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UNO‑Abkommen zur Cyberkriminalität: Menschenrechtler warnen vor globaler Massenüberwachung

Eigentlich soll das erste globale Abkommen gegen Cyberkriminalität mehr Sicherheit schaffen. Stattdessen wächst die Sorge, dass es autoritären Staaten neue Macht bei der Online-Überwachung verleiht.

Von Noëlle Bölling
2 Min.
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Kritiker:innen warnen: Das Abkommen könnte missbraucht werden. (Foto: Shutterstck / janews)

Mehr als 60 Staaten haben ein Uno-Abkommen unterzeichnet, das die internationale Bekämpfung von Cyberkriminalität stärken soll. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Verfolgung von Kindesmissbrauch und Geldwäsche. Wie der Spiegel berichtet, stößt der Beschluss allerdings auf viel Kritik. Vor allem Tech-Unternehmen und Menschenrechtsorganisationen stehen dem Abkommen skeptisch gegenüber.

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Guterres sieht es als „wichtigen Meilenstein“

Mit dem Vertrag soll die globale Zusammenarbeit gegen digitale Verbrechen verbessert werden, insbesondere in Bereichen wie der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder illegalen Finanzströmen. Bevor das Abkommen in Kraft tritt, muss es von den einzelnen Staaten allerdings noch ratifiziert werden. Der zuständige Ausschuss war trotz Widerstands aus den USA und Europa eingesetzt worden, nachdem Russland schon im Jahr 2017 einen ersten Vorstoß unternommen hatte.

Uno-Generalsekretär António Guterres bezeichnete das Abkommen bei der Unterzeichnungszeremonie im vietnamesischen Hanoi als „wichtigen Meilenstein”, der im Kampf gegen Cyberkriminalität nur der Anfang sei. Es ist das erste Abkommen dieser Art. „Der Cyberraum ist zu einem fruchtbaren Boden für Kriminelle geworden”, erklärte Guterres in seiner Rede. „Jeden Tag sorgen ausgeklügelte Betrügereien dafür, dass Familien um ihr Geld gebracht werden, Menschen ihre Existenzgrundlage verlieren und unsere Volkswirtschaften um hohe Summen geschädigt werden.“

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Menschenrechtler:innen äußern sich besorgt

Kritiker:innen warnen, dass die vage Formulierung mancher Straftatbestände leicht missbraucht werden könnte. Laut Heise äußerten Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation und Human Rights Watch die Sorge, das Abkommen könne grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Als „schwere Straftat“ gilt jedes Vergehen, das nach nationalem Recht mit mindestens vier Jahren Freiheitsentzug geahndet wird – ein Spielraum, der laut einem offenen Brief der NGOs missbraucht werden könnte, um legitime Aktivitäten wie Regierungskritik, friedliche Proteste, investigativen Journalismus oder Whistleblowing zu kriminalisieren.

Die Organisationen bemängeln zudem, dass das Abkommen Regierungen dazu verpflichtet, elektronische Beweise zu sammeln und mit ausländischen Behörden zu teilen, ohne dabei ausreichende Schutzmechanismen festzulegen. Auch der Branchenverband Cybersecurity Tech Accord, dem unter anderem Meta und Microsoft angehören, bezeichnete das Abkommen als möglichen „Überwachungsvertrag“. Es könne nicht nur den Datenaustausch zwischen Staaten erleichtern, sondern auch Sicherheitsforscher:innen kriminalisieren, die Systeme auf Schwachstellen prüfen. Der Verband warnt, Regierungen könnten mit dem Vertrag „bei fast jeder Straftat ihrer Wahl“ zusammenarbeiten.

NGOs raten von Unterzeichnung und Ratifizierung ab

Sabhanaz Rashid Diya, Gründerin des Tech Global Institute, kritisierte den Vertrag ebenfalls: „Sehr problematische Praktiken, die in autoritären Staaten gegen Journalisten verwendet werden, werden nahezu kopiert.“ Mehrere Organisationen rufen deshalb dazu auf, das Abkommen weder zu unterzeichnen noch zu ratifizieren. Sollte dies dennoch geschehen, müsse der Schutz der Menschenrechte bei der Umsetzung klar im Vordergrund stehen. „Russland war eine der treibenden Kräfte hinter dem Vertrag und wird sich sicherlich über die Unterzeichnung freuen“, erklärte Deborah Brown von Human Rights Watch.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 26.10.2025veröffentlicht, interessiert jedoch immer noch sehr viele unserer Leser:innen. Deshalb haben wir ihn aktualisiert und hier nochmals zur Verfügung gestellt.

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