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Tesla: Datenschutzprobleme wegen integrierten Kameras?

Teslas E-Autos sind mit Kameras ausgestattet. Das ist kein Geheimnis. Doch verstoßen diese möglicherweise gegen den deutschen Datenschutz.

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Bekommt Tesla wegen Kameras wie dieser Datenschutzprobleme in Deutschland? (Foto: nrqemi / Shutterstock)

In Sachen Elektromobilität ist und bleibt der Konzern von Elon Musk nach wie vor das Maß der Dinge. Auch in Deutschland will Tesla ab 2021 endgültig durchstarten und in der sogenannten Gigafactory in Grünheide über eine halbe Million Elektroautos im Jahr produzieren. Diesem Vorhaben sollte eigentlich auch nichts mehr im Wege stehen.

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Wäre da nicht ein kleines, aber nicht ganz unwichtiges Detail, das nun Datenschützer auf den Plan gerufen hat. Es geht um die Kameras, die in den Tesla-Modellen verbaut sind. Integriert sind diese, um dem Fahrer zu assistieren. Sie erkennen Hindernisse, messen Abstände und unterstützen beim Einparken.

Kameras können deaktiviert werden

Eine Analyse der ARD-Magazins „Kontraste“ hat jedoch ergeben, dass die Kameras auch systematisch den Innenraum und die Umgebung aufzeichnen, und zwar gestochen scharf. Bereits 2017 hatte Tesla neue AGB veröffentlicht, die es dem Unternehmen ermöglichen, Bilder aus den Autos zu beziehen. Kunden wurden damals aufgefordert, einer neuen Daten-Teilungs-Policy zuzustimmen, damit Tesla Videoclips aufzeichnen konnte. Das Kamerasystem kann vom Fahrer zwar manuell teilweise deaktiviert werden, er hat jedoch keinerlei Kontrolle mehr darüber, was für personenbezogene Daten letztendlich gespeichert werden und auf US-Servern von Tesla landen.

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Gefilmt werden unter anderem Nummernschilder, Personen und Gesichter. Das sei unzulässig, teilte der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, der ARD mit: „Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein. Solche Kameras dürfen immer nur im Einzelfall bei einem konkreten Ereignis eingesetzt werden. Aber das dauerhafte Filmen durch Fahrzeuge ist verboten.“

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Laut Tesla werden die gesammelten Daten lediglich dafür verwendet, um die autonomen Fahrsysteme weiter zu verbessern.

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Privatssphäre ist doch seit der Einführung des Internets durch Onlinehandel, WhatsApp & Co Vergangenheit.
So lange die Bilddaten nur temporär, wie zur Erkennung relevanter Verkehrsparameter genutzt werden, ist das nicht zu beanstanden. Denke das alle Hersteller für autonomes Fahren aktuell äquivalent verfahren. Vielleicht hilft es auch Vandalismus und andere Straftaten einzudämmen und aufzuklären. Gut möglich das sich die Eine oder der Andere einen Alternativen Ort für sein Schäferstündchen suchen muss. Obwohl, das wird heut zu Tage auch von Hinz und Kunz ins Netz gestreamt :-)

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