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Fundstück

Wie ein Unternehmer mit einer Flasche Wein beweist, dass kaum jemand Datenschutzerklärungen liest

Genervt von der Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung hat ein britischer Unternehmer einen Test dazu gemacht, wie viele Menschen diese überhaupt lesen. Spoiler: Viele waren es nicht.

Von Ann-Catherin Karg
2 Min.
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Um zu beweisen, wie wenige Nutzer:innen die Datenschutzerklärung lesen, bot ein Unternehmer Wein als Geschenk an. (Foto: New Africa/Shutterstock)

Als Steuerrechtler kennt sich der Brite Dan Neidle mit juristischen Anforderungen und deren Umsetzung bestens aus. Und trotzdem will er Regeln, die seiner Meinung nach überflüssig sind, nicht einfach hinnehmen.

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In diesem Sinne hat Neidle vor wenigen Monaten einen Test gestartet, von dem vor allem ein:e Besucher:in seiner Website profitieren konnte. „Der ersten Person, die das liest, schicken wir eine Flasche guten Wein“, schrieb der Unternehmer als fünften von acht Punkten in die Datenschutzerklärung seiner Website.

Mindestens 160.000 User:innen hätten das Angebot sehen können

Wie Neidle jetzt auf X berichtete, dauerte es drei Monate, bis sich tatsächlich jemand auf den im Februar veröffentlichten Text bezog und Interesse an dem Wein bekundete. Dabei belegen Daten des Analysedienstes Similar Web laut Spiegel eindeutig, dass die Website in den Monaten März und April 160.000-mal aufgerufen wurde.

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Der BBC sagte der Betreiber der Denkfabrik Tax Policy Aossociates außerdem, die Person, die sich als erste bei ihm gemeldet habe, habe „gewissermaßen geschummelt“. Sie sei lediglich aus Recherchegründen auf seiner Website gewesen, weil sie sich erkundigen wollte, wie man selbst eine Datenschutzerklärung schreibt.

Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Rezeption durch die User:innen

Dazu sind in Großbritannien wie in Deutschland alle verpflichtet, die eine Website betreiben, und das unabhängig davon, wie groß oder klein ihr Unternehmen ist.

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Ebenfalls auf X schrieb Neidle, es sei reine Geldverschwendung und „verrückt, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, eine Datenschutzrichtlinie zu haben, obwohl sich niemand darum kümmert oder sie liest“. Der Wein, den er letztendlich verschickte, sei ein zehn Jahre alter französischer Rotwein gewesen, der etwa 40 Euro gekostet habe.

Die Idee zum Experiment ist geklaut

Zu seinem Experiment inspiriert wurde Neidle laut eigener Angabe übrigens von einer Geschichte über die US-Band Van Halen, die mit ihren Verträgen im Vorfeld von Konzerten ganz ähnlich vorgegangen sei. Darin sei standardmäßig eine Schüssel voller M&Ms gefordert worden, in der sich ausdrücklich keine braunen befinden durften.

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Nicht etwa, weil die Bandmitglieder die eine Sorte tatsächlich nicht mochten oder die Veranstalter gängeln wollten, sondern ausschließlich, um sicherzustellen, dass diese die Verträge mit teilweise komplizierten technischen Anweisungen auch wirklich genau gelesen hatten.

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Kommentare (8)

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NanoPolymer

Es sollte einfach nationales Recht gelten und fertig. Häufig steht das ohnehin höher als das was da irgendwo geschrieben steht. Das alles im Überblick zu haben ist schon schwierig genug.

Wenn ich mir auf jeden Dienst und Seite die AGBs und Datenschutzerklärung durchlese mach ich nichts anderes mehr.

Michael Rhein

weil man zu faul ist die AGBs zu lesen, soll man euch auch noch füttern?

Michael Rhein

scheiß Nörgler , ihr nervt mehr als das gendern

Nörglender:innen

Ich sehe es wie Kund:in. Gegenderte Seiten, Sendungen werden in Zukunft nicht mehr gelesen oder angeschaut. Gegenderte Briefe werden zurückgeschickt. Da können die Gendernden ungestört unter sich sein und rätseln, ob sie das auch meinen, was sie schreiben und unsicher bleiben, ob sie jemand versteht. Eine aufdringliche Kombination aus Autismus und Ideologie. Die Tyrannen fürchten nur den Spott.

Tinly

Aus der Tatsache das niemand den Wein beansprucht hat lässt sich nich automatisch ablesen, dass niemand die Erklärung gelesen hätte. Es kann auch sein das es einfach gedauert hat bis sich jemand für eine Flasche Wein die Mühe gemacht hat den Betreiber zu kontaktieren.

So oder so bedeutet aber auch das Leute das nicht lesen nicht dass es überflüssig ist. Es liest auch (kaum) jemand das BGB durch und da streitet hoffentlich auch niemand dass es sinnvoll ist das doe dortigen Regeln wichtig sind. So ist es eben mit Datenschutz auch: Im Fall der Fälle ist es dann doch wichtig das es geregelt ist. Außerdem zwingt es die Betreiber sich wenigstens mal minimal mit Datenschutz auseinanderzusetzen bzw. mal wahrzunehmen das es sowas gibt und das sie diesbezüglich Pflichten haben.

Micha

deshalb ist die ganze Diskussion um Datenschutz für mich unsinnig, die Leute geben freiwillig alles an, lesen keine AGBs etc.

und genau so läuft es dich mit Verträgen, es würd blind unterschrieben und hinterher heult jeder herum.

die Leute haben heutzutage nun einmal nichts mehr im kof und sind faul, such beim Arbeiten.

da hat man 20 streaming Dienste, das neuste Handy, das neuste Internet, das größte Auto, man fährt 5 Meter ab die Tankstelle aber hinterher heult man herum dass kein Geld da ist und Jan zu wenig verdient.

ja sorry wenn ich mein dreiviertel Geld für Luxus ausgeben, brauche ich mich auch nicht wundern.

für Unfähigkeit zu leben müsste es strafen gehen.

AGBs nicht gelesen, irgend was ist passiert, dann nicht heilen, solche Leute sollten zusätzlich Strafe zahlen.

der Sprit ist zu teuer, aber 50 Meter zum Geschäft, da darf es gerne einen Motorschaden für mehrere tausend Euro geben.

falsch geparkt wissentlich, pecht, schon allein die Dummheit musste mehrere hundert Euro kosten.

sorry aber wenn man unfähig ist vernünftig zu Händen und zu denken muss man auch bestraft werden, die Leute werden zu sehr auf Wattebällchen getragen

Charly

Das Gesetz ist nicht wirksam und somit wird der Wille der EU nicht erfüllt.
Es muß überlegt werden wie das Gesetz durchgesetzt werden kann. Am besten wären Aufsichtspersonen der EU, die mit engen Stichproben und Hausbesuchen die Europäer dazu zwingen sich gesetzeskonform zu verhalten.

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