Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Drängende Fragen zur Arbeitszeit: Rauchen, Umziehen, Kaffeepause – eine Juristin klärt auf

Um Beginn und Ende der Arbeitszeit kursieren viele Halbwahrheiten. Hier erklärt eine Juristin, was wirklich Arbeitszeit ist und was nicht.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Zählt rauchen oder eine Kaffeepause zur Arbeitszeit? (Bild: Lucky Business/ Shutterstock)

Hier und da herrscht Unklarheit in der Belegschaft über den Beginn der tatsächlichen Arbeitszeit. Etwa dann, wenn Kolleginnen und Kollegen sich uneins darüber sind, ob bereits das Betreten des Firmengeländes schon die Arbeitszeit einläutet. Oder wenn darüber gestritten wird, ob die Raucher- beziehungsweise Kaffeepausen zur Arbeitszeit zählen.

Anzeige
Anzeige

Karina Bischoff ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und arbeitet als Associate im Bereich Internationales Arbeitsrecht für die Düsseldorfer Kanzlei Bird & Bird. Im Gespräch mit t3n klärt sie drängende Fragen zur Arbeitszeit, etwa zum Anfang und Ende sowie den Pausen.

Gilt das Hochfahren des Computers als Arbeitszeit?

„Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit, sobald der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin ihr Tagwerk aufnimmt beziehungsweise die Arbeitsleistung anbietet“, erklärt Karina Bischoff. Wann das tatsächlich der Fall ist, sei jedoch nach Einzelfall zu beurteilen.

Anzeige
Anzeige

Dabei müssen auch die betrieblichen Besonderheiten im Blick behalten werden. Beispielhaft nennt sie Wegezeiten auf dem Firmengelände, die zum konkreten Arbeitsplatz führen. In jedem Falle zähle jedoch das Hochfahren des Computers am Schreibtisch zur Arbeitszeit.

Letzteres fällt rein rechtlich gesehen nämlich unter die sogenannte Rüstzeit. Der Begriff meint die Zeit, die die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer für Vorbereitungshandlungen benötigt, um sich auf die eigentliche Tätigkeit vorzubereiten.

Anzeige
Anzeige

„Dazu zählt das Hochfahren des Computers, das Anlegen von Arbeitskleidung oder das Bereitstellen und Einrichten von Maschinen“, so Karin Bischoff. „Es zählt zur Arbeitszeit, was für die vergütete Arbeit unerlässlich ist und nur am Arbeitsort durchgeführt werden kann.“

Sind Kaffee- und Raucherpausen auch Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Laut Arbeitszeitgesetz haben Teammitglieder ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden ein Recht auf mindestens eine halbe Stunde Ruhepause, ab neun Stunden auf eine Dreiviertelstunde.

Anzeige
Anzeige

„Faktisch zählen Kaffee- und Raucherpausen somit nicht zur Arbeitszeit, weil durch sie die Arbeit unterbrochen wird“, so Karina Bischoff. Führungskräfte dulden diese Arbeitsunterbrechungen jedoch häufig, weil sie das Betriebsklima und die Motivation stärken.

„Der Arbeitgeber kann jedoch von der Arbeitnehmerin beziehungsweise dem Arbeitnehmer verlangen, dass die Zeit der Unterbrechung der Arbeit nachgeholt wird, oder derartige Pausen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus sogar ganz verbieten“, so die Juristin weiter.

In eigener Sache: In unserem t3n-Guide lernst du, wie Führen im Homeoffice am besten funktioniert und worauf Teamleitende und Personalverantwortliche achten sollten. Lerne mit unseren Praxisguides mehr für deinen Job. Hier gehts zum Shop!

Büro-Alltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren

Büroalltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren Quelle: Vaobullan-Shutterstock / Twitter
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige