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Urheberrechtsreform: Entwurf sieht eng gefasste Ausnahmen vor

Das Justizministerium hat einen Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsreform vorgelegt. Kritikern zufolge hätte es die Freiräume bei der Auslegung besser nutzen sollen.

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Bilder in der Google-Vorschau könnten bald nur noch in klein angezeigt werden. (Foto: mama_mia/ Shutterstock)

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf vorgelegt, wie Deutschland einen Teil der EU-Urheberrechtsreform umsetzen könnte – es geht um das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Diskussionsentwurf sieht unter anderem vor, dass Suchmaschinen nur noch kleine Vorschaubilder lizenzfrei benutzen dürfen. Ab einer Größe von 128 mal 128 Pixel sollen sie die Verlage an ihrem Gewinn beteiligen müssen.

Suchmaschinen sollen für Vorschau zahlen

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Die Urheberrechtsreform sei eine „Reaktion auf die zunehmende Erosion der wirtschaftlichen Grundlagen der Presse“, heißt es in dem Entwurf. Verlage würden rückläufige Einnahmen verzeichnen, während neue Geschäftsmodelle im Internet darauf aufbauen würden, Teile von Presseveröffentlichungen für die eigene Wertschöpfung zu verwenden. An dem so erzielten Gewinn sollen Verleger deshalb künftig beteiligt werden.

Diese Regelung soll nicht für private und nicht-kommerzielle Anwender gelten. Wie genau privat gemeint ist, bleibt vage – ob das Teilen eines Artikels in sozialen Netzwerken als privat gilt oder wegen der entstehenden Öffentlichkeit nicht mehr in die Ausnahme fällt, ist fraglich.

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Ausnahmen eng gefasst

Die Urheberrechtsreform sieht für Hyperlinks und einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus Artikeln eine Ausnahme vor: Sie sollen weiterhin lizenzfrei genutzt werden können. Welche Längen davon abgedeckt sind, müssen die Mitgliedstaaten definieren.

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Dem Entwurf des Justizministeriums zufolge, würden dazu Überschriften zählen sowie Vorschaubilder mit einer Größe von maximal 128 mal 128 Pixeln und Ton- oder Videoaufnahmen von bis zu drei Sekunden. Auf Memes geht das Ministerium noch nicht konkret ein.

„Wie zu Atari-Zeiten!“

Für den Diskussionsentwurf gab es in den sozialen Netzwerken bereits Kritik, unter anderem von der früheren Europaabgeordneten Julia Reda. „Die Ausnahmen für kleine Ausschnitte sind absolut weltfremd definiert. 128×128 Pixel? Wie zu Atari-Zeiten!“, schreibt sie auf Twitter.

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„Ich finde es schade, dass der Umsetzungsspielraum vom Bundesjustizministerium nicht komplett ausgeschöpft wurde“, sagte Tiemo Wölken, der für die SPD im Europaparlament sitzt, gegenüber Zeit Online. Er hätte sich weiter gefasste Ausnahmen gewünscht.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Benutzer

Suchmaschinen verbieten und Informationen nur noch per Werbung streuen.

Das wäre doch was… Politik und Willensbildung par Exelance.

Antworten
dennis

Das ganze Thema… Unglaublich wie das von Statten gegangen ist. Unglaublich, dass dies von Leuten entschieden wird, die einfach keine Ahnung von der Materie haben. Weiterhin unglaublich, dass alle sich danach richten müssen. Urmenschen, die über neue Techniken entscheiden und diese gar nicht erst verstanden haben: Urmenschen, die vor einer Spülmaschine stehen und sich wundern, dass das Geschirr plötzlich sauber aus der Maschine kommt.

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