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Geduldet: Tesla betreibt 1.800 illegale Ladesäulen in Deutschland

Das deutsche Eichrecht hat zur Folge, dass Tesla mit seinen 1.800 Superchargern der größte Betreiber illegaler Ladesäulen in Deutschland ist – befindet sich dabei aber in bester Gesellschaft.

1 Min. Lesezeit
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Teslas Supercharger entsprechen nicht dem deutschen Recht. (Bild: Anski21 / Shutterstock.com)

Gesetzeskonforme Ladesäulen gibt es derzeit nur von ABB, Alpitronic, der Porsche-Tochter ADSTec und Compleo. Alle anderen halten sich bei der Betankung der Kundenfahrzeuge nicht an deutsches Recht.

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Die meisten illegalen Ladesäulen in Deutschland betreibt dabei der US-Autobauer Tesla mit seinen 1.800 Superchargern. Aber auch bei etwa Ionity wird geltendes Recht nicht eingehalten.

Strommengen nur geschätzt richtig: Eichgesetz wird ignoriert

Wo ist der Haken? In Deutschland gilt das Eichgesetz, das bezogen auf Ladesäulen vorschreibt, dass sich Ladende darauf verlassen können müssen, die exakt korrekte Strommenge abgerechnet zu bekommen. Dazu muss jede Ladesäule einen geeichten, also von den Eichbehörden kontrollierten Zähler haben.

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Die Regelung gilt unabhängig vom Standort der Ladesäule – demnach nicht nur an öffentlichen Ladesäulen, sondern auch an Säulen auf Privat- oder Betriebsgrundstücken, sofern dort Ladestrom verkauft wird.

In der Vergangenheit spielte das Eichrecht für Ladesäulen keine Rolle, weil die Betreiber, allen voran Tesla, den Strom teilweise verschenkt oder pauschal abgegeben hatten. In diesen Fällen ist eine genaue Abrechnung nicht gefordert, weil schließlich vorab klar ist, wie viel am Ende in Summe bezahlt werden muss.

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Die Tesla-Supercharger gelten dabei als besonders problematisch, weil sie auch an den Säulen keinerlei Anzeigen vorhalten. Ladende sehen ausschließlich in der Hersteller-App die Eckdaten des jeweiligen Ladevorgangs nebst Preisen. So ist ein maximal intransparenter Betrieb möglich.

Eichbehörden halten still

Die Behörden geben sich geduldig. Sie verlangen lediglich, dass die Betreiber ihre nicht vorschriftsmäßigen Ladestationen an die zuständigen Landeseichbehörden melden und dabei offenlegen, bis wann sie beabsichtigen, diese gesetzeskonform umzurüsten.

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Die bisherigen Hoffnungen der Behörden, alle Betreiber würden bis Ende 2022 konform werden, haben sich bereits zerschlagen. Wie das Handelsblatt berichtet, sei zu erwarten, dass sich der Nachrüstungsprozess von Schnellladeinfrastruktur noch bis zum Ende des Jahres 2023 hinziehen werde.

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