Digitale-Märkte-Gesetz: So will die EU bei Amazon durchgreifen
Die Europäische Kommission ist gerade dabei, die 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie mit einem neuen Gesetz aufzufrischen: dem Digitale-Dienste-Gesetz (Digital-Services-Act).
Dabei haben sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament große Pläne: EU-Kommissare wie Thierry Breton wollen die Macht und Monopole der großen Tech-Konzerne brechen und spekulieren sogar schon über ihre Auflösung.
Zusammen mit tatsächlichen digitalen Diensten wie Facebook, Tiktok oder Google will die Europäische Kommission aber auch digitale Märkte neu regulieren: die Unternehmen, die uns im Internet Produkte verkaufen, wie Amazon, Uber, Airbnb oder Ebay. Weil die Regulierung von digitalen Diensten und digitalen Märkten jeweils eine Mammutaufgabe ist, plant die Europäische Kommission neben dem Digital-Services-Act auch den Digital-Markets-Act.
Der Digital-Markets-Act
Auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen bei den Tech-Konzernen durchgreifen: Drei verschiedene Ausschüsse haben mittlerweile schon Initiativberichte vorgelegt, in denen sie der Kommission Maßnahmen vorschlagen.
In der zweiten Folge unserer Miniserie zur digitalen EU-Gesetzgebung spricht t3n-Reporter Jan Vollmer mit dem EU-Abgeordneten Tiemo Wölken darüber, was sich mit dem Digital-Markets-Act auf digitalen Märkten ändern könnte. Wölken erklärt dabei, wie die EU-Kommission für das Gesetz mit Whitelists und Blacklists neue Pflichten und Verbote für die Plattformen festlegen will – und wie wahrscheinlich es ist, dass die EU bei den Tech-Konzernen tatsächlich durchgreift.
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