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Was der Chef zu Weihnachten schenken sollte

Der Dezember ist der Monat der Weihnachtsfeiern und der Mitarbeitergeschenke. Doch welche Gabe passt? Und wie persönlich sollte das Geschenk sein? Kurz: Was macht den Mitarbeiter wirklich glücklich?

Von Yvonne Göpfert
3 Min.
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Grumpy Cat hat vermutlich einen Weihnachtsgeschenke-Flop erhalten.

Mit dem Geschenk hat die Firma die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Anerkennung zu zollen und sich zu bedanken für Loyalität und gute Arbeit. Weihnachten ist dafür ein idealer Zeitpunkt (sollte aber nicht der einzige bleiben). Immerhin sagen 57 Prozent der Angestellten, dass es ihnen im Berufsleben an Dankbarkeit und Wertschätzung fehlt, wie aus einer Umfrage von Sodexo, einem Anbieter für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, unter 1.500 deutschen Arbeitnehmern hervorgeht.

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Ein Geschenk an die Mitarbeiter soll also sowohl Wertschätzung ausdrücken als auch eine persönliche Note enthalten. Und hier beginnt der schmale Grat: Denn worüber sich der Chef freut, ist noch lange kein Highlight für den Mitarbeiter.  Das zeigt folgende Liste der Weihnachtsgeschenke-Flops.

Weihnachtsgeschenke- Flop: Kugleschreiber (Foto: fotolia /gena96)

Weihnachtsgeschenke-Flop: Kugleschreiber. (Foto: fotolia /gena96)

Weihnachtsgeschenke-Flops

Wunschgutschein.de hat im Oktober 1.001 deutsche Arbeitnehmer befragt, mit welchem Weihnachtsgeschenk ihr Vorgesetzter ihnen keine große Freude bereitet hat. Gerade einmal 17 Prozent der Befragten fanden die Auswahl des Chefs gut. Zu den fünf unbeliebtesten Geschenken zählen:

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  1. Küchen- & Haushaltsartikel
  2. Alkohol
  3. Kugelschreiber
  4. Schokolade und
  5. Kosmetik

Weihnachtsgeschenke – Das kommt an

73 Prozent der Arbeitnehmer wünschen sich Sodexo zufolge eher Sonderzahlungen oder Gutscheine als Dankeschön. Tank- oder Parfümgutscheine scheinen beispielsweise sehr beliebt zu sein, gerade, weil die Mitarbeiter bei den geldwerten Geschenken selbst entscheiden können, wofür sie das Geld nutzen möchten.

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Weihnachtsgeschenke: Gutscheine kommen an (Screenshot: wunschgutschein.de)

Top Weihnachtsgeschenke: Gutscheine kommen an. (Screenshot: wunschgutschein.de)

Weihnachtsgeschenke: Die steuerlichen Tücken

Steuerfreies Schenken und Feiern erlaubt das Finanzamt nur in engen Grenzen. Ob und welche Steuerzahlungen anfallen, hängt vom Wert der Präsente und von der Zielgruppe ab, denn für Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Geschäftspartner. Ausnahme sind Geschenke, deren Anschaffungspreis zehn Euro nicht übersteigt. Dann spricht das Finanzamt von Streuartikeln, und die gelten nicht als geldwerter Vorteil oder als Zuwendung. Somit fällt für sie auch keine Pauschalsteuer an.

Geschenke an Geschäftspartner  

Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Jahr und Person als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Um den Steuerabzug sicher zu bekommen, sind die Geschenke und die Empfänger zusätzlich in der Buchführung zu erfassen. In der Praxis reicht hierzu auch eine Liste, die an den Zahlungsbeleg geheftet wird. Entscheidend ist, dass jeder Beleg genau einem Empfänger zugeordnet wird. Bei Überschreiten der Freigrenze von 35 Euro führt das zum kompletten Wegfall des gesamten Betrages. Er kann somit in keinem Fall als Betriebsausgabe geltend gemacht und abgesetzt werden.

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Grundsätzlich muss der Empfänger eines Geschenks dessen Wert als Einnahme verbuchen und versteuern. Damit dieser sich aber nicht über die zusätzlichen Kosten ärgert, wenn der Schenkende ihm beispielsweise einen erlesenen Wein überreicht, kann der Geber diese Beträge in Form einer Pauschalsteuer übernehmen. Sie beträgt 30 Prozent aus dem Wert (beziehungsweise Kaufpreis) des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Lexware rät, den Beschenkten in jedem Fall auf die Übernahme der Pauschalsteuer hinzuweisen, damit dieser das Geschenk nicht nochmals als Einnahme versteuert.

Geschenke an Mitarbeiter  

Die Kosten für Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – egal in welcher Höhe. Trotzdem gilt auch bei den Mitarbeitern: Teure Geschenke müssen versteuert werden. Steuerfrei bleiben Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 EUR pro Anlass, die für ein besonderes, persönliches Ereignis (Geburtstag, Hochzeit, etc.) gegeben werden.

Aber Achtung: Weihnachten gehört nicht dazu! Hier kann der Arbeitgeber die Regelung nutzen, dass er einem Arbeitnehmer auch ohne direkten Anlass Sachzuwendungen im Wert von 44 Euro im Monat zukommen lassen darf. Viele Arbeitgeber nutzen diese Freigrenze, um ihren Mitarbeitern beispielsweise ein Jobticket zu spendieren. Die Weihnachtsgeschenke können unter diesem Posten ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.

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Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Freigrenze. Bekommt ein Arbeitnehmer auch nur einen Cent mehr im Monat zugewendet, wird der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtig, das heißt, der Mitarbeiter muss das Geschenk – analog zu seinem Arbeitslohn – mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Natürlich kann der Arbeitgeber auch hier die Pauschalsteuer übernehmen.

Weihnachtsgeschenke: Gutscheine, die in verschiedenen Shops einlösbar sind, sind beliebt. (Screenshot: wunschgutschein.de)

Weihnachtsgeschenke: Gutscheine, die in verschiedenen Shops einlösbar sind, sind beliebt. (Screenshot: wunschgutschein.de)

Weihnachtsgeschenke: Gehalt spielt eine Rolle

Und wie schenken nun deutsche Unternehmen?  Wer wenig verdient (unter 1.000 €), der bekommt laut der Umfrage von Wunschgutschein.de eher ein Geschenk. Nur 25 Prozent der Geringverdiener scheinen in der Weihnachtszeit leer auszugehen. Dafür bekommen 56 Prozent der Angestellten mit hohem Einkommen nichts. Höhere Chancen auf ein Geschenk hat auch, wer in Westdeutschland arbeitet: 55 Prozent der West-Firmen schenken eine Kleinigkeit. 45 Prozent sparen an dieser Stelle. In Ostdeutschland erhalten hingegen 56 Prozent kein Geschenk.

Hier findet Ihr: 5 Konkrete Ideen für eine digitale Weihnachtsfeier.

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5 Kommentare
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Dein t3n-Team

Max

Da würde mich mal interessieren was die Chefs bei t3n denn so für Weihnachtsgeschenke verteilen?

Antworten
Yvonne Göpfert

guck doch mal auf Seite 2 – letzter Satz ;)

Antworten
Jannis

Mich würde interessieren, was Ihr von wunschgutschein.de als Geschenk bekommen habt :). Müsste ja fast schon als Spnsored Post gekennzeichnet werden.

Antworten
Yvonne Göpfert

Hallo Jannis,
wenn du genau liest, entdeckt du drei Quellen in dem Text:
1. Sodexo (www.sodexo-benefits.de)
gehört Sodexo Pass GmbH aus Frankfurt/M.
2. wunschgutschein.de
gehört Digital Wishes GmbH aus Brilon
3. und Lexware für die Steuerfragen
Am besten, du fragst da mal nach, warum Sie uns nix geschickt haben ;)

Antworten
Jörg k. Unkrig

Unter dem Titel hätte ich mir mehr praktische Tipps gewünscht. Artikel wirkt schnell runtergeschrieben und geht mir zu sehr auf steuerliche Vorteile ein. Was Mitarbeiter wirklich glücklich macht, kommt leider sehr kurz.

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