Berliner Behörde bleibt trotz Microsofts Abmahnung bei Warnung vor Skype und Teams
Am Montag veröffentlichte die Behörde erneut einen Warnhinweis gegen „gängige Produkte von Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications“. Microsoft hatte sich über eine ähnliche Warnung, die auf der Website der Berliner Datenschützer stand, in einem Brief beschwert und um ein klärendes Gespräch gebeten. Daraufhin hatte Smoltczyk die Vorwürfe zunächst von der Website genommen.
Die Datenschutzbehörde erklärte, die Überprüfung der Dokumente habe keinen inhaltlichen Änderungsbedarf der Empfehlungen ergeben. „Es wurden nur einige geringfügige Konkretisierungen an den Texten vorgenommen. In der alten Version des umstrittenen Dokuments zum Einsatz von Videokonferenz-Diensten in der Coronakrise hieß es: „Wir weisen darauf hin, dass einige verbreitet eingesetzte Anbieter die aufgeführte Bedingungen nicht erfüllen, darunter Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications“. In dem neuen Dokument lautet das Urteil zu den US-Anbietern nun so: „Wir weisen darauf hin, dass einige verbreitet eingesetzte Anbieter zu Redaktionsschluss (22. Mai 2020) nicht alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen, darunter gängige Produkte von Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications.“
Woran stören sich die Datenschützer?
Bei Zoom geht aus dem Dokument indirekt hervor, woran sich die Datenschützer unter anderem stören. Sie verweisen darauf, dass sich bei einem Rückgriff auf die internationale Datenschutzvereinbarung Privacy Shield die Zertifizierung auch auf Personaldaten erstrecken müsse. Bei Zoom fehlt ein solches HR-Zertifikat.
Warum die Microsoft-Dienste Teams und Skype den Voraussetzungen nicht entsprechen, wird in dem Dokument nicht im Detail erläutert. Allerdings kündigt die Behörde an, „in Kürze eine ausführlichere Übersicht mit detaillierteren Angaben zu verschiedenen gängigen Anbietern von Videokonferenz-Diensten zu erstellen“.
Microsoft hatte zuvor Bedenken zurückgewiesen. Die Videokonferenzen und -telefonie über Microsoft Teams und Skype for Business Online seien während der Übertragung stets verschlüsselt und würden nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben und abgesichert. Beide Dienste könnten „ohne Einschränkung auch für sensible Gespräche und Inhalte genutzt werden“. Auch die datenschutzrechtlich erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen seien abgeschlossen worden. dpa
Zum Weiterlesen:
- Die 7 schlimmsten Typen in Videokonferenzen – gehörst du dazu?
- Videokonferenz: Zoom gibt Nutzern mehr Mitsprache bei Auswahl der Rechenzentren
- Videokonferenzen mit Jitsi Meet: So setzt ihr euren eigenen Server auf
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team