Nach Test von Streamingdiensten: Datenschützer planen DSGVO-Beschwerde

Streaming im Visier von Datenschützern. (Foto: dpa)
Vor dem Hintergrund von Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronakrise boomen neben Onlinehandel, Chat-Apps und Videokonferenzanbietern auch die zahlreichen Streaminganbieter. Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb und die auf den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern spezialisierte Arbeiterkammer (AK) Wien haben verschiedene große Anbieter auf den dort herrschenden Datenschutz hin untersucht. Die Ergebnisse waren offenbar nicht durchgängig befriedigend – die AK Wien hat eine DSGVO-Beschwerde angekündigt.
Der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU zufolge müssen Anbieter Nutzer über die Verwendung personenbezogener Daten und ihrer Rechte in Bezug auf den Datenschutz aufklären – und zwar „präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form und in einfacher Sprache“. Noyb und AK Wien untersuchten die Musik- und Videostreamingdienste Amazon Prime, Apple Music, Dazn, Flimmit, Netflix, Soundcloud, Spotify und Youtube, inwieweit diese den Anforderungen nachkommen. Das Ergebnis laut AK-Wien-Mitteilung: „Was mit den Kundendaten passiert, bleibt oft im Dunklen“.
Von den im Test erhobenen elf Punkten bekamen Apple und Youtube jeweils die Bewertungen „nur teilweise“ oder „nicht zufriedenstellend“. Besser hielten sich da schon Soundcloud und der österreichische Filmstreaming-Anbieter Flimmit an die DSGVO-Vorgaben. Beide konnten sich das Siegel „überwiegend zufriedenstellend“ sichern. Insgesamt waren laut AK Wien bei 85 Einzelbewertungen nur 23 datenschutzrechtlich in Ordnung. 22 entsprachen nicht der DSGVO.
Die von dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete NGO Noyb hatte schon vor gut einem Jahr die mangelnden Datenschutzpraktiken der großen Streaminganbieter kritisiert und entsprechende Beschwerden eingereicht. Offenbar hat sich aber an der Lage bisher nicht viel geändert. Nopyb und AK Wien kritisieren, dass datenschutzrechtliche Infos oft unklar oder nicht vorhanden seien. Dabei verpflichte die Datenschutzgrundverordnung die Anbieter zu präzisen Informationen.
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