Anzeige
Anzeige
News
Artikel merken

Telekom Stream on: Jetzt prüft der EuGH das Angebot

Wie steht es mit der Netzneutralität? Das haben die Gerichte im Fall des Telekom-Angebots Stream on zu entscheiden. Doch die Kölner Verwaltungsrichter haben jetzt den EuGH um Rat gefragt.

1 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige
Der Stream-On-Tarif der Telekom ist umstritten. (Foto: 360b / Shutterstock.com

Im Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über die die hinzubuchbare Option Stream on haben die Richter des Verwaltungsgerichts Köln jetzt die Brüsseler Kollegen vom Europäischen Gerichtshof ins Boot geholt. Konkret geht es dabei um mehrere Fragen, wie der Traffic bei Zero-Rating-Angeboten behandelt werden muss und ob eine Reduzierung der Bandbreite als zulässige Maßnahme im Sinne des Datenverkehrs-Managements gesehen werden kann.

Anzeige
Anzeige

Die Bundesnetzagentur hatte bemängelt, dass die Deutsche Telekom bei dem vor fast drei Jahren vorgestellten Angebot einige Video- und Audio-Angebote nicht auf den inkludierten Datenverkehr anrechnete. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Beschwerde der Bundesnetzagentur im Eilverfahren auch stattgegeben und die Telekom hatte infolgedessen die geforderten Änderungen im vergangenen Jahr umgesetzt.

Telekom Stream on: Was sagt der EuGH dazu?

Doch die Kölner Richter fragen nun im tatsächlichen Verfahren, ob im Vertragsverhältnis zwischen dem Provider und dem Endkunden überhaupt das Netzneutralitätsgebot eingehalten werden muss oder ob es sich dabei nicht vielmehr um ein Gebot zur Gleichbehandlung des Traffics handelt, das den Provider bindet (nicht aber gegenüber seinem Endkunden). Unklar ist außerdem, ob die Reduzierung einer Bandbreite als Verkehrsmanagement im Datenverkehr eingestuft werden kann oder ob dadurch die Nutzerrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Anzeige
Anzeige

Das Thema Zero-Rating-Dienste hat die europäische Gesetzgebung bereits seit einigen Jahren auf dem Schirm. In den Leitlinien zur Netzneutralität heißt es beispielsweise, dass „Praktiken, die technische Unterscheidungen vorsehen, eine Ungleichbehandlung darstellen“ und damit unrechtmäßig seien. An der Geschichte hängt aber noch ein weiteres Thema – das Roaming, genauer die Frage, ob eine Fair-Use-Politik, die beispielsweise eine Roaming-Beschränkung im Ausland rechtfertigt, in Ordnung ist. Hierzu hatte bereits im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht im Fall des Vodafone-Pass nachgefragt, nachdem Vodafone die Beschränkung seitens der Bundesnetzagentur verboten bekam.

Anzeige
Anzeige

Das könnte dich auch interessieren: Breitband-Internet: Wo du richtig schnell surfen kannst – und wo nicht

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige