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Steuerrecht und Homeoffice-Pauschale: Das ist neu

Das Bundeskabinett hat eine ganze Reihe von Änderungen im Steuerrecht beschlossen. Dazu zählen auch neue Regelungen zur Homeoffice-Pauschale. Was neu ist, haben wir kurz und knapp zusammengefasst.

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Die Homeoffice-Pauschale wird angehoben. (Foto: Shutterstock-Allstars)

Die Zeiten verlangen das: Die Bundesregierung hat Neujustierungen beim Steuerrecht angekündigt, die die Bürgerinnen und Bürger in der Krise entlasten sollen. Das Bundeskabinett segnete die Pläne am Mittwoch ab, sodass sie nun ins Parlament übergehen. Dazu zählen unter anderem die zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas, die vollständige Absetzbarkeit der Rentenversicherung und die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale.

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Homeoffice-Pauschale: Von 600 auf 1.000 Euro

Letzteres umfasst gleich mehrere Änderungen: Arbeitnehmende, die teilweise im Homeoffice arbeiten, dürfen für die damit entstehenden Aufwendungen wie etwa zusätzliche Energie- und Heizkosten eine Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen. Der Maximalbetrag wird dabei von 600 auf 1.000 Euro angehoben. Diese Form der Zuwendung der Bundesregierung hat ihren Ursprung in der Coronakrise. Jetzt wird nachjustiert.

Ein über viele Jahre längst etabliertes weiteres Steuer-Szenario ist das häusliche Arbeitszimmer. Wer es regelmäßig nutzt, beispielsweise weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann dem Gesetzesentwurf zufolge pauschal 1.250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Um die Kosten für ein solches Arbeitszimmer abziehen zu können, muss gewährleistet sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist.

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Um das sicherzustellen, muss das häusliche Arbeitszimmer folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Arbeitszimmer wird fast ausschließlich beruflich genutzt. Das heißt konkret, dass die private Mitbenutzung nicht mehr als zehn Prozent der gesamten Nutzung ausmacht. Es ist wie ein Arbeitsraum eingerichtet und von den übrigen Wohnräumen abgetrennt. Außerdem muss die Wohnung für den Wohnbedarf ausreichend groß sein.

Alle Maßnahmen aus der angestrebten Novellierung des Steuerrechts – inklusive der Mehrwertsteuersenkung auf Gas, der vollständigen Absetzbarkeit der Rentenversicherung sowie der Homeoffice-Pauschale – dürften nächstes Jahr laut Kabinettsvorlage insgesamt zu Steuermindereinnahmen der Bundesrepublik von 3,2 Milliarden Euro führen, so Expertinnen und Experten. Im folgenden Jahr 2024 wird sogar mit 3,5 Milliarden gerechnet.

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