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Bundesregierung erlaubt während der Coronakrise virtuelle Hauptversammlungen

Etliche Unternehmen mussten wegen der Coronakrise ihre Aktionärstreffen verschieben. Jetzt wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

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Für Hauptversammlungen gilt vorübergehend keine Präsenzpflicht. (Foto: Sophie James/ Shutterstock)

Wegen des geltenden Veranstaltungsverbots mussten mehrere Unternehmen in Deutschland ihre anstehenden jährlichen Hauptversammlungen auf unbestimmte Zeit verschieben. Dazu gehören laut Handelsblatt die Telekom, Daimler und Baiersdorf.

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Am Montag hat die Regierung grünes Licht für digitale Hauptversammlungen gegeben. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Beschlussfähigkeit gesichert

Eigentlich müssen bei der Hauptversammlung Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen. Die Präsenzpflicht wird jetzt aufgehoben und damit eine Beschlussfähigkeit auch während der Coronakrise ermöglicht.

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Ohne diese Änderung hätten die Unternehmen in den kommenden Wochen keine Beschlüsse über Kapitalmaßnahmen, Abspaltungen oder Dividendenzahlungen fassen können.

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Gegenüber Reuters äußerten sich mehrere Experten und Aktionärsvertreter positiv. „Man hat einen guten Mittelweg gefunden zwischen den Interessen der Unternehmen und der Aktionäre“, sagte demnach Christoph Seibt von der Anwaltskanzlei Freshfields.

Nur eine Übergangslösung

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßte die Entscheidung grundsätzlich. Weil dem Gesetzesentwurf zufolge während der virtuellen Versammlungen keine Fragemöglichkeit bestehe, müsse den Aktionären ein ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Fragen im Voraus einzureichen.

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Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitzallerdings (DSW) betonte gegenüber Reuters, die Aktionärsrechte dürften nicht dauerhaft beschränkt werden. Die geänderten Regeln dürften erstmal nur für die Dauer der Krise gelten. Danach könne man auch dauerhafte Regeländerungen diskutieren.

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