
Vlodymyr Zelensky. (Foto: Sergei Chuzavkov / shutterstock)
Überraschenderweise gab Vlodymyr Zelensky das Gesetz am 5. Oktober zurück. Dabei kritisierte er den Vorschlag auf seinem Tisch wie folgt:
„Die Bestimmungen des Gesetzes schaffen nicht die vollständigen rechtlichen Mechanismen, die für seine Umsetzung erforderlich sind, … [Sie] erfüllen nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die rechtliche Anerkennung als Teil des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 8 der Verfassung der Ukraine), …
[Die Bestimmungen] sorgen auch nicht für verständliche und transparente Bedingungen für die Teilnehmer am Markt für virtuelle Vermögenswerte und die Anleger, was nicht zu einem angemessenen Schutz ihrer Rechte beitragen wird.“
Keine neue Stelle, dafür mehr Kontrolle durch die Nationalbank
In Zelenskys Augen müssen dabei allem voran die Verantwortlichkeiten bezüglich der Kryptowährungen anders bestimmt werden. Bislang sah das Gesetz als Regulierende ein Dreiergespann vor. Dieses sollte aus der Nationalen Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt und dem Ministerium für digitale Transformation gebildet werden. Zusätzlich plante das Parlament, eine weitere zentrale Stelle eigens für Kryptowährungen zu schaffen. Jene neue Verwaltungsstelle würde jedoch erhebliche Mittel aus dem Staatshaushalt einfordern. Mit unter deswegen machte der Präsident nun kurzen Prozess.
Er schlägt vor, dass die Nationale Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt zur hauptregulierenden Instanz wird. Sie solle in Zukunft auch die Entscheidung über die Zulassungen neuer Kryptobörsen und -geschäfte treffen. Darüber hinaus empfiehlt er als die überwachende und kontrollierende Instanz die Nationalbank der Ukraine. Dabei streicht der Vorschlag des Präsidenten nun konkrete Passagen raus, schlägt Änderungen vor und definiert die Aufgaben dieser beiden Organe.
Inhalte bleiben prinzipiell gleich
Weiterhin sollen Kryptowährungen als immaterielle Vermögenswerte, die in elektronischen Daten ausgedrückt werden, definiert bleiben. Auch werden die Rechte und Pflichten für die Marktteilnehmer:innen und die Grundsätze der Staatspolitik im Sinne der ukrainischen Verfassung weiter ausgeführt. Darüber hinaus sollen die bereits entwickelten Kriterien, die Unternehmen zur Niederlassung in der Ukraine erfüllen müssen, bestehen bleiben.
Mit Zelenskys Forderungen ist zumindest klar, dass die ukrainische Krypto-Freiheit nicht in dem zunächst vermuteten Ausmaß bestehen bleiben wird. Dadurch, dass die Krypto-Zentralstelle wegfällt, ist auch davon auszugehen, dass Kompetenzen verloren und benötigte Infrastruktur sowie Investitionen zurückgehalten werden könnten. Im Gegensatz zu Russland und China zeigt sich die Ukraine jedoch weiterhin krypto-freundlich. Das mag auch daran liegen, dass viele Beamte:innen des Landes Besitzer:innen prall gefüllter Bitcoin-Wallets sind. Angeblich gehört die Ukraine somit zu einem der wenigen Staaten, in dem sich Bitcoin in öffentlicher Hand befinden.
Autor des Artikels ist Marlene Müller.