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Steuern sparen: So senkst du auf den letzten Drücker deine Steuerlast

Du willst dem Finanzamt nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig? Hier erfährst du, wie du vor Silvester mit ein paar geschickten Ausgaben noch die Steuerlast fürs ganze Jahr senken kannst.

7 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock / Jirapong Manustrong)

Wohl kaum jemand zahlt gerne mehr Steuern als nötig – doch schon bei moderaten Gehältern stellt man fest, dass man im Vergleich zum Rest der Bevölkerung ganz schön viel zahlt. Dieser Rechner geht dieser Tage durch die Medien, mit dessen Hilfe du sehen kannst, wie viele Deutsche mehr oder weniger Steuern zahlen als du und wie sich das Steueraufkommen in der Bevölkerung verteilt. Dabei wird vor allem eines deutlich: Gerade wer vom Einkommen her nicht zu den niedrigsten Gruppen gehört, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch für Freiberufler, Selbstständige und Gründer.

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Doch es gibt etwas Spielraum. Was du im Dezember noch tun kannst, um den Fiskus nicht übermäßig an deinen Einkünften zu beteiligen, erklären wir in diesem Beitrag. Doch zunächst einmal solltest du errechnen, wie viele Steuern du im kommenden Jahr zahlen musst. Dazu ist es ein guter Rat, sich zeitnah die passende Steuersoftware zuzulegen. Egal ob du dich für Wiso-Steuer, die Steuer-Spar-Erklärung oder Lexware-Quick-Steuer entscheidest – alle drei Systeme ermöglichen dir schon vor Jahresende einen Überblick über die zu erwartende Ausschöpfung bestimmter Töpfe. Du kannst so sehen, ob du beispielsweise bei den Vorsorgeaufwendungen noch etwas Spielraum hast und sich etwa eine Sonderzahlung lohnt oder ob du bei den Werbungskosten noch etwas absetzen könntest.

Wenn du also ohnehin in den letzten Jahren damit deine Steuererklärung erledigt hast, ist es nur vernünftig, die Version zeitnah zu kaufen, um noch vor Weihnachten entsprechende Gestaltungsspielräume im alten Jahr auszunutzen. Außerdem gibt es im Internet eine Vielzahl von Rechnern, die dir zumindest zeigen, wie viel Netto- du von deinem Bruttogehalt bekommen kannst, wo dein Grenzsteuersatz liegt oder was du im kommenden Jahr sinnvollerweise in Sachen Firmenwagen machen solltest.

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Steuern sparen auf den letzten Drücker

Das sind die Stellschrauben, an denen du noch drehen kannst, wenn du bei der Steuererklärung im kommenden Jahr möglichst viel herausbekommen willst:

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Notebook und Smartphone erneuern

Ist deine Hardware aktuell, hast du die nötige Software? Auch wenn du angestellt bist, kannst du die berufliche Nutzung gegebenenfalls prozentual angerechnet bekommen, etwa, wenn du in deiner Freizeit dienstliche Inhalte recherchierst, Bewerbungen schreibst oder ein nebenberufliches Kleingewerbe hast. Du solltest in diesem Fall das Equipment prozentual ansetzen. Während du hier die Eintragungen unter den Werbungskosten vornimmst, handelt es sich beim Freiberufler oder Gründer um Daten, die meist ins Geschäftsergebnis einfließen.

Das eigene Arbeitszimmer und dessen Ausstattung

Noch mehr Gestaltungsspielraum hast du als Freiberufler, Gründer und Selbstständiger, der über die Ausstattung seines Arbeitszimmers selbst entscheiden kann (aber den ganzen Kram tatsächlich auch nicht durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt). Wichtig ist dabei grundsätzlich, dass das Arbeitszimmer den inhaltlichen (meist auch zeitlichen) Mittelpunkt deines Schaffens darstellt. Die bereits in die Jahre gekommene Einrichtung, der quietschende Rollcontainer, der unbequeme Schreibtischstuhl – all das solltest du vorm Silvesterböllern noch erneuern.

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Geringwertige Güter – das ändert sich

Eine wichtige Neuerung gibt es bei den geringwertigen Gütern, also jenen Dingen, die du gleich absetzen kannst und nicht mühevoll über mehrere Jahre (gemäß Afa-Tabelle) abschreiben musst. Lag die Grenze hier bisher bei 410 Euro, liegt sie seit 2018 bei 800 Euro – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer. Zu beachten ist, dass es sich dabei um einzeln / für sich nutzbare Güter handeln muss, sodass das Notebook zwar darunter fällt, der Desktop-PC aber alleine nicht, der Schreibtischstuhl schon, der teure Einsatz für deinen Rollcontainer eher nicht. Etwas kompliziert und oftmals nicht lohnend ist die Zusammenfassung von Posten in einem Sammelposten – mehr dazu in diesem Beitrag

Nochmal zum Mitschreiben: Wenn du jetzt also ein Smartphone kaufst, kannst du’s besser absetzen, wenn es kostenmäßig unterhalb 952 Euro brutto bleibt. Bei den meisten aktuellen iPhones dürfte das schwer werden, bei allen anderen durchaus machbar sein. Hier hast du insbesondere als Selbstständiger aber die Möglichkeit, das Ganze über einen Vertrag mit Gerät, der einen monatlichen Betrag kostet, abzusetzen. Das ist vom Cashflow her auch deutlich eleganter zu lösen – und auch im Bereich der Software ein gangbarer Weg.

Steuerlicher Sonderfall: Augen auf beim Softwarekauf

Eine Besonderheit gibt’s bei Software, die (am Rande bemerkt) übrigens nicht in diesen Sammelposten einfließen kann. Hier hat der Gesetzgeber sich noch nicht endgültig geäußert, welche Grenze für die sofortige Absetzbarkeit im Jahr der Anschaffung gilt. Bisher konnte man auch Fachsoftware unterhalb von 410 Euro als Trivialsoftware bezeichnen und im Anschaffungsjahr voll absetzen, also beispielsweise ein Office-Paket, eine Buchhaltungssoftware oder ein Grafikprogramm, sofern es beruflich genutzt wurde. Ob es dabei bleibt oder ob vielmehr vernünftigerweise hier auch die höhere 800-Euro-Grenze gilt, ist abzuwarten – auch wenn Steuerrechtler davon ausgehen, dass es dazu kommt.

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Gebot der Verhältnismäßigkeit: Übertreibe es nicht!

Übrigens gilt bei den ganzen Anschaffungen das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Ein normales Smartphone dürfte beispielsweise jeder Finanzbeamte anerkennen, bei einer vergoldeten Edition für mehrere tausend Euro haben die Finanzbehörden (gerichtlich überprüft) in der Vergangenheit allerdings entschieden, dass das für einen normalen Selbstständigen ohne spezielle Repräsentationspflichten nicht absetzbar ist. Und auch der Premium-Schreibtisch im fünfstelligen Bereich wird es hier schwer haben – es sei denn, du hast ständig Kunden der Upper Class und machst entsprechende Umsätze.

Fortbildungskosten und Konferenzen: Ausgaben vorziehen

Du weißt jetzt schon, dass du im kommenden Jahr eine teurere Fortbildung machen willst oder an einer aufwendigen Konferenz teilnehmen wirst? Dann buche das doch bereits jetzt und vereinbare eine Rechnungsstellung und Zahlung bereits im alten Jahr (wenn die Zahlung nicht ohnehin direkt bei Buchung erfolgt). Du kannst, sofern überhaupt möglich, die Zahlung dann noch im alten Steuerjahr anrechnen. Vergiss während der Fortbildung nicht, die entsprechenden Nebenkosten (etwa für Fahrt Übernachtung am Schulungsort oder Lehrmittel) zu protokollieren. Hierfür ist übrigens die beschriebene Planung vor Jahresende gut geeignet: Wenn du etwa als Arbeitnehmer weißt, dass du knapp unterhalb der Werbungskostenpauschale rauskommen wirst, ist es vernünftig, solche Kosten vorzuziehen und noch im alten Jahr zu bezahlen.

Zu viel verdient? Altersvorsorge geschickt aufstocken

Der Gesetzgeber hält die Bürger an, nicht nur auf die staatliche Altersvorsorge zu setzen, sondern auch privat vorzusorgen. Im Umkehrschluss gibt’s dafür allerdings auch entsprechende steuerliche Vorteile – und die solltest du mitnehmen. Bei der Entscheidung solltest du allerdings nichts überstürzen und beispielsweise auch nicht auf den letzten Drücker irgendwelche Verträge abschließen, die du nicht ausreichend geprüft hast. Wenn du aber feststellst, dass du bei den Vorsorgeaufwendungen noch Spielraum in der Absetzbarkeit hast – genaueres verrät im Einzelfall dein Steuerprogramm unter Berücksichtigung der sonstigen übers Jahr bereits gezahlten Kosten – dann kannst du in vielen Fällen eine Sonderzahlung in einen Altersvorsorgevertrag leisten. Besparst du unterschiedliche Verträge, solltest du im Vorfeld klären, wo sich das eingezahlte Geld am besten rentiert. Faustregel hier: In die gesetzliche Rentenversicherung Sonderzahlungen zu leisten, lohnt sich meist weniger, als eine private Vorsorge aufzustocken. Außerdem solltest du, wenn du einen Riester-Vertrag hast, prüfen, ob du sämtliche Förderbeträge in diesem und in den Vorjahren beantragt hast. Silvester 2018 läuft die Möglichkeit zur Beantragung der Prämie von 2016 aus.

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Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Einen besonderen Status haben haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen. Hier kannst du von den Arbeitskosten (also nicht dem Material) gleich 20 Prozent vorab in Abzug bringen, die dann pauschal in der Steuererklärung abgezogen werden. Anerkannt werden bis zu 6.000 Euro, sodass du maximal 1.200 Euro weniger Steuern zahlst. Wichtig ist, dass es eine korrekte Rechnung mit allen Standardangaben gibt und diese per Überweisung nachweislich gezahlt wurde. Außerdem muss die Leistung im Haushalt erfolgt sein. Kam der Waschmaschinenmonteur zu dir in die Wohnung, bekommst du also die Vergünstigung, hast du die Mikrowelle in die Werkstatt gebracht, nicht. Dieser Steuerbonus gilt übrigens für private und berufliche Dinge gleichermaßen – als Freiberufler zählt das Tapezieren deines Arbeitszimmers allerdings ins berufliche Jahresergebnis und wird somit nach deinem Steuersatz abgezogen – das macht es nicht ganz so einfach, aber nicht weniger attraktiv. Tipp: Auch als Mieter kannst du diese Kosten nach den geltenden Höchstgrenzen absetzen, die du ja über deinen Vermieter ebenfalls bezahlt hast, etwa Kosten für den Hausmeister, das Schneeräumen oder ähnliches. Da es sich um haushaltsnahe Dinge handelt, müssen sie nicht in der eigenen Wohnung stattgefunden haben.

Letztes Jahr keine Steuererklärung gemacht? Nachholen!

Wer eine Steuererklärung erstellt, erzielt im Schnitt eine Rückzahlung von 950 Euro. Das hat damit zu tun, dass das Finanzamt die Freiheit, die Steuererklärung abzugeben, nur jenen erlässt, von denen es nichts zu erwarten hat, respektive bei denen sich Nachlässigkeit meist zugunsten des Fiskus auszahlt. Wenn du also in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung gemacht hast, hast du dem Staat meist Geld geschenkt und solltest prüfen, ob es sich lohnt, die Steuererklärung nachzuholen. Bis Ende 2018 kannst du also noch getrost die Erklärung für 2014 bis 2017 abgeben. Mit einer handelsüblichen Steuersoftware oder einem Online-Dienst kannst du das in ein bis zwei Stunden erledigen, wenn du die Unterlagen zusammen hast (normaler Arbeitnehmer, der bisher ohnehin nicht verpflichtet war, bei allen anderen ist es erfahrungsgemäß etwas mehr Arbeit).

Alle diese Aussagen betreffen zunächst einmal das deutsche Steuerrecht und sind allgemein gehalten. Die genaue und individuelle Situation in deinem Fall kann dir nur ein Steuerberater erklären.

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8 Kommentare
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Dein t3n-Team

Neeltje

Ich wusste gar nicht, dass man die Steuererklärungen der letzten Jahre noch so lange nachholen kann. Ich habe als Student in diesen ganzen Jahren hin und wieder gejobbt. Vielleicht kann ich ja so noch ein bisschen Geld zurückholen. Da man nur eine Software braucht und keinen Steuerberater kann ich es mir sicherlich auch leisten.

Antworten
Mailin Dautel

Eigentlich will ich mich vor der Steuererklärung drücken aber meine weise Mutter hat mal gesagt, dass man dem Staat nichts schenken muss. Ich denke es lohnt sich schon sich hinzusetzten und die Steuern zu machen, denn jeder Groschen, den man zurückbekommt, ist es Wert. Wem das zu Anstrengend ist kann ja auch einen Steuerberater beauftragen.

Antworten
Neeltje

Interessant, das man bei einer freiwilligen Steuererklärung generell etwas zurückbekommen hätte. Ich denke, ich werde vielleicht mal den Steuerberater meiner Mutter hierzu befragen. Vielleicht könnte sich auch für mich eine Rückzahlung ergeben.

Antworten
wolfgang Krähenbühl

Ich habe im letzten Jahr keine Steuererklärung gemacht. Es ist gut zu wissen, dass ich diese auch nachholen kann. Leider kenne ich mich nicht so gut damit aus, daher wäre ein Steuerberater oder eben so eine Software sehr hilfreich; danke für die Tipps!

Antworten
Manuel Löhrmann

Vielen dank für die tollen Tipps zum Steuern sparen! Ich werde versuchen mir meinen Laptop anrechnen zu lassen. Ich denke der Besuch beim Steuerberater sollte auch gut sein.

Antworten
Oscar

Danke für diese Hinweise. Wenn man gut informiert ist, kann man schon die Steuerbelastung senken. Mir war z. B. nicht bekannt, dass man die Ausstattung des Arbeitszimmers absetzen kann. Gilt das noch immer?

Antworten
Sven Bergmann

Ich wusste gar nicht, dass ich eine Steuererklärung auch noch mehrere Jahre später nachholen kann, solange ich nicht zu einer verpflichtet war. Wenn man im Schnitt 950 Euro zurückbekommt kann sich das ja wirklich lohnen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich das ohne Steuerberater schaffe.

Antworten
Franz Miller

Ich habe in diesem Jahr eine Fortbildung geplant, die ich aber im letzten Quartal schon bezahlt habe. Diese Ausgabe konnte ich, dank eurer Info in diesem Artikel, bereits im letzten Jahr auf meiner Steuererklärung geltend machen. Gut zu wissen ist auch, dass ich die Steuererklärungen der letzten drei Jahre noch rückwirkend einreichen kann, wenn ich bis dato keine gemacht habe.

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