Es gibt Dinge, die man immer wieder mal vergisst: Haustürschlüssel, den Müll oder auch Termine. Einer der Termine ist die Frist für die Steuererklärung – die war für das Jahr 2023 übrigens schon am 2. September. Ups.
Wer jetzt panisch wird, muss sich erst einmal keine Sorgen machen. Wirklich gefährliche Konsequenzen drohen nur in den härtesten Fällen. Hinzu kommt, dass nicht jede Person eine Steuererklärung abgeben muss. Genauere Informationen finden sich im Gesetz.
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Zusammenfassend lässt sich aber sagen: Wenn du neben deinem Lohn noch ein Nebengewerbe betreibst oder verheiratet bist, musst du höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung machen. Auch Abfindungen oder Sonderzahlungen verpflichten einen, die Steuern zu machen. Genauso kommen Selbstständige nicht um eine Steuererklärung herum. Bist du in einem Angestelltenverhältnis, wird dir in der Regel die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen.
Generell gilt: Wer im Vorjahr eine Steuererklärung machen musste oder vom Finanzamt direkt aufgefordert wird, müsste sich höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr dran setzen. Rechnet man mit einer Rückerstattung, ist eine Steuererklärung in jedem Fall sinnvoll. Das geht bei einer freiwilligen Erklärung sogar für vier Jahre noch rückwirkend.
Mit diesen Konsequenzen musst du rechnen
Solltest du deine Steuererklärung nicht abgeben, auch wenn du es solltest, gibt es drei Instrumente, die das Finanzamt einsetzt: den Verspätungszuschlag, das Zwangsgeld und die Steuerschätzung.
Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der Steuer pro Monat. Zusätzlich gibt es eine Mindestsumme, die bei 25 Euro liegt. Reichst du deine Steuererklärung vier Monate zu spät ein, musst du im Minimum 100 Euro draufzahlen. Nach oben ist der Zuschlag erst bei 25.000 Euro gedeckelt.
In der Regel setzt das Finanzamt Spätzündern eine neue Frist zur Abgabe. Hältst du diese auch nicht ein, ist das Zwangsgeld fällig. Die Summe bestimmt das Finanzamt selbst. Dabei spielt nicht nur deine finanzielle Lage eine Rolle, sondern auch die Höhe der Steuerlast, sowie deine Kooperationswilligkeit. Auch hier ist der Betrag bei 25.000 Euro gedeckelt.
Solltest du gar nicht mit den Behörden kooperieren, schätzt das Finanzamt die Steuern. Dass diese nicht besonders kulant vorgehen, sollte klar sein. Außerdem befreit eine Steuerschätzung nicht von der Abgabepflicht. Die eigene Steuererklärung ist trotzdem fällig.
Wenn das Finanzamt eine Nachzahlung festlegt, gibt es auch hier eine Zahlungsfrist. Hältst du die nicht ein, droht dir zusätzlich noch ein Säumniszuschlag – das sind in der Regel ein Prozent der Steuerschulden pro Monat. Hinzu können noch Zinsen kommen. Kannst du deine Steuerschulden nicht bezahlen, solltest du also schnellstmöglich mit dem zuständigen Amt Kontakt aufnehmen.
Aber keine Sorge: Nur in den seltensten Fällen kommt es bei einer verstrichenen Abgabefrist zu riesigen Kosten. Wer seine Steuererklärung bloß einige Wochen zu spät abgibt, muss eher selten mit teuren Konsequenzen rechnen.
Was kann ich jetzt tun?
Wenn du jetzt merkst, dass deine Steuererklärung schon beim Finanzamt liegen sollte, musst du nicht sofort verzweifeln. Spiegel-Autor Matthias Kaufmann vermutet sogar, dass gerade jetzt die Steuerbehörden voll ausgelastet sind. Das soll auch an der Reform der Grundsteuer liegen. Eine kleine Verspätung muss also nicht unbedingt auffallen. Doch dafür muss man auf die Kulanz des Sachbearbeiters hoffen.
Um formell auf der sicheren Seite zu sein (und seine Chance auf Nachsicht zu erhöhen), solltest du einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung mit einem neuen Termin, der innerhalb der ersten vier Monate nach dem Ablauf der Frist liegen sollte. Vorlagen dafür finden sich im Internet haufenweise. Viele davon enden mit Formulierungen wie: „Sollten Sie meiner Bitte entsprechen, so ist eine schriftliche Nachricht nicht erforderlich“. Das ist besonders praktisch: Die Beamt:innen sparen sich die Nachricht und du bist auf der sicheren Seite.