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One Stop Shop – Fluch oder Segen für Amazon-Marketplace-Seller?

Der One Stop Shop wurde im Vorfeld von vielen Amazon-Marketplace-Sellern kritisch gesehen. Tatsächlich hat sich jedoch vieles vereinfacht, wenngleich die Handhabung von Amazon-Handel und OSS ohne Software wie Amainvoice nicht mehr zu bewältigen ist.

3 Min. Lesezeit Anzeige

Den Amazon-Handel vereinfachen: Mit Amainvoice. (Bild: Shutterstock)

Die Einführung des One Stop Shops (OSS) zum 1. Juli war ein heißes Diskussionsthema für E-Commerce-Händler. Die Umsatzsteuer für alle EU-Länder an einem Ort zu melden, klingt im ersten Moment vielversprechend. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Die lästigen Lieferschwellen samt Versandhandelsregelung wurden abgeschafft und durch die sogenannte Umsatzschwelle ersetzt. Diese Umsatzschwelle beträgt 10.000 Euro netto und setzt sich aus der Summe aller Umsätze sämtlicher E-Commerce-Kanäle wie beispielsweise Amazon und Ebay zusammen, die innerhalb eines Jahres in Form sogenannter innergemeinschaftlicher Fernverkäufe getätigt werden. Unter innergemeinschaftlichen Fernverkäufen wiederum versteht man B2C-Verkäufe, bei denen Waren von einem Lagerland in ein anderes EU-Land verkauft beziehungsweise versendet werden.

Was ändert sich für wen?

amaZervice GmbH
amaZervice GmbH

amaZervice hat sich den steuerlichen Aspekten des Amazon-Handels verschrieben. Das Leistungspaket umfasst die Amazon-Accounting-Software Amainvoice, ein paneuropäisches Steuerberater-Partnernetzwerk sowie Dienstleistungen zu Steuerthemen von Amazon-Marketplace-Sellern.

Tel: +49 8304 999900-0

Dank dieser grundsätzlichen Vereinfachung lässt sich das neue Regelwerk auf wenige Punkte zusammenfassen:
  1. Solange ein Händler insgesamt weniger als 10.000 Euro pro Jahr in Form von innergemeinschaftlichen Fernverkäufen umsetzt, bezahlt er wie bisher seine Umsatzsteuer in dem Land, in dem seine Waren lagern.
  2. Sollte dieser Umsatz insgesamt höher als 10.000 Euro sein, dann ist der Händler verpflichtet, seine Umsatzsteuer nach dem Bestimmungslandprinzip über den OSS in seinem Händlerland zu melden und abzuführen.
  3. Für Umsätze aus allen Verkäufen, die im Lagerland oder gegebenenfalls Lager-/Händlerland abgewickelt wurden, muss die Umsatzsteuer weiterhin in diesem Land gesondert entrichtet werden.

Für kleine Händler, die weniger als 10.000 Euro pro Jahr im Ausland umsetzen und nur ein Lagerland nutzen, ändert sich durch die Einführung des OSS gar nichts. Diese Händler machen weiter wie bisher, da der OSS für sie nicht relevant ist. Im Falle von Händlern, die mehr als 10.000 Euro pro Jahr im Ausland umsetzen und nur aus dem Lager-/Händlerland heraus agieren, entfallen die komplexe Lieferschwellen-Überwachung und eventuelle VAT-Prozeduren im Ausland. Für diese Händler ist der OSS in jedem Fall ein Segen.

Händler, die das zu Amazon gehörende Logistiksystem FBA mit mehreren Lagerländern nutzen, müssen administrativ einige Dinge umstrukturieren. (Bild: Shutterstock)

Die Krux bei der Nutzung von FBA

Für die Nutzer, die das zu Amazon gehörende Logistiksystem FBA mit mehreren Lagerländern nutzen, bleiben die meisten bisherigen Verpflichtungen bestehen. Administrativ sind jedoch ein paar Bereiche umzustrukturieren.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

  1. Als Amazon-FBA-Händler benötigt man weiterhin für jedes Lagerland eine VAT-ID, um die Umsatzsteuer von Verkäufen, die vom jeweiligen Lagerland in diesem getätigt werden, vor Ort zu melden und abzuführen.
  2. Man ist nach wie vor verpflichtet, zusammenfassende Meldungen für alle Warenbewegungen innerhalb des Logistiksystems von Amazon abzugeben.
  3. Die Umsatzsteuer aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe aus jedem einzelnen Lagerland ist im OSS des Händlerlandes in aufgeschlüsselter Form zu melden und entsprechend zu entrichten.
  4. Für FBA-Händler, die mehr als ein FBA-Lagerland nutzen, gelten immer die oben beschriebenen Regeln. Unabhängig davon, ob sie die 10.000 Euro Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe überschritten haben oder nicht.
  5. Die VAT-Compliance (ZM, SAF-T, Intrastat, Umsatzsteuer-Meldungen) in den jeweiligen Lagerländern muss wie bisher monatlich durchgeführt werden, die OSS-Meldung aber nur vierteljährlich.

Für Amazon-FBA-Händler und ihre Steuerberater entsteht im ersten Moment etwas Arbeit verbunden mit dem Erlernen und Verinnerlichen der neuen Regularien. Im Grunde kommen aber zur gewohnten Finanzbuchhaltung und VAT-Compliance lediglich die nach Ländern aufgeschlüsselten Meldelisten für den OSS hinzu.

Wenn du tiefer in die einzelnen Details des Themas OSS eintauchen willst, stehen dir auf dem Youtube-Kanal von Amainvoice die Replays diverser Online-Seminare zur Verfügung.

Technische Handhabung

Spätestens mit dem OSS sollte jedem Amazon-Marketplace-Seller klar sein, dass es viel zu zeitaufwändig ist, mit verschiedenen Tools oder im schlimmsten Fall via Excel die Amazon-Administration zu bewerkstelligen.

Mit Amainvoice gibt es eine Software, die sämtliche Unterlagen für Amazon-Marketplace-Seller digital, weitestgehend automatisiert und steuerberaterfertig bereitstellt. Neben der vorbereitenden Finanzbuchhaltung und der VAT-Compliance, werden auch die aufgeschlüsselten Meldelisten für den OSS ausgegeben. Ferner werden diverse  Amazon-bezogene Dienstleistungen angeboten und es steht ein  paneuropäisches Steuerberater-Netzwerk zur Verfügung. Der OSS kann mittels Amainvoice und fachkompetenter Steuerberatung bestens gehandhabt werden. Er ist somit mit Sicherheit kein Fluch. Ob es aber zum Segen reicht, wird sich letztlich in der Praxis zeigen.

Du bist neugierig geworden und möchtest Amainvoice ausprobieren? Dann klicke hier, um zur kostenlosen 14-tägigen Testversion zu kommen.

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