diese ohne weitere Bearbeitung in die Plattform, es gäbe aber Stichproben, erklärt die Finanzaufsicht.
Zusätzlich zu den allgemein verfügbaren Girokonten finden sich im Kontovergleich auch Konditionen für sogenannte Basiskonten, die Banken und Sparkassen sei 2016 für jene Kund:innen anbieten müssen, die ansonsten kein Konto erhalten würden. Gerade für diese ist das Girokonto ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Teilhabe, sei es bei Mietvertrag, Gehaltseingang oder im E-Commerce. Auch Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente können hier einzeln aufgerufen werden.
Anders als bei vielen anderen Kontenvergleichen handelt es sich um ein vollständiges Abbild der Branche und nicht um ein auf Affiliate-Modellen aufsetzendes Geschäftsmodell. Die Konten selbst werden daher auch beim jeweiligen Institut eröffnet. Die Vergleichsseite ist bewusst neutral ausgerichtet und enthält keine Werbung oder diesbezügliche Sortierung, auch auf Cookies oder andere Tracking-Varianten wird verzichtet. Geachtet wurde auch auf einfache Sprache sowie den im Rahmen des BFSG ohnehin geplanten barrierefreien Zugang.
EU-Gesetz als Grundlage des Dienstes
Grundlage des neuen Kontenvergleichs der Bafin ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Diese sieht unter anderem vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat eine kostenlose privat oder staatlich betriebene Vergleichswebsite für Zahlungskonten betreiben muss. Die Bafin erfüllt das im Rahmen des Zahlungskontengesetzes (ZKG).
Vor fast vier Jahren hatte es schon mal einen offiziellen Kontovergleich für in Deutschland erhältliche Girokonten gegeben – damals organisiert durch Check 24. Dieser war jedoch bereits vier Monate nach dem Start aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands eingestellt worden. Die Verbraucherschützer:innen bemängelten damals, dieser spiegele nur rund ein Drittel der 1700 in Deutschland präsenten Banken wider, darüber hinaus sei auch jeweils nur ein Kontomodell berücksichtigt worden.
Suche nach regionalen Angeboten auf PLZ-Basis möglich
In der Tat kann der Kontenvergleich deutlich mehr Markttransparenz schaffen, da insbesondere Zinssätze und andere Details nicht immer einfach auffindbar sind und vor allem Zielgruppenkonten wie das Basiskonto in vielen Fällen nicht oder nur mit Schwierigkeiten auf der Website der Banken zu finden sind. Möglich ist etwa auch für jene Kund:innen, die eine Filiale nutzen wollen, das Aufschlüsseln regionaler Angebote nach Postleitzahl.
Wie viel sich mit dem richtigen Kontomodell sparen lässt, hat die Stiftung Warentest immer wieder ermittelt – und auch die Bafin erklärt, dass die monatliche Grundgebühr (!) zwischen 0 und 60 Euro schwankt, der Überziehungszins zwischen 0 und stolzen 17,3 Prozent liegt und auch andere Vertragsaspekte wie das Angebot an Kredit- und Debitkarten unterschiedlich ausfallen können.
Der Bafin-Kontenvergleich (online frei verfügbar ab dem 15. Januar 2025) wird die Art, wie wir uns für ein Bankkonto entscheiden, nicht revolutionieren, das Angebot ist aber eine vernünftige Erweiterung, die gerade für weniger netzaffine Verbraucher:innen eine Bereicherung im Sinne der Inklusion und Teilhabe darstellt. Insgesamt ist die Seite trotz ihres eher bodenständigen Designs durchaus ein vernünftiger Einstieg für die Recherche.