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Analyse

t3n-Wahlcheck: Die Pläne der Parteien bei der Netzpolitik

Die Politik bestimmt zumindest die zentralen Spielregeln im Netz. Ob es um Cybersecurity, Staatstrojaner, Hate Speech oder auch E-Residency und Open Data geht. Was planen Union, FDP, Grüne und SPD im Bereich Netzpolitik? Wir haben vor der Bundestagswahl gefragt, hier die Antworten der Parteien.

Von Holger Schellkopf
11 Min.
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Wie stehen Sie zu den gerade verabschiedeten Plänen zum Staatstrojaner?

CDU/CSU

Die Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz müssen auch in der digitalen Welt so wirksam sein, wie sie es in der analogen Welt sind. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Um Verschlüsselungen zu umgehen, müssen auch Behörden Sicherheitslücken in der Software finden – und offenhalten. Damit steigt auch das Risiko, dass diese Lücken von anderen Akteuren genutzt werden. Nicht ein Zuwachs von Sicherheit, sondern von Angriffsrisiken wären die Folge. Die Kommunikation im Netz wird zudem immer wichtiger für unsere Bürgerinnen und Bürger, wir müssen bei deren Einschränkung durch Überwachungsmaßnahmen und bei den entsprechenden Eingriffsbefugnissen viel sensibler sein.

FDP

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Wir lehnen die potentiell lückenlose digitale Überwachung der Menschen durch den Einsatz von „Staatstrojanern“, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Aufklärung, ab. Solange nicht sichergestellt ist, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Menschen geschützt ist, hat ihr Einsatz zu unterbleiben. Für Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung muss derselbe Maßstab gelten. Statt der Ausnutzung von Sicherheitslücken fordern wir eine Priorität für die IT-Sicherheit und ein klar geregeltes Schwachstellenmanagement. Der Staat darf keine Sicherheitslücken für Ermittlungszwecke aufkaufen. Wenn einer staatlichen Stelle Sicherheitslücken bekannt werden, muss sie diese umgehend dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, das eine Schließung der Lücke durch den Hersteller herbeiführt oder, wenn dies nicht gelingt, die Lücke nach den allgemeinen Grundsätzen der Cybersicherheit koordiniert veröffentlicht. Mehrere Abgeordnete der FDP haben Klage gegen den „Staatstrojaner“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Grünen

Generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung beziehungsweise Quellen-TKÜ) durch Sicherheitsbehörden lehnen wir ab. Hintertüren und das Offenhalten von Schwachstellen schwächt die IT-Sicherheit aller Bürger:innen und ermöglicht die Nutzung (auch) durch Kriminelle. Vielmehr soll eine Verpflichtung eingeführt werden, dass auch Behörden Sicherheitslücken zu melden haben und aktiv auf ihre Behebung hinwirken. Unternehmen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die IT-Sicherheit und Netzintegrität auf Kosten der Allgemeinheit zu gefährden.

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SPD

Gemäß dem Urteil des BVerfG vom 8. Juli 2021 trifft den Staat eine Schutzpflicht für informationstechnische Systeme, wenn er von einer Sicherheitslücke weiß, die die der Hersteller nicht kennt. Die Quellen-TKÜ unter Ausnutzung von Sicherheitslücken ist daher gemäß BVerfG nur unter erhöhten Rechtfertigungsanforderungen zulässig. Es gibt daher keine verdachtsunabhängige Quellen-TKÜ. Auch bei Alltagsdelikten kommt sie nicht in Frage. Nötig sind derzeit und sollen auch künftig mindestens sein: der Verdacht einer schweren, abschließend im Gesetz aufgelisteten Straftat (sogenannte Katalogstraftat wie zum Beispiel Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte, Mord, Totschlag, Raub, Erpressung et cetera), eine Anordnung durch ein Gericht,  nach Antrag der Staatsanwaltschaft beziehungsweise bei der der Bundespolizei nach Antrag der/des BKA-Präsidentin/en.

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Wie weit soll die Regulierung von Hate Speech auf Social-Media-Plattformen gehen?

CDU/CSU

Zur Demokratie gehört Meinungsfreiheit. Soziale Medien sind wichtige Plattformen für Meinungsaustausch und demokratische Willensbildung. Dabei sind hetzerische Parolen im  Netz nicht von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit geschützt. Im Gegenteil: Sie bereiten den Boden für eine weitere Verrohung der Sprache wie der politischen Auseinandersetzung und tragen wesentlich zur Radikalisierung von Einzelpersonen und Gruppen bei. Die Spirale der Verrohung von Sprache und politischer Auseinandersetzung wollen wir durchbrechen – mit allen Mitteln, die dem wehrhaften Rechtsstaat und einer selbstbewussten demokratischen Gesellschaft zur Verfügung stehen.

Wir wollen, dass Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden bei besonders schweren 4043 Fällen gegebenenfalls auch ohne Anzeige eingeleitet werden können. Wir brauchen eine Vielzahl präventiver Instrumente wie auch kostenloser Hilfsangebote für Betroffene. Für die Betreuung besonders schwerer Fälle soll es Opferanwälte, für traumatisierte Opfer eine psychosoziale Prozessbegleitung geben. Das virtuelle Hausrecht in 4050 den Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter darf nicht dazu genutzt werden, die politische Willensbildung als Kern der Demokratie zu beeinflussen. Dazu wollen wir insbesondere das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verfassungskonform anpassen.

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FDP

Bekämpfen werden wir Hasskriminalität nur, wenn wir Recht im Digitalen durchsetzen können. Es gibt nicht zu wenige Anzeigen, sondern einen Mangel an Verurteilungen, die deutlich machen, dass die Gesellschaft bestimmte Äußerungen nicht duldet. Besser wäre es, die Ermittlungsbehörden finanziell und personell zu stärken, um diesen so die Möglichkeit zu geben, Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen, und der Bekämpfung von Hasskriminalität endlich Priorität einzuräumen. Wir plädieren für einen Neustart im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz mit einem klugen Regulierungsmix. Das NetzDG ist dafür nicht nötig. Betroffene Bürger müssen in die Lage versetzt werden, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können.

Die Grünen

Hass und Hetze sind keine Meinung. Wenn die Schwelle zum strafrechtlich relevanten überschritten ist, muss Recht durchgesetzt werden. Dafür brauchen wir personell wie technisch bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörden und einen deutlich breiteren und kohärenteren Ansatz als das NetzDG, das lediglich ökonomische Anreize für Plattformbetreiber:innen setzt. Sie dürfen bestehende Rechte nicht aushöhlen, sind für Inhalte haftbar und müssen beim Moderieren von Inhalten die Grundrechte wahren. Bei Entscheidungen darüber, welche Inhalte auf digitalen Plattformen keinen Platz haben dürfen, könnte der gezielte Einsatz von repräsentativen, zivilgesellschaftlichen Plattformräten eine Möglichkeit sein. Große Anbieter:innen sollen sich durch eine Abgabe an den unabhängigen Beratungsangeboten für Betroffene von Hass und Hetze beteiligen. Dies wollen wir Grüne in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz bündeln, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn kein:e Täter:in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die Rechtskontrolle der Anbieter:innen insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Eine Verpflichtung zum Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab. Wir unterstützen den Vorstoß der EU-Kommission mit dem Digital Service Act und dem European Democracy Actionplan Hass und Hetze europaweit zu bekämpfen.

SPD

Die SPD war die Partei die gegen alle Widerstände das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Hassrede im Netz – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – erstritten hat. Wir haben das NetzDG Anfang dieses Jahres weiterentwickelt. Künftig sind die Anbieter großer sozialer Netzwerke verpflichtet, dem Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle besonders strafwürdige Inhalte (die explizit und abschließend aufgelistet werden – daher sogenannte „Katalogstraftaten“ – wie Morddrohungen oder Volksverhetzungen) zu melden, wenn sie zuvor durch Nutzer gemeldet wurden von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Beim BKA schaffen wir hierfür Hunderte neue Stellen. Was wir nun brauchen, sind endlich einheitliche Europäische Regelungen für soziale Netzwerke.

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Befürworten Sie auch in Deutschland eine E-Residency vergleichbar mit Estland?

CDU/CSU

Wir wollen auf jeden Fall, dass Prozesse wie Gründungen und die Kontakte zur Verwaltung in Deutschland schnell, anwenderorientiert und digital werden. Gründungen müssen innerhalb von 24 Stunden online möglich sein. Gleichzeitig werden wir die digitale Identifizierungsmöglichkeit mit der E-ID mit hohem Tempo weiter ausrollen. Hier werden wir einen Rechtsanspruch auf die digitale Bürgeridentität, E-ID, schaffen. Diese soll vorhandene Zuordnungen, wie die Steuer-ID oder die Sozialversicherungsnummer, zusammenführen und auf allen Ebenen staatlicher Verwaltung wie auch in der Wirtschaft genutzt werden können. Das digitale Unternehmenskonto werden wir mit rasch weiter ausrollen. Digital ist das neue Normal.

FDP

Ja, wir Freie Demokraten wollen uns auf europäischer Ebene für eine digitale Verwaltung einsetzen. Wir schlagen einen neuartigen Personalausweis vor, der EU-weit einsetzbar ist. Anträge und Informationen sollen für Bürger digital verfügbar, online abwickelbar und durch eine digitale Identität auch online verifizierbar sein. Die E-Residency soll nach dem Vorbild von Estland funktionieren.

Die Grünen

Digitale Identitäten sind nach wie vor das fehlende Puzzleteil für digitale Verwaltungsleistungen. Um den Staat zu modernisieren, lernfähiger und bürgerorientierter zu machen, wollen wir etwa den mobilen Personalausweis auf dem Smartphone (Wallet-Lösungen) schaffen und so hoheitliche Identitäten mit höchster Sicherheit nutzbar machen.

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SPD

Auch wir wollen, dass jede:r Bürger:in ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben soll, die digitalen Verwaltungsdienstleistungen des Staates freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen.

Braucht Deutschland ein eigenes Digital-Ministerium?

CDU/CSU

Wir wollen ein Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation. Damit unser Land effizient die digitalen und technologischen Herausforderungen bewältigt und die Modernisierung des Staates zentral koordiniert wird, werden wir ein solches Bundesministerium schaffen. Es soll eine Umsetzungseinheit für konkrete digitalpolitische Projekte sein, wie beispielsweise für die Corona-App oder den elektronischen Personalausweis. Es soll die zentrale politische Steuerungsstelle für Innovationen und Digitalisierung werden, die die Modernisierung des Staates und der Verwaltung vorantreiben und eine Vorbild- und Testfeldrolle innerhalb der Bundesregierung durch den Einsatz neuer Arbeitsmethoden und Technologien einnehmen.

Wir werden einen Digital-TÜV vor die Gesetzesberatung setzen. Die zentrale Koordination dafür wird das neue Digitalministerium übernehmen. Ein Digitalministerium braucht ferner einen klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich sowie eine eigenständige Budgethoheit. Wir brauchen – gerade für ein Digitalministerium – eine Zusammenarbeit in der Bundesregierung, die klare Verantwortlichkeiten definiert, aber in den dringlichsten, gemeinsam definierten Reformbereichen auch eine kraftvolle Umsetzung ermöglicht. Insofern müssen wir auch das Ressortprinzip in seiner starren Form begrenzen.

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FDP

Wir Freie Demokraten fordern ein Ministerium für digitale Transformation. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine schlankere und effizientere Regierung zu gestalten, wollen wir Kompetenzen in einem Ministerium bündeln und es eng mit den anderen Regierungsressorts verknüpfen. Nur so können wir die digitale Transformation von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Nutzen aller Menschen in unserem Land schnell, effizient und konsistent gestalten.

Die Grünen

Das mangelhaft bearbeitete und koordinierte Feld der Digitalisierung muss mit Kabinettsrang und eigenem Budgetrecht versehen werden. Es muss eine klare und effektive Koordinierung in der Bundesregierung erfolgen und eine ressortübergreifende Modernisierungsvision entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass alle Ressorts innovativeres Arbeiten ermöglichen und mit eigenständigeren Agenturen sozial-ökologische Innovationen und Digitalisierung vorangetrieben werden.

SPD

Nein. Die Digitalisierung ist erfasst als Querschnittsthema alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Felder und Ebenen. Herkömmliche Organisationsformen – wie klassische sektorale Ministerien – sind daher mit ihrer Gestaltung überfordert. Zudem wäre ein neu zu schaffendes Ministerium erst nach Monaten wirklich aufgestellt und arbeitsfähig. Wir müssen jetzt handeln.

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Statt wie bislang üblich strikt am Ressortprinzip orientiert, muss Digitalpolitik daher in Zukunft vor allem agil und projektorientiert in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien aber auch mit dem Parlament, der EU, den Zuständigen anderer EU-Mitgliedstaaten und der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft organisiert werden.

Notwendig ist eine strategische Steuerung mit einer klaren Mission aus dem Bundeskanzleramt. Dazu gehört insbesondere die Formulierung einer Digitalen Agenda mit mittelfristigen Zielsetzungen, klaren und messbaren Zwischenzielen sowie einer realistischen Umsetzungsstrategie mit fortlaufendem Monitoring durch ein mit echten Kontrollmechanismen ausgestattetes Digitalkabinett.

Braucht es ein Recht auf Internetzugang?

CDU/CSU

Wir haben ein Recht auf schnelles Internet bereits in dieser Legislatur verankert. Gegenstand des Anspruchs auf schnelles Internet ist ein Anschluss, der insbesondere die Nutzung bestimmter Mindestdienste ermöglichen muss. Die entsprechende Verordnung zur weiteren Ausgestaltung wird bis Ende Mai 2022 erlassen werden.

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FDP

Wir wollen sicherstellen, dass jeder das Internet nutzen kann, um sich das Leben zu erleichtern oder ein Unternehmen aufzubauen – egal ob in der Großstadt oder auf dem Land. Darum wollen wir ein Netz ohne künstliche Staatsgrenzen, aber mit klaren Grenzen für staatliche Zugriffsrechte und ausgewogenen Regeln für datenbasierte Geschäftsmodelle und die Plattform-Ökonomie. Dafür betrachten wir die Netzpolitik ganzheitlich, das heißt auch Infrastrukturpolitik gehört dazu, die Beschleunigung des Breitbandausbaus aber auch der flächendeckenden 5G-Infrastruktur.

Die Grünen

Schon heute haben alle Bürger:innen im Rahmen des Universaldienstes ein Recht auf einen Internetzugang, der mindestens die Nutzung einiger Dienste ermöglicht (Webseitenaufruf, E-Mail et cetera). Wir wollen diesen Anspruch so ausgestalten, dass er leicht und unbürokratisch durchsetzbar wird. Jede:r Bürger:in sollte mindestens so viel Download-Bandbreite bekommen können, wie heute schon der Mehrheit der Nutzer:innen zur Verfügung steht.

SPD

Wir haben mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im April 2021 bereits ein Recht auf schnelles Internet geschaffen. Das modernisierte TKG tritt Anfang Dezember 2021 in Kraft. Ab Mitte 2022 können dann alle Bürger für ihre Häuser und Wohnungen bessere Internetverbindungen einfordern. Die Bundesnetzagentur wird solche Beschwerden prüfen.

Regulierung von Monopolisten: Wie wollen Sie für „offene Daten“ sorgen?

CDU/CSU

Digitale Plattformen sind ein zentraler Baustein der digitalen Wirtschaft, weil sie als  Schnittstellen fungieren und Wachstum befördern. Darum tragen sie eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb. Mit dem Digitalisierungs-GWB haben wir als erstes Land der Welt einen neuen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der Tech-Giganten in die Schranken weist und gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Damit sichern wir den fairen Wettbewerb, die Innovationskraft unserer Unternehmen und die Wahlfreiheit der Verbraucher in der Digitalwirtschaft. Dies wollen wir auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleisten.

Sehr große Online-Plattformen haben besondere Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie müssen daher noch transparenter sein und geeignete Risikomanagement-Instrumente entwickeln, um die Integrität ihrer Dienste vor manipulativen  Techniken zu schützen. Möglichkeiten zur Verpflichtung von Interoperabilität oder dem Teilen von Daten mit kleineren Wettbewerbern müssen ebenfalls geprüft werden.

Wir sorgen für mehr Datentransparenz bei digitalen Angeboten. Wir wollen einfache, verständliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie damit vermeintlich „kostenlose“ Dienste bezahlen und aktiv über die Nutzung ihrer Daten entscheiden. So wollen wir zum Beispiel volle Transparenz darüber herstellen, welche Daten im Rahmen von Smarthome und digitalen Assistenten erhoben und wie sie verwendet werden. Die Datenkompetenz in der Verbraucherbildung und -aufklärung wollen wir weiter stärken.

Wir wollen allen ermöglichen, schnell und sicher im Internet unterwegs zu sein und gleichzeitig eine mündige Entscheidung über die Nutzung der eigenen Daten zu treffen. Dafür müssen Einverständniserklärungen und Cookie-Einwilligungen einfacher und klarer erteilt werden können. Neue Möglichkeiten eröffnet ein freiwilliger Datenspendepass. Wir werden den Wechsel zwischen Anbietern erleichtern, indem Schnittstellen und technische Standards für die Datenmitnahme geschaffen werden. Wir wollen die Interoperabilität von Messenger-Diensten verbessern.

FDP

Große Online-Konzerne sollten alle Daten, die von Nutzern nicht für einen bestimmten Zweck beziehungsweise Angebot des Konzerns erhoben worden sind, als sogenannte „Commons“ beziebungsweise Open Access anonymisiert für Dritte zugänglich machen. Das sind also alle Daten, die bei der Nutzung eines Services nebenbei anfallen, zum Beispiel Browserdaten, Cookie-Daten, Geodaten et cetera. Diese Daten sind erstmal keine direkte notwendige Ressource für das Angebot des Konzerns, sondern eine Art „Überschuss“. Deswegen sollten sie auch für Dritte zugänglich gemacht werden. Ein Wettbewerbsnachteil für die Konzerne entsteht dadurch nicht. Vielmehr wird dadurch der Wettbewerb im Markt gestärkt, ebenso wie die Transparenz welche Daten wofür gesammelt und genutzt werden.

Die Grünen

Wir setzen uns für einen funktionierenden und fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten ein. Die Interoperabilität ihrer Software und ihrer digitalen Dienste sowie Datenportabilität und offene Schnittstellen sind wo immer möglich von bereits marktbeherrschenden Unternehmen verpflichtend zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine dementsprechend ambitionierte Umsetzung des Digital Markets Act auf europäischer Ebene ein. Unter dem Dach eines eigenständigen europäischen Kartellamts wollen wir deshalb eine europäische Digitalaufsicht etablieren, die als Frühwarnsystem fungiert und sanktionsbewährte Kooperations- sowie Transparenzpflichten aussprechen kann. Unternehmen sollen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden können, wenn ihre Marktmacht zu groß wird oder bereits zu groß ist. Die Datenzugangsregelungen nach der 10. GWB-Novelle müssen spezifiziert werden.

SPD

Daten sollen für gemeinwohlorientierte digitale Dienstleistungen und Innovationen nutzbar gemacht werden und nicht nur wenigen großen Daten-Monopolisten zur Verfügung stehen. Wir werden ein Datengesetz schaffen, das das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt. Dafür werden wir auch eine vertrauenswürdige Daten-Teilen-Infrastruktur fördern, öffentliche Datentreuhänder einrichten und gleichzeitig dafür sorgen, dass die großen Konzerne ihre Daten für gemeinwohlorientierte Ziele teilen müssen. Rückschlüsse auf einzelne Personen dürfen dabei nicht möglich sein.

Wo die öffentliche Hand Aufträge vergibt, muss sie darauf bestehen können, dass die Daten, die im Rahmen des Auftrages erhoben werden, wieder an sie zurückfließen.

Der Staat muss beim Datenteilen mit gutem Beispiel vorangehen und einen breiten Datenzugang im Sinne von Open Data ermöglichen. Das Informationsfreiheitsrecht werden wir zu einem wirksamen Transparenzrecht weiterentwickeln und ausbauen.

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