Urteil: Jüngerer Bewerber darf älterem vorgezogen werden – unter einer Bedingung

Ein Bewerbungsverfahren, das letztendlich mit Blick aufs Alter zugunsten der jüngeren Person entschieden wird? Klingt zunächst nach Altersdiskriminierung.
Mit genau diesem Vorwurf war ein betroffener Lehrer in Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit vor Gericht gezogen. Eine Besonderheit im Bewerbungsprozess sorgt jetzt allerdings dafür, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt trotzdem nicht zugunsten des Klägers entschieden hat.
Alter ausschlaggebend: In diesem Bewerbungsszenario haben Jüngere den Vortritt
Geklagt hatte ein ehemaliger Lehrer für Musik und Philosophie. Der war zwar 2018 in den Ruhestand gegangen, hatte in den Jahren danach aber weiterhin immer wieder befristet als Lehrkraft gearbeitet.
Im Bewerbungsprozess um eine Stelle als Vertretungslehrer für Deutsch und Philosophie hatte er trotz seiner Qualifikationen das Nachsehen gegenüber einem 30-jährigen Kollegen mit der Fächerkombination Geschichte und Philosophie. Der Pensionär reichte daraufhin Klage ein, um eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu erwirken.
Seinen Vorwurf der Altersdiskriminierung bestätigte das Bundesarbeitsgericht tatsächlich, eine Entschädigungszahlung müssen die zuständigen Behörden trotzdem nicht leisten. Denn: Aus Sicht des Gerichts war die Benachteiligung des Pensionär im konkreten Fall der sogenannten Generationengerechtigkeit dienlich.
Generationengerechtigkeit soll jungen Menschen Möglichkeiten zum Aufstieg geben
Die „bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen mittels einer Förderung des Zugangs jüngerer Menschen zur Beschäftigung“ sei legitim, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Jüngere Menschen sollen im Zuge der Generationengerechtigkeit die Chance bekommen, Erfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen. Letztendlich sei das der gesamten Gesellschaft dienlich, heißt es vom Arbeitsgericht.
Die Entscheidung ist nicht unumstritten. Während Befürworter:innen sich für eine Förderung junger Menschen aussprechen, befürchten Kritiker:innen, dass das Urteil die Benachteiligung älterer Arbeitnehmer:innen begünstigen könnte.