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Tracking ohne Einwilligung: NGO reicht Beschwerde gegen Google ein

Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb wirft Google Verstöße gegen die DSGVO vor. Demnach wird jedes Android-Gerät mit dem ersten Einschalten zum Tracking-Gerät.

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Womöglich droht Google das nächste DSGVO-Bußgeld. (Foto: Linda Parton/ Shutterstock)

Noyb hat eine DSGVO-Beschwerde gegen Google eingereicht. Die von Max Schrems gegründete österreichische NGO wirft Google vor, Nutzer ohne eine rechtliche Grundlage über die sogenannte Werbe-ID zu tracken, wie der Verein mitteilt. Über diese ID würde Google Daten „an unzählige Dritte im Werbe-Ökosystem“ weitergeben.

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Noyb war ebenfalls an der DSGVO-Beschwerde gegen Google beteiligt, die zu einer Rekordstrafe von 50 Millionen Euro geführt hatte. Auch diesmal droht eine hohe Strafe.

Android-Smartphone als Tracking-Gerät

Mit dem ersten Einschalten eines neuen Android-Smartphones platziert Google eine Tracking-ID auf dem Gerät. Laut Noyb können Drittanbieter darüber die Nutzer überwachen. „Im Wesentlichen kaufen Sie ein neues Android-Telefon, aber durch das Hinzufügen einer Tracking-ID erhalten Sie ein Tracking-Gerät“, sagt Stefano Rossetti, Anwalt für Datenschutz bei Noyb, laut Mitteilung.

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Vor der Generierung dieser ID werden Nutzer nicht nach ihrer Einwilligung gefragt. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zustimmen.

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Nutzer haben keine Wahl

In den Geräteeinstellungen ist die ID im Bereich Datenschutz zu finden. Dort lässt sie sich zurücksetzen und durch eine neue ID ersetzen. Das sei nur eine „Wahl zwischen Tracking oder mehr Tracking“, so Noyb. Durch das Ersetzen der ID werden demnach die bisher gesammelten Daten nicht gelöscht.

„Das System von Google scheint die Ausübung der Nutzerrechte strukturell zu verweigern“, so Rossetti. Denn es gebe keine Möglichkeit, die Generierung der Werbe-ID und das damit verbundene Tracking von Vorneherein abzulehnen.

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Strafe theoretisch in Milliarden-Höhe möglich

Noyb hat die Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Verstöße gegen die DSGVO können zu einem Bußgeld von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes führen. Berechnungen von Noyb zufolge wären das in diesem Fall bis zu 5,94 Milliarden Euro.

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dennis

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