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OVG hebt Rodungsstopp auf dem geplanten Tesla-Werksgelände in Grünheide auf

Schlappe für die Grüne Liga und den bayrischen VLAB. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Tesla die Rodungsarbeiten in Grünheide fortsetzen darf.

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Gerodete Bäume und Kiefern in Grünheide, wo die Tesla-Fabrik entstehen soll. Wertvoller Wald oder Forst-Monokultur? (Foto: dpa)

Auch im Laufe des heutigen Tages sind noch Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten beim OVG Berlin-Brandenburg eingegangen. Am Abend haben die Richter sodann entschieden, dass die Baumfällungen auf dem Gelände des geplanten Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide fortgesetzt werden dürfen.

Rodungsstopp gestoppt: OVG bestätigt Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)

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Das Gericht wies damit die die Klagen des Umweltverbands Grüne Liga und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) gegen die Rodung von 92 Hektar Kiefernwald ab und bestätigte damit die erstinstanzliche Entschjeidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Das berichtet der Tagesspiegel, der dafür sowohl vom OVG wie auch vom Anwalt des Umweltverbands Grüne Liga die Bestätigung erhielt.

OVG erklärt Sondererlaubnis des Landesumweltamtes für rechtmäßig

Tenor des Urteils ist danach, dass die Abholzung eines Wirtschaftswaldes ein weniger schwerwiegender Natureingriff ist. Zudem sei die Erlaubnis für die Rodung ohne vorliegende Genehmigung für den Bau der Fabrik entscheidungsreif gewesen. Alle für die Entscheidung nötigen Stellungnahmen hätten vorgelegen.

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Weil somit die Beurteilung der voraussichtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens hinreichend zu beurteilen war, habe das Landesumweltamt Brandenburg die Genehmigung für den vorzeitigen Beginn der Arbeiten rechtmäßig erteilen dürfen. Das Auslaufen der Frist im Rahmen der öffentlichen Beteiligung habe daher nicht abgewartet werden müssen, so die Richter.

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Die Eingabefrist läuft noch bis zum 5. März 2020. Gerodet werden darf wegen der dann beginnenden Brutperiode indes nur bis Ende Februar. Nach Einschätzung des Gerichts sind für die restlichen Baumfällarbeiten noch etwa drei Tage zu veranschlagen. Damit kann Tesla die Rodung noch vor Ende Februar zum Abschluss bringen.

Hätten die Umweltverbände obsiegt, wäre die Fortsetzung der Rodungsarbeiten nicht mehr vor Beginn der Brutperiode und damit erst wieder im Herbst möglich gewesen. Das wiederum hätte Tesla berechtigt, vom Kaufvertrag für das Gelände zurückzutreten.

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Eilanträge waren auf breites Unverständnis gestoßen

Das Vorgehen der Grünen Liga hatte zu einer Welle von Protesten geführt, darunter solche aus der Grünen Liga selbst. Sogar Politiker aus den Reihen der Grünen, darunter die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hatten ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht.

Auch in Brandenburgs Landesregierung war der Rodungsstopp mit Sorge zur Kenntnis genommen worden. Der US-amerikanische Autohersteller hatte sich nämlich vertraglich das Recht gesichert, bis Ende 2021 vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern sich „schwerwiegende Gründe“ gegen die Investition ergeben.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach von der SPD meinte hierzu: „Wenn wir denen zu lange zu große Schwierigkeiten machen, würde ich durchaus dieses Risiko sehen. Wir sind ein bisschen nervös.“

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Nun kann allerorten aufgeatmet werden. Die Rodung darf ab sofort fortgesetzt werden. Der Zeitplan für den Bau des Werks ist nicht länger in Gefahr.

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