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Steuertipps für Studenten: Diese Tipps und Tools helfen dir dabei

Man muss erwerbstätig sein, um eine Steuererstattung zu bekommen? Das ist nicht ganz richtig. Mit diesen Steuertipps für Studenten gibt es Geld zurück.

Von Mustafa Yildiz
4 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock)

Die meisten Studierenden versuchen, ihre Finanzen durch einen Nebenjob aufzubessern. Wird der Grundfreibetrag überschritten, fallen jedoch Steuern an. Doch die Abzüge kannst du dir häufig zurückholen. Unser Gastautor hat ein paar Tipps und Tricks dafür gesammelt.

Tipp 1: Einkommen prüfen

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Bist du überhaupt steuerpflichtig? Erst wenn du den jährlichen Grundfreibetrag überschreitest, musst du Steuern zahlen. Dieser Grundfreibetrag liegt aktuell bei 9.168 Euro. Ist diese Summe überschritten, bist du auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit jedem Euro über diesem Freibetrag wird nämlich Einkommenssteuer fällig.

Tipp 2: Erst- oder Zweitausbildung?

Wie du dein Studium steuerlich absetzen kannst, ist davon abhängig, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Zur Erstausbildung zählt beispielsweise das Bachelor-Studium nach dem Abi. Eine Zweitausbildung könnte etwa der Masterstudiengang sein. Zu den absetzbaren Kosten zählen zum Beispiel:

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  • Studien-, Prüfungs-, Zulassungs-, Lehrgangs- oder Semestergebühren
  • Fahrtkosten zwischen Universität und Wohnung
  • Portokosten für Briefe an die Hochschule
  • Kosten für Bücher und Materialien
  • Zinsen für einen Studienkredit oder Bafög
  • Mietkosten für einen Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung (siehe Tipp 6)
  • Arbeitszimmer
  • Computer
  • Studienreisen oder Exkursionen
  • Nachhilfe- und Sprachkurse
  • Repetitorium

Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Es gibt zwei Wege, sich die Steuern zurückzuholen. Entweder kannst du sie als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machen.

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Für die Sonderausgaben können bis zu 6.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Der Haken dabei: Du kannst sie nicht auf die nächsten Jahre umlegen, sondern musst sie im selben Jahr beim Finanzamt einreichen. Für die meisten Studierenden bringt das allerdings nicht sonderlich viel, da sie nur wenig verdienen und somit auch nichts absetzen können. Besser ist es also, die Studienausgaben als Werbungskosten anzugeben.

Das Gute an den Werbungskosten ist, dass du sie auch auf die nächsten Jahre umlegen kannst. Die Werbungskosten sind im Gegensatz zu den Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar.

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Das Zweitstudium kann man ganz einfach als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber sieht für das Erststudium bislang nur vor, dass die Studienkosten als Sonderausgaben angerechnet werden. Da diese Regelung allerdings für verfassungswidrig gehalten wird, können Studierende trotzdem alle Ausgaben als Werbungskosten angeben, bis es eine endgültige Entscheidung gibt. Es wird dabei insbesondere die Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitstudium kritisiert.

Belege sammeln

Wenn du deine Belege aufhebst, kannst du alle Ausgaben für dein Studium von der Steuer absetzen. Dazu zählen auch der neue Bürostuhl oder die Umzugskosten. Du kannst als Student Belege bis zu sieben Jahre lang aufbewahren, bis du sie als Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen musst, weil sie sonst verfallen.

Tipp 3: Pauschalen nutzen

Es gibt verschiedene Pauschalen in der Steuererklärung, für die du keine Belege benötigst. Du kannst diese also in der Steuererklärung angeben, ohne einen Nachweis darüber erbringen zu müssen. Zu diesen Pauschalen zählen zum Beispiel:

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  • Umzugskostenpauschale 730 Euro
  • Telefonkosten-/Internetpauschale 240 Euro pro Jahr
  • Fahrtkostenpauschale 30 Cent je Kilometer (einfache Fahrt)
  • Arbeitsmittelpauschale 110 Euro pro Jahr
  • Bewerbungskostenpauschale 8,50 Euro je Bewerbungsmappe/ 2,50 Euro je Online-Bewerbung
  • Kontoführungspauschale für das Girokonto 16 Euro pro Jahr

Tipp 4: Diese Einnahmen sind steuerfrei

Es gibt auch einige Einnahmen, die bereits von Anfang an steuerfrei sind. Um diese Punkte musst du dich nicht sorgen:

  • Stipendien
  • Bafög
  • Unterhaltszahlungen
  • Minijobs bis 450 Euro im Monat

Überschreiten die Einnahmen die 450-Euro-Grenze – zum Beispiel bei einem bezahlten Praktikum oder als Werkstudent –, wird die Einkommenssteuer an das Finanzamt abgeführt.

Tipp 5: Steuererklärung rückwirkend abgeben

Als Student hast du bis zu sieben Jahre Zeit, deine Steuererklärung abzugeben. Wenn du in einem Steuerjahr Einkünfte hattest und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst, kann sich eine rückwirkende Abgabe der Steuererklärung durchaus lohnen. Dein Arbeitgeber hat in dem Fall Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Gibst du für dieses Steuerjahr keine Steuererklärung ab, werden deine steuermindernden Ausgaben wie zum Beispiel die Semestergebühren oder Fahrtkosten nicht berücksichtigt.

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Tipp 6: Zweitwohnsitz nutzen

Wenn du eine Zweitwohnung am Studienort beziehst, weil die Distanz zu deinem Heimatort zu groß ist, können die dadurch entstandenen Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei können neben den Mietkosten auch die Fahrtkosten und die Möbel abgesetzt werden. Dafür müssen mindestens zehn Prozent deiner Lebenskosten im Erstwohnsitz anfallen. Wenn du also das Elternhaus als Erstwohnung angibst, musst du nachweisen, dass du dich an einem Teil der Kosten beteiligst.

Tipp 7: Diese Tools helfen dir dabei

Als Student hat man mit dem Studium schon genug um die Ohren. Da bleibt oftmals keine Zeit für die Steuererklärung. Ein Steuerberater hingegen ist zu teuer. Die folgenden Tools kannst du dafür nutzen, deine Steuererklärung online einzureichen.

studentensteuererklaerung.de

Hier wirst du in Interviewform durch deine Steuererklärung geführt und benötigst keinerlei Vorkenntnisse. Dazu gibt es Tipps und Hinweise, damit du keine wichtigen Angaben vergisst. Die Pauschalen sind bereits vorausgefüllt oder werden berechnet. Mit dem Programm lässt sich auch berechnen, wie viel Geld du vermutlich zurückbekommst. Die Gebühr in Höhe von 34,90 Euro lässt sich übrigens auch steuerlich absetzen.

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Wiso-Steuersoftware

Auch die Wiso-Steuersoftware ist ein kostenpflichtiges Tool für die Steuererklärung. Es ist nicht nur auf Studierende beschränkt, sondern kann von jedermann verwendet werden. Auch hier wird man von einem Assistenten begleitet und erhält nützliche Tipps und Pauschalen. Dazu gibt es noch einige Videoerklärungen, was dem Thema Transparenz verschaffen soll. Die Wiso-Steuersoftware ist ab etwa 20 Euro erhältlich.

elster.de

Elster online ist das Online-Formular vom Finanzamt, um die Steuererklärung in elektronischer Form einzureichen. Es kostet nichts, dafür gibt es aber auch keine Tipps – und ist so der schwerste Weg, die Steuererklärung online abzugeben. Ebenso ist der Zeitaufwand hier deutlich höher. Man wird hier nicht von einem Assistenten geleitet, der die Pauschalen automatisch angibt. Wer sich mit der Steuererklärung nicht so gut auskennt, greift also lieber zu einer der genannten Softwares.

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8 Kommentare
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Mailin Dautel

Belege zu sammeln hat mich durch meine Studentenzeit gebracht. Alles aufbewahren und das du irgendwie mit Uni in Verbindung bringen kannst. Ich habe damals auch mein Laptop von der Steuer absetzten könne, weil ich den für die Universität gebraucht habe.

Antworten
Manuel Löhrmann

Jeder Student sollte meiner Meinung nach diese Seite kennen und die Steuertipps lernen. Ich finde toll wie sie erklären, dass man einige Ausgaben als Werbungskosten geltend machen kann, denn das wusste ich gar nicht. Ich war auch schon einmal bei der Steuerberatung von meinem Bad und konnte dort einiges Aufschnappen.

Antworten
Neeltje

Interessant, dass man auch als Student zum Beispiel die Kosten für den Computer als Rückerstattung von der Steuer bekommt. Vielleicht würde es sich für mich also auch als Student lohnen, wenn ich einen Steuerberater aufsuche? Ich habe nämlich dieses letzte Jahr extrem viel in Arbeitsmaterialien für mein Studium investiert.

Antworten
Toni Krause

Ich bin nun mit meinem Studium fertig. Mein Cousin hat mir erzählt, dass man auch während des Studiums eine Steuererklärung abgeben kann. Danke für den Hinweis, dass man diese rückwirkend abgeben kann und das für 7 Jahre gilt. Ich werde mir einen Steuerberater suchen, um so ausführlich wie möglich die Steuererklärung auszufüllen.

Antworten
Mailin Dautel

Als Student kann man ziemlich schnell Steuern sparen. Es geht recht einfach. Es ist ein guter Hinweis alle Kassenzettel aufzuheben. Wichtig ist alles von der Steuer abzusetzen, das mit der Universität und dem Studium in Verbindung gebracht werden kann.

Antworten
wolfgang Krähenbühl

Belege zu sammeln ist ein sehr guter Hinweis. Steuern nehmen die meisten Menschen einfach so hin aber man kann sich einiges an Geld sparen, wenn man sich ein bisschen genauer erkundigt. Was ich nicht wusste ist, dass man Pauschale angeben kann die ohne Nachweis eingereicht werden können.

Antworten
Gretl Hendricks

Ich wusste noch gar nicht, dass man Kosten für sein Studium steuerlich absetzen kann. Ich denke ich werde mal meinen Steuerberater darauf ansprechen. Vielleicht kann ich das im Nachhinein noch geltend machen.

Antworten
Ferdinand Schneider

Nie gewusst, dass man als Student so viele Sachen steuerlich absetzen kann. Wie Sie schon sagen, ist ein Minijob steuerfrei. Ich überlege deswegen, irgendwo einen Job zu machen.

Antworten

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