Spurwechselsystem von Teslas Autopilot nicht zulässig? Deutsche Behörde prüft

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schaut derzeit dem kalifornischen Elektroautobauer Tesla aus mindestens zwei Gründen genauer auf die Finger. So soll Tesla bei mehreren Zehntausend seiner in China gefertigten Autos wegen des Chipmangels auf ein zweites Steuergerät verzichtet haben. Dieses käme zum Einsatz, wenn Tesla autonome Fahrfunktionen freischalten würde. Betroffen sind 13.500 nach Deutschland gelieferte Model Y und Model 3. Darüber hinaus steht jetzt die elektronische Spurwechselfunktion von Teslas Autopilotsystem zur Disposition.
Einem Bericht der Bild am Sonntag (Bams) (via Focus) zufolge habe das KBA ein entsprechendes Prüfverfahren gegen Tesla eingeleitet. Zu klären sei demnach, ob „einige Fahrzeuge des Herstellers Tesla […] über eine elektronische Spurwechselfunktion [verfügen], die in Europa möglicherweise nicht zulässig ist“, wie es aus der Behörde auf Anfrage der Bams hieß. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen.
Das KBA hat sich laut dem Medienbericht mit Tesla und der niederländischen KFZ-Zulassungsbehörde RDW in Verbindung gesetzt, um die Frage nach der Zulässigkeit der Zusatzfunktion für die Tesla-Fahrzeuge zu klären. Die RDW ist für die Gesamtgenehmigung von Tesla-Fahrzeugen in der Europäischen Union verantwortlich. Eine Tendenz ist noch nicht absehbar. Tesla hat sich gegenüber der Bams nicht zu dem Thema geäußert.
Tesla zufolge dient der Spurwechselassistent während einer Autobahnfahrt dazu, „das Fahrzeug auf die optimale Fahrspur bringen, um es auf Einmündungen und Ausfahrten vorzubereiten und langsamere Fahrzeuge zu überholen“. Die anstehenden Fahrspurwechsel werden der Beschreibung zufolge „klar und rechtzeitig angekündigt“, damit Fahrer:innen „stets im Bilde“ seien. Sollte das KBA die Funktion als unzulässig einstufen, müsste Tesla sie wohl über ein Softwareupdate deaktivieren.
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