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Steuererklärung vergessen? Warum du heute noch einer Strafe entgehen kannst

Ende Oktober endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung fürs Vorjahr – ausnahmsweise so spät wegen Corona. Wer die noch nicht gemacht hat, kann heute noch richtig viel Geld sparen.

3 Min. Lesezeit
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Geld zurückholen vom Finanzamt? Gerade bei Anwendern, die zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet sind, stehen die Chancen gut. (Bild: IhorL / Shutterstock)

Eigentlich hätten wir genügend Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2021 rechtzeitig zu machen. Doch da war immer was anderes – auch und gerade durch die Corona-Pandemie und in vielen Fällen die zusätzliche Grundsteuererklärung, die viele Haus- und Wohnungsbesitzer ausfüllen müssen.

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In vielen Fällen fehlen auch noch Unterlagen, etwa bei einigen Bankkund:innen, die mehrere Depots bei derselben Bank haben. Doch wer jetzt noch tätig wird, kann mindestens 25 Euro sparen. Denn der Gesetzgeber hat seit einigen Jahren eine Regelung, die es in sich hat.

So darfst du dir zwar anders als früher inzwischen bis zum 31. Juli Zeit lassen (in diesem Jahr Corona-bedingt sogar bis zum 31. Oktober), um alleine die Steuererklärung fürs vergangene Jahr zu erledigen. Im Gegenzug könnte es aber auch teuer werden, wenn Du die Frist nicht einhältst.

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Denn versäumst du die Steuererklärung ohne eine Fristverlängerung, kommt ein automatischer Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat, den du die Steuererklärung zu spät ablieferst. Liegt die zu zahlende Steuernachzahlung bei Null oder darunter, fällt immerhin der Zuschlag weg – ebenso, wenn die zu zahlende Steuer die Vorauszahlungen bei Selbstständigen übersteigt – aber du riskierst dennoch unerfreuliche Post vom Finanzamt.

Fristverlängerung gegen die Aufschieberitis

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn du das Ganze dem/der Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein übergibst, verlängert sich die Abgabefrist für 2021 sogar bis zum 31. August 2023 (sonst Ende Februar des übernächsten Jahres). Doch auch dann sollte dieser dies dem zuständigen Finanzamt anzeigen.

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Es gibt allerdings einen möglichen Befreiungsschlag – und der heißt Fristverlängerung. Die musst du allerdings bis zum Ende der Frist formlos und selbstständig beantragen. Hierfür reicht ein normaler Brief oder ein unterschriebenes Fax (!) aus. Gut zu wissen: Mails schreiben kannst du natürlich auch, sofern du die Mailadresse deines Bearbeiters oder deiner Bearbeiterin kennst. An die zentralen Mailadressen der Finanzämter dürfte es aber dennoch nicht schneller ankommen als per Fax.

Anrufen kannst du bei deinem Finanzbeamten auch, wenn du die Durchwahl hast – solltest es in diesen Tagen aber nur tun, wenn du dich unbeliebt machen willst (du dürftest nämlich nicht der Einzige sein, der auf die Idee kommt).

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So kannst du eine Fristverlängerung begründen

Natürlich muss eine solche Fristverlängerung stichhaltig begründet sein: Fehlende Unterlagen sind ein häufiger Grund, der relativ einfach akzeptiert wird. Doch es kann auch andere Gründe geben, warum du als steuerehrliche(r) Bürger:in deiner Pflicht zu Steuererklärung, wenn diese denn besteht, nicht nachgekommen bist: Längere Abwesenheiten (Krankenhaus, längere Reise, beruflich wie privat) werden vom Finanzamt meist anerkannt.

Krankheiten sind ein weiterer triftiger Grund, der im Übrigen nicht nur dich selbst, sondern auch Familienangehörige betreffen kann – Stichwort Pflege. Auch Probleme bei der Kinderbetreuung akzeptieren viele Finanzämter. Und last, but not least gibt es Fälle, in denen Menschen einfach zu viel Arbeit haben. Gerade die zusätzliche Belastung in der Corona-Zeit ist ein verständlicher Grund, warum du möglicherweise noch nicht dazu gekommen bist, die Steuererklärung zu erledigen.

Grundsätzlich liegt es aber im Ermessen der Beamt:innen, ob sie deinen Grund anerkennen. Du solltest daher nicht jedes Jahr bis zum letzten Tag warten. Falls Du zusätzlich damit rechnest, dass du eine Steuererstattung bekommst, kannst du das ebenfalls vermerken, weil es dann eher in deinem Interesse liegt, die Steuererklärung bald abzuschließen und der Fiskus bis dahin Geld nicht rausgeben muss, das dir zusteht.

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Du kannst außerdem gleich einen Termin nennen, bis zu dem du die Steuererklärung einzureichen gedenkst. Oftmals erkennt das Finanzamt einige Monate an, da ja – siehe oben – auch den Steuerberater:innen und Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit eingeräumt wird. Somit ist alles, was davor liegt, einigermaßen zu verargumentieren.

Und dann? Dann solltest du tatsächlich zügig mit der Steuererklärung anfangen. Welche Software-Tools und Cloud-Services dir dabei helfen können, haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt. Und was du dir fürs zweite Halbjahr vornehmen kannst, um nächstes Jahr weniger Steuern zahlen zu müssen, steht hier.

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